hi heiko-

ich habe die diskussion gerade verfolgt und mich interessiert, wo du denn 5
euro rechtschutz zahlst???
klingt n�mlich sehr interessant... hast du eine GbR oder �hnliches?

----- Original Message -----
From: Heiko Richler <[EMAIL PROTECTED]>
To: AspGerman Kaffeehaus <[EMAIL PROTECTED]>
Sent: Wednesday, September 04, 2002 8:37 AM
Subject: [aspdecoffeehouse] RE: OT: stillschweigende Zustimmung?


Hallo,

> [...]
>
> Ich habe nachgefragt und man teile mir mit, da� im April ein Brief an
> alle Kunden ergangen sei, da� ab Juli eine Preiserh�hung durchgef�grt
> wird und wer diesem schreiben nicht widerspricht, akzeptiert es wer es
> nicht akzeptiert, kann mit ende Juni k�ndigen.
>
> [...]

die Variante Brief mit �nderung schicken und auf Wiederspruch warten ist
meines Wissens legitim. Au�erdem meine ich geh�rt zu haben, dass Briefe drei
Tage nach versandt als zugestellt gelten, es sei den das Gegenteil kann
bewiesen werden.

Wenn jemand einen Brief falsch zugestellt bekommt muss er das reklamieren
sobald er den Fehler erkennt, ansonsten verletzt er z.b. das Postgeheimnis.

Eine L�sung w�re beweisen zu k�nnen, dass der Brief nicht verschickt wurde,
weil er z.B. im falschen Umschlag gelandet ist, oder die Adresse nicht
(ganz) richtig ist. Es passiert �fters mal beim eint�ten, dass zwei Briefe
in einem Unschlag landen.
Eine weitere M�glichkeit w�re der Post beweisen zu k�nnen, dass die den
Brief nicht oder falsch zugestellt haben. Nur kann der Namensvetter selber
�rger bekommen wenn er ihn bekommen hat aber nichts unternahm.

Ich w�rde sagen die Chancen stehen schlecht. Aber einen Anwalt w�rde ich auf
alle F�lle fragen.

Hinweis f�r die Zukunft: Ich zahle ca. 5,- Euro Rechtschutzversicherung, da
ist auch mein Gewerbe mit drin (keine Angestellten). Das kann sich schnell
lohnen!

Gru�

Heiko Richler

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