hi,
 
> Klar kannst Du den normal anzeigen. Ist doch eine EU-Sache, 
> der Angreifer kam ja nicht aus Kasachstan. Auf polizeiliche 
> Anordnung MUSS die TU dann mit den Daten rausr�cken. Du 
> solltest Deiner Sache nur sehr sicher sein!

m�ssen tun die das vielleicht in der theorie, in der praxis 
schaut's aber anders aus. das jap-projekt hat sich nen teufel
drum geschert, als die staatsanwaltschaft daten haben wollte
(ich glaube das war damals nach dem 11. september)...

http://anon.inf.tu-dresden.de/

also mal nicht zu viel erhoffen.

gru�, thomas



| [aspdecoffeehouse] als [email protected] subscribed
| http://www.aspgerman.com/archiv/aspdecoffeehouse/ = Listenarchiv
| Sie k�nnen sich unter folgender URL an- und abmelden:
| http://www.aspgerman.com/aspgerman/listen/anmelden/aspdecoffeehouse.asp

Antwort per Email an