hi, > Klar kannst Du den normal anzeigen. Ist doch eine EU-Sache, > der Angreifer kam ja nicht aus Kasachstan. Auf polizeiliche > Anordnung MUSS die TU dann mit den Daten rausr�cken. Du > solltest Deiner Sache nur sehr sicher sein!
m�ssen tun die das vielleicht in der theorie, in der praxis schaut's aber anders aus. das jap-projekt hat sich nen teufel drum geschert, als die staatsanwaltschaft daten haben wollte (ich glaube das war damals nach dem 11. september)... http://anon.inf.tu-dresden.de/ also mal nicht zu viel erhoffen. gru�, thomas | [aspdecoffeehouse] als [email protected] subscribed | http://www.aspgerman.com/archiv/aspdecoffeehouse/ = Listenarchiv | Sie k�nnen sich unter folgender URL an- und abmelden: | http://www.aspgerman.com/aspgerman/listen/anmelden/aspdecoffeehouse.asp
