Ich habe dieses Problem anfangs auch gehabt.

Ich vermute mal ganz vorsichtig, da� Du keinen schriftlichen Vertrag
geschlossen hast - sonst w�r's ja nicht wirklich ein Problem.
Grunds�tzlich w�rd ich es so halten, da� alles, was der Kunde haben will
von Ihm auch als Bestellung belagbar sein mu�.

Zum anderen gibt es da einige Begrifflichkeiten, die man kennen sollte:

Change Request - also ge�nderte Anforderung:
�nderungen - oder �nderungsw�nsche sollen grunds�tzlich honoriert
werden, ungeachtet des Aufwandes der Programmierung. Man mu� auf jeden
Fall umdenken und vielleicht viele Dinge ber�cksichtigen und anpassen.

Autoren�nderungen:
Will der Kunde kleine Anpassungen um Text und/oder Layoutbereich, ist
dies kein Change Request sondern eine Autoren�nderung. Vergleichbar ist
dies mit einem Korrekturabzug einer Druckerei. Werden hier kleine Fehler
gefunden ( 1-3 Mal ) sollte keine Honorierung erfolgen. Bei mehr als 3
�nderungen kann man auch - falls man die permanenten Anpassungen belegen
kann (E-Mails, Fax, ...) - in Rechnung stellen.

Lastenheft - Pflichtenheft:
Im Lastenheft definiert der Kunde seine W�nsche; im Pflichtenheft (meist
im Angebot integriert) definiert der Entwickler, was er zu welchem Preis
umsetzt. Verbindlich f�r das Gesch�ft ist das Pflichtenheft und nicht
das Lastenheft.


Hat der Kunde eine Abschlagszahlung geleistet? 
Wie hoch war diese ( in Prozent am Gesamtvolumen ) ? 
Wie hoch ist der Regressanspruch?
Ist dem Kunden ein nachweisbarer Schaden entstanden? - Image ist
schwierig :-)

Ich habe mir mit verschiedenen - gro�en und kleinen - Unternehmen
bereits die H�rner abgesto�en. Nicht immer ist ein schriftlicher Vertrag
in Form einer Projektspezifikation m�glich. Da� Termine nicht gehalten
werden (k�nnen) ist auch so ein Problem, das diese unsere Branche
kennzeichnet. Wie weit wurde denn der Termin �berzogen? H�ngen noch
weitere Prozesse von der Fertigstellung dieses Projektes ab?

Mit ein bisschen mehr Input k�nnte man hier m�glicherweise schon noch
was retten.

Und noch was: Androhungen von Schadensersatzanspr�chen hab ich auch
schon mehrere bekommen, aber gemacht hat's noch keiner ;-) Den Prozess
mu� ja der Kunde anstreben und der Streitwert - nach dem sich dann auch
die Honorare der Anw�lte richten - ist ja sehr hoch und es ist immer ein
Risiko f�r den Kunden, gerade wenn wenig schriftliches Material
vorliegt.

Meld Dich doch mit Details und halt mich/uns auf dem Laufenden - mit
Sicherheit wird nicht alles so hei� gegessen wie es gekocht wird.

Viele Gr��e aus Passau

Christian





-----Urspr�ngliche Nachricht-----
Von: Mansur Esmann [OM] [mailto:office@;offensiv-medien.de] 
Gesendet: Donnerstag, 24. Oktober 2002 10:19
An: AspGerman Kaffeehaus
Betreff: [aspdecoffeehouse] L�stiger Kunde


Hallo,

mal ne Frage ....
Ein Kunde, der meint nicht alles bekommen zu haben, was vereinbart war,
erweist sich als �u�erst l�stig.

St�ndig erhalte ich eMails und Fax'e auf denen er Punkte anprangert, die
so nie vereinbart waren (Nicht m�ndlich und nicht schriftlich).

Jetzt als er das Ergebnis gesehen hat meint er das sind dinge die
"Unheimlich wichtig" sind und will die unbedingt haben, aber nix daf�r
bezahlen.

Er geht hiebei z.T. soweit, da� er schon Regressanspr�che stellen will,
weil ich das nicht mache, die sogar weit �ber den gesamtbetrag des
Projektes geht .....

Hat jemand eine "Rechtsordentliche" Handhabe mit solchen Leuten?

_____________________
Ich habe das Projekt "recht ordentlich" abgegeben (Online gestellt).
Danach hat sich nach langem testen ein paar "kleinere" Fehler gezeigt.
Ist doch klar, da� es zu anfang mal ein paar Fehler geben kann.... Mei�t
waren sie auch eher sekund�r (Bspw. seperate Suchfunktion)

Neben einer "Korrekten" Fehlerliste, sind aber auch einige Sachen als
Fehler angezeigt, die so nie verwinbart waren.

Dar�ber habe ich den Kunden informiert und die tats�chlichen Bugs
begonnen zu beseitigen.

Mit dieser Fehlerliste (Titel: "Mahnung") hat er mir einen hohen
Schadenersatz angedroht. Unter anderem auch, weil ich l�nger ben�tigte
als angegeben. Eigentlich heisst es aber in meinen AGB's, da� ein Termin
bei "Entwicklungsauftr�gen" nicht bindend ist.

Was meint Ihr dazu?

Gru� Mansur



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