Am 4. Juni 2014 13:32 schrieb Stefan Dudzus <[email protected]>: > wobei es bei einem Wohngebäude mit lediglich einem Eingang wohl > eher ein akademischer Streit ist, wo die Hausnr getagt werden soll oder > muss. >
wenn man zusätzlich zum Gebiet, für das die Hausnummer gilt (bei kleinen Einheiten das komplette Grundstück), auch den Eingang taggt (z.B. entrance=yes/main), dann kann man beides haben (nicht wo die Nummer physisch angebracht ist, aber wo man den Zugang suchen muss). Nochmal kurz zur Erinnerung, "Hausnummern" in Berlin sind eigentlich "Grundstücksnummern" (nach BauGB ist das übrigens deutschlandweit grundsätzlich so): http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/geoinformation/Vorschriftensammlung/7_1.pdf http://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/organisationseinheiten/vermessung/grundstuecksnummer.html http://www.berlin.de/imperia/md/content/baspandau/verwaltung/vermessung/die_hausnummerierung_eine_geodaetische_ordnungsaufgabe_2010.pdf?start&ts=1293622163&file=die_hausnummerierung_eine_geodaetische_ordnungsaufgabe_2010.pdf etc. Gruß Martin
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