Am 4. Juni 2014 13:32 schrieb Stefan Dudzus <[email protected]>:

> wobei es bei einem Wohngebäude mit lediglich einem Eingang wohl
> eher ein akademischer Streit ist, wo die Hausnr getagt werden soll oder
> muss.
>


wenn man zusätzlich zum Gebiet, für das die Hausnummer gilt (bei kleinen
Einheiten das komplette Grundstück), auch den Eingang taggt (z.B.
entrance=yes/main), dann kann man beides haben (nicht wo die Nummer
physisch angebracht ist, aber wo man den Zugang suchen muss).

Nochmal kurz zur Erinnerung, "Hausnummern" in Berlin sind eigentlich
"Grundstücksnummern" (nach BauGB ist das übrigens deutschlandweit
grundsätzlich so):
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/geoinformation/Vorschriftensammlung/7_1.pdf
http://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/organisationseinheiten/vermessung/grundstuecksnummer.html
http://www.berlin.de/imperia/md/content/baspandau/verwaltung/vermessung/die_hausnummerierung_eine_geodaetische_ordnungsaufgabe_2010.pdf?start&ts=1293622163&file=die_hausnummerierung_eine_geodaetische_ordnungsaufgabe_2010.pdf
etc.

Gruß Martin
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