Als Erg�nzung nochmal dazu der Heise-Artikel vom 17.10., falls ihn jemand
�berlesen haben sollte.

�u�erst am�sant fand ich den folgenden Absatz. Heisst es nicht immer "erst
denken, dann handeln"?!? Trifft wohl auf Anw�lte nicht zu *g*:

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"Heute Nachmittag erreichten wir die Anwaltskanzlei telefonisch. Der Anwalt
sei zwar nicht mehr im Haus. Er habe aber bereits das Mandat niedergelegt,
versicherte uns die Vorzimmerdame. Die Anschreiben seien als nichtig zu
betrachten. Die Empf�nger der Abmahnungen m�gen sich keine Sorgen machen,
ihnen werde "in den n�chsten Tagen ein Schreiben zugehen", in dem die
Nichtigkeit best�tigt werde."
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Feigling sag ich da nur!!! Asche auf sein Haupt... frei nach dem Motto gut
gebr�llt L�we, aber nicht gut genug *g*


Den Artikel gibt's hier in voller l�nge:
http://www.heise.de/newsticker/data/hob-17.10.03-000/

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