Tach!

> Als Erg�nzung nochmal dazu der Heise-Artikel vom 17.10., falls ihn jemand
> �berlesen haben sollte.
>
> �u�erst am�sant fand ich den folgenden Absatz. Heisst es nicht immer "erst
> denken, dann handeln"?!? Trifft wohl auf Anw�lte nicht zu *g*:

Die Saga geht weiter laut Heise:

http://www.heise.de/newsticker/data/jo-20.10.03-000/


Zitat:

Die Patentanw�lte Geitz, Trunkenm�ller und Lucht halten die Abmahnungen
in einer Stellungnahme f�r weder hinreichend substantiiert noch in der Sache
begr�ndet, da das Unterlassungsbegehren keinerlei St�tze in dem allerdings
tats�chlich bestehenden europ�ischen Patent finde. Ihrer Ansicht nach sind
die Abmahnungen in jedem Einzelfall als unbegr�ndet zur�ckzuweisen und
die den Betroffenen entstanden Anwaltskosten zu ersetzen.

Der Karlsruher Rechtsanwalt Berend Bl�cker hat als Reaktion gegen die
Abmahnwelle sogar Strafanzeige gegen die Absender der Mahnungen
gestellt. Nach Ansicht Bl�ckers w�rden "gezielt Kleinbetriebe,
Rechtsunkundige mit einer Drei-Tages-Frist so unter Druck gesetzt, dass
diese mangels Rechtskenntnis und am Wochenende erreichbaren
Rechtsbeistand offensichtlich zahlen". Durch die "Vort�uschung eines
rechtswidrigen Verhaltens" solle von den Adressaten "unter sittenwidriger
Fristsetzung Gelder abgepresst werden" -- f�r Bl�cker N�tigung und Betrug.

Viel Spass,

                 Bernd

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