Passt wohl ganz gut:

http://www.silicon.de/cpo/analysen/detail.php?nr=20383 

> -----Urspr�ngliche Nachricht-----
> Von: Frank Matthiesen [mailto:[EMAIL PROTECTED] 
> Gesendet: Mittwoch, 6. April 2005 16:29
> An: [email protected]
> Betreff: Re: [Coffeehouse] OT: Mal was rechtliches
> 
> On Wednesday, April 06, 2005 4:24 PM [GMT+1=CET], L�tje 
> Dieter (KKK TKEK) <[EMAIL PROTECTED]> wrote:
> 
> 
> > wie ist der folgende Fall zu handeln: Ehemaliger Mitarbeiter m�chte 
> > f�r einige Zeit seine auf der dienstlichen EMailadresse 
> auflaufenden 
> > EMails an seine private Adresse weitergeleitet haben. Hat er da ein 
> > Anrecht drauf (k�nnte ja sein, das auf dem eigentlich dienstlich zu 
> > nutzendem EMailaccount auch mal was privates aufl�uft), 
> oder definitiv 
> > nicht?
> 
> Anrecht?
> Glaube ich wohl weniger. Eine dienstliche Emailadresse wird 
> nicht privat genutzt, es sei denn der Arbeitgeber hat es erlaubt.
> Ist wie mit der privaten Nutzung des Firmen-Inetzugangs 
> waehrend der Dienstzeit. Da gibt es ohne Ende Urteile zu.
> 
> 
> Gruss
> 
> frank
> 
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