Passt wohl ganz gut: http://www.silicon.de/cpo/analysen/detail.php?nr=20383
> -----Urspr�ngliche Nachricht----- > Von: Frank Matthiesen [mailto:[EMAIL PROTECTED] > Gesendet: Mittwoch, 6. April 2005 16:29 > An: [email protected] > Betreff: Re: [Coffeehouse] OT: Mal was rechtliches > > On Wednesday, April 06, 2005 4:24 PM [GMT+1=CET], L�tje > Dieter (KKK TKEK) <[EMAIL PROTECTED]> wrote: > > > > wie ist der folgende Fall zu handeln: Ehemaliger Mitarbeiter m�chte > > f�r einige Zeit seine auf der dienstlichen EMailadresse > auflaufenden > > EMails an seine private Adresse weitergeleitet haben. Hat er da ein > > Anrecht drauf (k�nnte ja sein, das auf dem eigentlich dienstlich zu > > nutzendem EMailaccount auch mal was privates aufl�uft), > oder definitiv > > nicht? > > Anrecht? > Glaube ich wohl weniger. Eine dienstliche Emailadresse wird > nicht privat genutzt, es sei denn der Arbeitgeber hat es erlaubt. > Ist wie mit der privaten Nutzung des Firmen-Inetzugangs > waehrend der Dienstzeit. Da gibt es ohne Ende Urteile zu. > > > Gruss > > frank > > _______________________________________________ > Coffeehouse Mailingliste, Postings senden an: > [email protected] > An-/Abmeldung und Suchfunktion unter: > http://www.glengamoi.com/mailman/listinfo/coffeehouse > _______________________________________________ Coffeehouse Mailingliste, Postings senden an: [email protected] An-/Abmeldung und Suchfunktion unter: http://www.glengamoi.com/mailman/listinfo/coffeehouse
