On Friday, April 15, 2005 1:41 PM [GMT+1=CET], Claudius Ceteras <[EMAIL PROTECTED]> wrote:
> Also wenn, dann solltest Du das jetzt kl�ren und nicht erst wenn Du > ausscheidest. Schon klar. > Auf jeden Fall kann man davon ausgehen, dass alles was Du f�r Deinen > Arbeitgeber entwickelst auch ihm geh�rt, es sei denn ihr habt da > anderes vertragleich vereinbahrt... Wus? Nur weil es vertraglich nicht geregelt ist, heisst das doch nicht, dass der Urheberrechtsschutz ausgeschlossen ist. Daf�r gibt es doch Gesetze! > Hat denn Dein Arbeitgeber die DLL in Auftrag gegeben, Nein > bzw. Ist sie > aus einer Problematik am Arbeitsplatz entstanden? Jein....es gab f�r die "Problematik" bereits eine L�sung die aber quaelend umstaendlich war. Also hab ich mich irgendwann hingesetzt und was eigenes geschrieben. Zum grossen teil zu Hause oder nach der Arbeit, weil's halt kein direkter Auftrag des AG war > Wenn das so ist, dann kannst Du Dir wohl bestenfalls noch die 70% > Heimarbeit/�berstunden bezahlen lassen... Nicht mal das wollen die! Gruss frank _______________________________________________ Coffeehouse Mailingliste, Postings senden an: [email protected] An-/Abmeldung und Suchfunktion unter: http://www.glengamoi.com/mailman/listinfo/coffeehouse
