On Friday, April 15, 2005 1:41 PM [GMT+1=CET],
Claudius Ceteras <[EMAIL PROTECTED]> wrote:

> Also wenn, dann solltest Du das jetzt kl�ren und nicht erst wenn Du
> ausscheidest.

Schon klar.

> Auf jeden Fall kann man davon ausgehen, dass alles was Du f�r Deinen
> Arbeitgeber entwickelst auch ihm geh�rt, es sei denn ihr habt da
> anderes vertragleich vereinbahrt...

Wus?
Nur weil es vertraglich nicht geregelt ist, heisst das doch nicht, dass der
Urheberrechtsschutz ausgeschlossen ist.
Daf�r gibt es doch Gesetze!

> Hat denn Dein Arbeitgeber die DLL in Auftrag gegeben,

Nein

> bzw. Ist sie
> aus einer Problematik am Arbeitsplatz entstanden?

Jein....es gab f�r die "Problematik" bereits eine L�sung die aber quaelend
umstaendlich war.
Also hab ich mich irgendwann hingesetzt und was eigenes geschrieben. Zum
grossen teil zu Hause oder nach der Arbeit, weil's halt kein direkter
Auftrag des AG war

> Wenn das so ist, dann kannst Du Dir wohl bestenfalls noch die 70%
> Heimarbeit/�berstunden bezahlen lassen...

Nicht mal das wollen die!


Gruss

frank

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