On Friday, April 15, 2005 1:41 PM [GMT+1=CET], Claudius Ceteras <[EMAIL PROTECTED]> wrote: > >> Also wenn, dann solltest Du das jetzt kl�ren und nicht erst wenn Du >> ausscheidest. >> Auf jeden Fall kann man davon ausgehen, dass alles was Du f�r Deinen >> Arbeitgeber entwickelst auch ihm geh�rt, es sei denn ihr habt da >> anderes vertragleich vereinbahrt...
O-Ton Arbeitnehmererfindungsgesetz: (1) F�r technische Verbesserungsvorschl�ge, die dem Arbeitgeber eine �hnliche Vorzugsstellung gew�hren wie ein gewerbliches Schutzrecht, hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf angemessene Verg�tung, sobald dieser sie verwertet. Die Bestimmungen der �� 9 und 12 sind sinngem�� anzuwenden. _______________________________________________ Coffeehouse Mailingliste, Postings senden an: [email protected] An-/Abmeldung und Suchfunktion unter: http://www.glengamoi.com/mailman/listinfo/coffeehouse
