On Friday, April 15, 2005 1:41 PM [GMT+1=CET],
Claudius Ceteras <[EMAIL PROTECTED]> wrote:
>
>> Also wenn, dann solltest Du das jetzt kl�ren und nicht erst wenn Du
>> ausscheidest.
>> Auf jeden Fall kann man davon ausgehen, dass alles was Du f�r Deinen
>> Arbeitgeber entwickelst auch ihm geh�rt, es sei denn ihr habt da
>> anderes vertragleich vereinbahrt...

O-Ton Arbeitnehmererfindungsgesetz:
(1) F�r technische Verbesserungsvorschl�ge, die dem Arbeitgeber eine
�hnliche Vorzugsstellung gew�hren wie ein gewerbliches Schutzrecht, hat der
Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf angemessene Verg�tung,
sobald dieser sie verwertet. Die Bestimmungen der �� 9 und 12 sind sinngem��
anzuwenden.

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