> Weil der Lufthansa durch die �ber 1,2 Millionen Seitenaufrufe nicht
> n�her ausgewiesener wirtschaftlicher Schaden entstanden sei, wertet
> die Polizei die Online-Aktion als "N�tigung" und die Erkl�rung, mit
> der 150 Menschenrechtsgruppen und Fl�chtlingsr�ten zu dem Protest
> aufgerufen hatten, als "Anstiftung zu Straftaten".
Und wo ist der Unterschied zwischen dieser "Demonstration" und einer
gew�hnlichen DoS-Attacke?
Gruss,
Matthias
--
Terror und �berwachung sind Geschwister
http://www.bigbrotherawards.ch/