> Weil der Lufthansa durch die �ber 1,2 Millionen Seitenaufrufe nicht
> n�her ausgewiesener wirtschaftlicher Schaden entstanden sei, wertet
> die Polizei die Online-Aktion als "N�tigung" und die Erkl�rung, mit
> der 150 Menschenrechtsgruppen und Fl�chtlingsr�ten zu dem Protest
> aufgerufen hatten, als "Anstiftung zu Straftaten".

Und wo ist der Unterschied zwischen dieser "Demonstration" und einer
gew�hnlichen DoS-Attacke?

Gruss,
Matthias

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Terror und �berwachung sind Geschwister
                                 http://www.bigbrotherawards.ch/

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