Zitiere Marcus Klische <[EMAIL PROTECTED]>:
> Wo liegt der Unterschied... nur in dem mitfuehren von zwei
> oder eine karte mit verschiedenen Anwendungszwecken...
> 
> ich sehe damit weder eine Einschraenkung der Freiheit
> noch eine Ausweitung der Personalausweispflicht, sondern nur 
> eine neue funktionalit�t... und den Personalausweis muss
> ich bei "eigenh�ndiger" Unterschrift auf immer als Beweisbeleg 
> vorlegen.

Ich muss das oft nicht. Ausserdem sind es schon zwei verschiedene Dinge,
ob irgendein Mensch mal auf meinen Ausweis sieht um die Unterschrift
zu pruefen oder ob ich eine Karte mit allen Daten in ein Geraet stecke,
von dem ich nicht weiss, was es genau tut. Der Mensch wird sich ev.
nicht sofort die Daten merken (koennen), das Geraet schon.

Sascha Schimke

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