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Presserkl�rung der Deutschen Vereinigung f�r Datenschutz vom 16.11.2001

Datensch�tzer: Ausl�nder nicht zu Menschen zweiter Klasse machen!

Nachdem das Bundeskabinett am 7. November das zweite
Antiterrorismuspaket beschlossen hat, auf das sich zuvor das
Bundesinnenministerium und die Bundestagsfraktion B�ndnis 90/Die Gr�nen
geeinigt hatten, sind die Verfassungsrechtler gefordert, den
Gesetzestext auf seine Vereinbarkeit mit dem deutschen Grundgesetz zu
�berpr�fen. Eine erste ausf�hrliche Stellungnahme zu den
Ausl�nder-Kontroll- und �berwachungsregelungen des Entwurfes durch den
Vorsitzenden der Deutschen Vereinigung f�r Datenschutz e.V. (DVD), Dr.
Thilo Weichert, liegt nun vor (abzurufen unter www.aktiv.org/DVD/). Das
Ergebnis Weicherts ist be�ngstigend:

"Jedem Verfassungspatrioten muss es angesichts dieses Entwurfes die
Zornesr�te ins Gesicht treiben. Die Regelungen des Pakets, die sich mit
der Erfassung und der Datenverarbeitung zu Ausl�ndern befassen, sind
fast durch die Bank hindurch verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar. Es
wird offensichtlich vergessen, dass es nicht nur terroristische
Ausl�nder gibt, sondern auch solche - die wie die meisten Deutschen
auch - sich nach bestem Wissen und Gewissen an Recht und Gesetz halten.
Ohne den Nachweis, dass von Ausl�nderinnen und Ausl�ndern pauschal mehr
Extremismus, mehr Kriminalit�t, mehr Terrorismus oder mehr Gefahr
ausginge als von Deutschen, werden diese - unter Missachtung des
Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 GG - einem �berwachungsregime
unterworfen, das sie ohne konkreten Anlass in Ermittlungen der
Geheimdienste und der Polizei einbezieht. Dabei erfolgt - unter
Missachtung des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung nach
Art. 3 GG - eine Vorratsdatenverarbeitung, die die Betroffenen
schuldlos existenziellen Beeintr�chtigungen aussetzen kann: von der
Verweigerung der Visaerteilung und der Einreise �ber massive
polizeiliche Ermittlungsma�nahmen und den Verlust des Arbeitsplatzes
bis hin zum Risiko der Abschiebung und Ausweisung und der politischen
Verfolgung durch den Heimatstaat. Dass bei vielen Regelungen gegen das
verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot versto�en wird, ist dabei
schon fast zu vernachl�ssigen.

Im einzelnen:
- - Die voraussetzungslose Zulassung der Datenweitergabe von allen Asyl-
und Ausl�nderbeh�rden an die Verfassungsschutz�mter ohne Sicherung vor
einer Weitergabe an Heimatstaaten h�tte - unter Versto� gegen das
Asylgrundrecht des Art. 16a GG - zur Folge, dass die Begr�ndungen aus
Asylantr�gen zur weiteren politischen Verfolgung der Fl�chtlinge
genutzt w�rden.
- - Die Zulassung von verschiedenen Ausl�nderausweisen mit biometrischen
Merkmalen auf der Basis einer Rechtsverordnung - nicht eines Gesetzes -
l�uft darauf hinaus, dass der Probelauf der Bio-Ausweise bei Ausl�ndern
durchgef�hrt werden wird.
- - Mit Einf�hrung der Sprachanalyse zur Herkunftsbestimmung werden
Sprachdatenbest�nde aufgebaut, die der Polizei zur
Sprecheridentifikation zur Verf�gung stehen.
- - Die Vorratsdatenspeicherung von Fingerabdr�cken - bisher praktiziert
"nur" bei Fl�chtlingen - wird auf weitere Ausl�ndergruppen ausgeweitet
und ohne jede Einschr�nkung f�r polizeiliche Spurenabgleiche beim
Bundeskriminalamt vorgehalten.
- - Bei Erf�llung bestimmter Gruppenmerkmale von Visaantragstellern
werden deren Daten mit denen der Sicherheitsbeh�rden abgeglichen und
dort u.U. dauerhaft gespeichert.
- - Die M�glichkeit einer Rasterfahndung mit Daten aus dem
Ausl�nderzentralregister (AZR) wird nicht nur der Polizei, sondern mit
s�mtlichen AZR-Daten s�mtlichen Geheimdiensten erlaubt, ohne dass eine
konkrete Gefahr bestehen m�sste.
- - Geheimdienste erhalten ungehinderten Zugriff auf s�mtliche AZR-Daten,
so dass s�mtliche Ausl�nder in deren Blickfeld geraten und insofern die
Trennung zwischen Verwaltung und Diensteen aufgehoben ist.

Die Regelungen schaffen nicht mehr Sicherheit, sondern sind dazu
geeignet, ein Klima der Angst, Abwehr und Aggression zu sch�ren, das
dem Terrorismus f�rderlich ist. Die Bundesregierung und die
Regierungsfraktionen sollten sich ihrer b�rgerrechtlichen Wurzeln
besinnen und dieses Gesetzespaket einfach in den Papierkorb werfen."

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