------- Begin of forwarded message ------- Presserkl�rung der Deutschen Vereinigung f�r Datenschutz vom 16.11.2001
Datensch�tzer: Ausl�nder nicht zu Menschen zweiter Klasse machen! Nachdem das Bundeskabinett am 7. November das zweite Antiterrorismuspaket beschlossen hat, auf das sich zuvor das Bundesinnenministerium und die Bundestagsfraktion B�ndnis 90/Die Gr�nen geeinigt hatten, sind die Verfassungsrechtler gefordert, den Gesetzestext auf seine Vereinbarkeit mit dem deutschen Grundgesetz zu �berpr�fen. Eine erste ausf�hrliche Stellungnahme zu den Ausl�nder-Kontroll- und �berwachungsregelungen des Entwurfes durch den Vorsitzenden der Deutschen Vereinigung f�r Datenschutz e.V. (DVD), Dr. Thilo Weichert, liegt nun vor (abzurufen unter www.aktiv.org/DVD/). Das Ergebnis Weicherts ist be�ngstigend: "Jedem Verfassungspatrioten muss es angesichts dieses Entwurfes die Zornesr�te ins Gesicht treiben. Die Regelungen des Pakets, die sich mit der Erfassung und der Datenverarbeitung zu Ausl�ndern befassen, sind fast durch die Bank hindurch verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar. Es wird offensichtlich vergessen, dass es nicht nur terroristische Ausl�nder gibt, sondern auch solche - die wie die meisten Deutschen auch - sich nach bestem Wissen und Gewissen an Recht und Gesetz halten. Ohne den Nachweis, dass von Ausl�nderinnen und Ausl�ndern pauschal mehr Extremismus, mehr Kriminalit�t, mehr Terrorismus oder mehr Gefahr ausginge als von Deutschen, werden diese - unter Missachtung des Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 GG - einem �berwachungsregime unterworfen, das sie ohne konkreten Anlass in Ermittlungen der Geheimdienste und der Polizei einbezieht. Dabei erfolgt - unter Missachtung des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 3 GG - eine Vorratsdatenverarbeitung, die die Betroffenen schuldlos existenziellen Beeintr�chtigungen aussetzen kann: von der Verweigerung der Visaerteilung und der Einreise �ber massive polizeiliche Ermittlungsma�nahmen und den Verlust des Arbeitsplatzes bis hin zum Risiko der Abschiebung und Ausweisung und der politischen Verfolgung durch den Heimatstaat. Dass bei vielen Regelungen gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot versto�en wird, ist dabei schon fast zu vernachl�ssigen. Im einzelnen: - - Die voraussetzungslose Zulassung der Datenweitergabe von allen Asyl- und Ausl�nderbeh�rden an die Verfassungsschutz�mter ohne Sicherung vor einer Weitergabe an Heimatstaaten h�tte - unter Versto� gegen das Asylgrundrecht des Art. 16a GG - zur Folge, dass die Begr�ndungen aus Asylantr�gen zur weiteren politischen Verfolgung der Fl�chtlinge genutzt w�rden. - - Die Zulassung von verschiedenen Ausl�nderausweisen mit biometrischen Merkmalen auf der Basis einer Rechtsverordnung - nicht eines Gesetzes - l�uft darauf hinaus, dass der Probelauf der Bio-Ausweise bei Ausl�ndern durchgef�hrt werden wird. - - Mit Einf�hrung der Sprachanalyse zur Herkunftsbestimmung werden Sprachdatenbest�nde aufgebaut, die der Polizei zur Sprecheridentifikation zur Verf�gung stehen. - - Die Vorratsdatenspeicherung von Fingerabdr�cken - bisher praktiziert "nur" bei Fl�chtlingen - wird auf weitere Ausl�ndergruppen ausgeweitet und ohne jede Einschr�nkung f�r polizeiliche Spurenabgleiche beim Bundeskriminalamt vorgehalten. - - Bei Erf�llung bestimmter Gruppenmerkmale von Visaantragstellern werden deren Daten mit denen der Sicherheitsbeh�rden abgeglichen und dort u.U. dauerhaft gespeichert. - - Die M�glichkeit einer Rasterfahndung mit Daten aus dem Ausl�nderzentralregister (AZR) wird nicht nur der Polizei, sondern mit s�mtlichen AZR-Daten s�mtlichen Geheimdiensten erlaubt, ohne dass eine konkrete Gefahr bestehen m�sste. - - Geheimdienste erhalten ungehinderten Zugriff auf s�mtliche AZR-Daten, so dass s�mtliche Ausl�nder in deren Blickfeld geraten und insofern die Trennung zwischen Verwaltung und Diensteen aufgehoben ist. Die Regelungen schaffen nicht mehr Sicherheit, sondern sind dazu geeignet, ein Klima der Angst, Abwehr und Aggression zu sch�ren, das dem Terrorismus f�rderlich ist. Die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen sollten sich ihrer b�rgerrechtlichen Wurzeln besinnen und dieses Gesetzespaket einfach in den Papierkorb werfen." ------- End of forwarded message -------
