http://swpat.ffii.org/papiere/eubsa-swpat0202/tauss020312/index.de.html
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    Tauss 2002-03-12: Deutschland muss EUK/BSA-Vorschlag und EPA-Praxis
                                zur�ckweisen
                                      
   Der Vorsitzende des Bundestagsunterausschusses Neue Medien bittet
   seine Parteikollegin Bundesjustitzministerin D�ubler-Gmelin, dem
   Br�sseler Vorschlag, Programmlogik patentierbar zu machen, eine �hnlich
   klare Absage zu erteilen wie Frau D�ubler-Gmelin es im November 2000
   gegen�ber den Pl�nen der Patentlobby tat, die "Programme f�r
   Datenverarbeitungsanlagen" von der Liste der Nicht-Erfindungen im
   Europ�ischen Patent�bereinkommen (EP�) zu streichen.  Tauss fordert
   eine Unterst�tzung der Position Frankreichs und z�hlt auch das BMWi
   zum Kreis derer, die dieser Position zuneigen.  Grunds�tzlich h�lt
   Tauss eine Kl�rung der Grenzen der Patentierbarkeit auf EU-Ebene
   f�r sinnvoll.  Der vorliegende Entwurf ziele aber darauf ab,
   im Sinne des EPA "l�stige Debatten zu beenden" und so die vom EPA
   verursachten Probleme weiter zu verschlimmern, statt sie zu l�sen. 

    A. Der Brief
    B. Weitere Lekt�re
       
A. Der Brief

   J�RG TAUSS
   
   MITGLIED DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES
   
   VORSITZENDER UNTERAUSSCHUSS NEUE MEDIEN
   
   J�rg Tauss, MdB * Unter den Linden 50 * 11011 Berlin
   
   An die
   Bundesministerin f�r Justiz
   Prof. Dr. Herta D�ubler-Gmelin
   Bundesministerium f�r Justiz
   - Postaustausch -
   
   Berlin, den 12. M�rz 2002
   
   Softwarepatente  Richtlinienentwurf der EU-Kommission
   
   Sehr geehrte Frau Ministerin,
   
   die EU-Kommission hat am 20. Februar 2002 den lange erwarteten
   Richtlinienentwurf zur Patentierbarkeit von Software beschlossen. Wie
   Sie wissen, ist diese Frage in den vergangenen Monaten und Jahren sehr
   kontrovers diskutiert worden. So hat auch der Unterausschuss Neue
   Medien gemeinsam mit dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am
   21. Juni 2001 ein �ffentliches Expertengespr�ch durchgef�hrt, um sich
   hinsichtlich der Chancen und Risiken einer Erweiterung der
   Patentierbarkeit von Software zu informieren. Die kritischen
   Ergebnisse habe ich kursorisch zusammenfassen lassen und dem
   Vorsitzenden des Rechtsausschusses zur Verf�gung gestellt (Anlage).
   Ebenso hat sich die Enquete-Kommission "Globalisierung der
   Weltwirtschaft  Herausforderungen und Antworten" mit dem Problem der
   zunehmenden Monopolisierung des Wissens befasst und ausdr�cklich vor
   den negativen Auswirklungen  etwa einer zu engen Auslegung der
   TRIPS-Bestimmungen  gewarnt. Hier wurden als negatives Beispiel neben
   der Gesundheits-, Landwirtschafts- und der Ern�hrungspolitik
   insbesondere eben auch der Softwarebereich angef�hrt.
   
   In dieser Angelegenheit hatten Sie sich auf der Konferenz zum
   europ�ischen Patent�bereinkommen im November 2000 zurecht gegen eine
   voreilige �nderung des Art. 52 EP� ausgesprochen. Mit dem von der
   EU-Kommission nach langem internen Streit zwischen den
   Generaldirektionen Binnenmarkt, Wettbewerb und
   Informationsgesellschaft beschlossenen Richtlinienvorschlag (KOM
   (2002) 92end.) gewinnt die Debatte nun wieder an Dynamik. Ohne den
   Vorschlag an dieser Stelle im Detail bewerten zu wollen, so l�sst er
   doch zahlreiche Fragen offen. Zumindest irritierend ist es aber, dass
   der beschlossene Text in den entscheidenden Punkten wortgleich mit
   einem bereits l�nger kursierenden Entwurf ist, als dessen Autor ein
   Jurist der Business Software Alliance (BSA) gilt. Die BSA wiederum ist
   ein Interessenverband der gro�en Softwarehersteller allen voran
   Microsoft, der sich bisher weniger mit Patentrecht, als vielmehr mit
   der internationalen Durchsetzung eigener wirtschaftlicher Interessen
   besch�ftigt hat. Wieso sich die EU-Kommission den Vorschlag eines
   Interessenverbandes zu eigen macht, sei dahingestellt. Politisch
   stehen f�r mich aber weiterhin folgende Fragen im Vordergrund:
   
     * Eine �bernahme des amerikanischen Softwarepatentsystems ist auch
       aufgrund der bisherigen negativen Erfahrungen in den USA
       abzulehnen. Ein europ�ischer Weg in der Softwarepatentpolitik
       erscheint nicht nur m�glich, sondern auch angebracht und wird
       offensichtlich auch in Br�ssel verfolgt.
     * Die bisherige, bereits rechtlich strittige Patentierungspolitik
       des EPA, ist zu evaluieren und unrechtm��ig erteilte Patente sind
       zu widerrufen. In diesem Zusammenhang von der "Herstellung der
       Rechtssicherheit auf Grundlage des Status Quo" zu sprechen, wie es
       der Richtlinienvorschlag tut, erscheint zumindest
       kl�rungsbed�rftig. Um es klar zu sagen: Das EPA hat bereits eine
       Unmenge fraglicher Patente erteilt, die nicht ohne Pr�fung mit
       einem Federstrich im Nachhinein legalisiert werden d�rfen. Auf
       Basis einer Fehlentwicklung Rechtssicherheit herstellen zu wollen,
       nur um l�stige Debatten zu beenden, erscheint mir nicht als ein
       angemessenes Vorgehen.
     * Eine freie Patentierbarkeit von Software entzieht alternativen
       Entwicklungskonzepten die Grundlage, insbesondere Open
       Source-Software  wie die wirtschaftlich erfolgreiche
       Serversoftware Apache oder das Betriebssystem Linux  w�re in der
       jetzigen Form nicht mehr m�glich (offenbar ist der Umweg �ber
       Br�ssel ein guter Weg, um sich als weltweiter Monopolist seiner
       �rgsten Widersacher zu entledigen). Wir k�nnen nicht einerseits
       den Einsatz von Open Source-Software fordern und f�rdern, die auch
       hinsichtlich der zunehmend wichtigen Sicherheits- wie
       Kostenaspekte gerade f�r den �ffentlichen Bereich attraktiv sind,
       andererseits diese insbesondere europ�ische Entwicklung durch
       freie Patentierbarkeit unm�glich machen und amerikanischen
       Unternehmen das Feld �berlassen.
       
   Die Patentierbarkeit von Software ist eine Kernfrage der k�nftigen
   Entwicklung der Informations- und Wissensgesellschaft, da die
   Bedeutung sowohl elektronischer Information und Kommunikation, als
   auch der IT-Infrastruktur weiter zunehmen wird. Lassen wir es weiter
   zu, dass entscheidende Schnittstellen dieser Infrastruktur zunehmend
   monopolisiert und der allgemeinen gesellschaftlichen Verf�gbarkeit
   entzogen werden, m�ssen wir uns nicht wundern, wenn in weiten Teilen
   naturgem�� rendite-orientierte Entscheidungen amerikanischer
   Unternehmen die M�glichkeits- und Entwicklungsbedingungen auch der
   europ�ischen Wissens- und Informationsgesellschaft wie -industrie
   bestimmen. Erster Hinweise auf die Auswirkungen k�nnen bereits
   beobachtet werden, hier m�chte ich nur drei Beispiele kurz anf�hren:
   so ist  nat�rlich  in den USA eine Klage anh�ngig, in der es um die
   Verwendung von Hyperlinks geht, dem beinahe wichtigsten
   Navigationsprinzip im Internet. Dieses verletze Patente, so die
   Kl�gerin, die sie an diesem Verfahren halte  Lizenzgeb�hren f�r jeden
   Mausklick im Netz an ein einziges Unternehmen? In einem zweiten
   Verfahren werden patentrechtliche Anspr�che an dem Prinzip erhoben,
   Kopien digitaler G�ter aus dem Internet herunterzuladen. Bei jedem
   dieser Downloads, etwa eines Musikst�cks oder Programms, w�ren
   Geb�hren an ein einzelnes Unternehmen f�llig, nur weil es als erstes
   ein Verfahren patentieren lie�, welches viele Personen parallel
   ersonnen haben und das bisher milliardenfach frei eingesetzt wurde.
   Und drittens schlie�lich ist erst in diesen Tagen ein Rechtstreit in
   den USA nach 3 Jahren au�ergerichtlich beigelegt worden, der 1999
   zwischen zwei Unternehmen um das sogenannte One-Click-Patent
   entbrannte. Hier wurde ein Verfahren patentiert, mit dem Kunden eines
   Online-Shops ein aktuell angezeigtes Produkt mit nur einem einzigen
   Mausklick bestellen konnten. Im Umkehrschluss verlangte die
   Patentinhaberin nunmehr, dass bei der Konkurrenz mindestens zwei
   Klicks notwendig sein m�ssen, um den Patentanspruch nicht zu verletzen
    wieder ist der innovative Fortschritt mehr als fragw�rdig und der
   Kampf um geringste Wettbewerbsvorteile mehr als offensichtlich. Die
   Analogien zur Biopatentdebatte sind offenkundig, auch hier ist n�mlich
   die Frage zu stellen, welchen au�erordentlichen gesellschaftlichen
   Beitrag die Innovationen der Unternehmen geleistet haben, die ein
   derart folgenreiches und langfristiges Verwertungsmonopol
   rechtfertigen k�nnten. Die EU-Kommission dr�ckt sich um eine Antwort
   auf diese im Grunde politische Frage: was soll eigentlich patentierbar
   sein und was geht aus welchen Gr�nden zu weit? Bis heute gibt es keine
   Antwort darauf, ob etwa die drei beschriebenen amerikanischen Patente
   nun auch in Europa m�glich sein sollen, oder eben nicht. Das EPA,
   darauf m�chte ich mit Nachdruck ein weiteres mal hinweisen, hat
   mittlerweile mehrere Tausend Patente erteilt, deren Erfindungsh�he
   sich kaum positiv von den zitierten Beispielen abhebt und daher mehr
   als fraglich ist.
   
   Die EU-Kommission geht der Kernfrage in der Debatte um die
   Patentierbarkeit von Software gegenw�rtig aus dem Weg. Sie lautet
   n�mlich, ob und inwiefern Software nach den allgemeinen
   patentrechtlichen Grunds�tzen tats�chlich eine Erfindung darstellen
   kann und auch tats�chlich dem Bereich dem Technik, auf den das
   Patentrecht begrenzt ist, zuzuordnen ist. Erfindungen im Sinne einer
   signifikanten Erweiterung gesellschaftlichen K�nnens resp. ihrer
   technischen Probleml�sungskapazit�ten sind nicht bereits durch die
   handwerklich auch noch so gelungene Anwendung bestehenden Wissens und
   bestehender Verfahren gegeben, sie d�rfen vielmehr selbst f�r
   fachkundige Personen nicht naheliegend sein. Technik im Sinne einer
   Lehre zum planm��igen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkr�fte
   zur Erreichung eines kausal �bersehbaren Erfolges (so der BGH) bedarf
   offenbar des physikalischen Bezuges. Dieser ist aber in der Dualit�t
   von Software/Hardware in der IT-Welt nicht ohne weiteres gegeben, war
   es doch gerade die Neumann'sche Universalmaschine (die wir heute
   Computer nennen), die beide Bereiche voneinander unabh�ngig machte und
   eigenst�ndige Entwicklungslinien erm�glichte. Jedes Programm (als
   algorithmisierte Logik) l�uft auf jedem Rechner (als physikalisches
   Substrat der logischen Manipulationen), gleich welche
   Programmiersprache verwendet wird oder welcher Prozessor die Befehle
   abarbeitet  es ist eben eine logikoffene universale Rechenmaschine.
   Software ist daher eher einer handwerklichen T�tigkeit vergleichbar
   und folgt als textbasiertes Medium eher logischen Regeln als
   naturgesetzlichen Verfahren. Die Richtlinie verlangt von den
   Mitgliedstaaten in Artikel 3 nun aber, so-genannte
   computerimplementierte Erfindungen als Teil der Technologie
   auszufassen und spricht sich damit grunds�tzlich f�r ihre
   Patentierbarkeit aus, um die Rechtssicherheit zu erh�hen - die
   Beweggr�nde zu dieser weitreichenden Regelung sind nicht ersichtlich.
   
   Abgesehen davon, dass die rechtliche Frage der Patentierbarkeit von
   Logiken strittig ist und auch die innovationspolitische Notwendigkeit
   zumindest f�r den Bereich der Softwareentwicklung verneint werden
   kann, sollte auch ein weiteres Ziel nicht aus den Augen verloren
   werden: wir wollen den IT-Bereich wirklich internationalisieren und
   eine  vor allem amerikanisch dominierte  Monokultur in der
   Softwarelandschaft aufbrechen. Hier hat Europa eine einmalige Chance,
   gerade �ber Open Source-Projekte entscheidende Elemente der k�nftigen
   IT-Infrastruktur mitzubestimmen. Diese Chance darf nun nicht durch
   eine einseitige, an den Interessen (amerikanischer) Gro�konzerne und
   deren patentjuristischer Abteilungen orientierte Richtlinie gef�hrdet
   werden. Oder, um sinngem�� die Worte von Prof. Plattner, dem
   Vorsitzenden des erfolgreichen deutschen Softwarehauses SAP,
   anzuf�hren: man brauche keine Softwarepatente, um auf den M�rkten f�r
   Software erfolgreich zu sein. Sehr wohl braucht man diese Patente
   aber, wenn man sich mit den aggressiven amerikanischen Unternehmen vor
   amerikanischen Gerichten auseinandersetzen will oder gar muss. Auch
   dort wolle eigentlich keiner Softwarepatente, doch wird die bestehende
   rechtliche M�glichkeit zum Rent-Seeking oder Marktabschottung eben
   inflation�r genutzt. Dieser Zwang besteht f�r Europa  anders als es
   oft kolportiert wird  keineswegs, weder verlangt das TRIPS noch der
   gegenw�rtig neu verhandelte Patenvertrag der WIPO explizit eine
   Patentierbarkeit von Software. Niemand beabsichtigt die international
   anerkannten patentrechtlichen Grunds�tze generell in Frage zu stellen.
   Ich bin nur dezidiert der Auffassung, dass Software diese
   Anforderungen nicht zu erf�llen vermag und Softwarepatente dar�ber
   hinaus nachweislich volks- wie betriebswirtschaftlich negative Effekte
   produzieren w�rde.
   
   Die Richtlinie ist daher keineswegs �berfl�ssig, sie ist sogar
   sachlich notwendig und kann ein entscheidendes Signal in die richtige
   Richtung geben. Dies setzt allerdings voraus, dass es gelingt,
   erhebliche �nderungen am gegenw�rtigen Entwurf durchzusetzen. Hier
   unterst�tze ich in jeder Hinsicht die Kritik Frankreichs oder auch aus
   dem Bundeswirtschaftsministerium zum Richtlinienvorschlag und m�chte
   Sie bitten, sich ebenfalls f�r eine solche Verbesserung und auch
   Klarstellung einzusetzen. Indem ich auf Ihre weitere Unterst�tzung in
   dieser Auseinandersetzung sowie in den bevorstehenden Diskussionen
   baue, verbleibe ich
   
   mit freundlichen Gr��en
   
B. Weitere Lekt�re

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