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Tauss 2002-03-12: Deutschland muss EUK/BSA-Vorschlag und EPA-Praxis
zur�ckweisen
Der Vorsitzende des Bundestagsunterausschusses Neue Medien bittet
seine Parteikollegin Bundesjustitzministerin D�ubler-Gmelin, dem
Br�sseler Vorschlag, Programmlogik patentierbar zu machen, eine �hnlich
klare Absage zu erteilen wie Frau D�ubler-Gmelin es im November 2000
gegen�ber den Pl�nen der Patentlobby tat, die "Programme f�r
Datenverarbeitungsanlagen" von der Liste der Nicht-Erfindungen im
Europ�ischen Patent�bereinkommen (EP�) zu streichen. Tauss fordert
eine Unterst�tzung der Position Frankreichs und z�hlt auch das BMWi
zum Kreis derer, die dieser Position zuneigen. Grunds�tzlich h�lt
Tauss eine Kl�rung der Grenzen der Patentierbarkeit auf EU-Ebene
f�r sinnvoll. Der vorliegende Entwurf ziele aber darauf ab,
im Sinne des EPA "l�stige Debatten zu beenden" und so die vom EPA
verursachten Probleme weiter zu verschlimmern, statt sie zu l�sen.
A. Der Brief
B. Weitere Lekt�re
A. Der Brief
J�RG TAUSS
MITGLIED DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES
VORSITZENDER UNTERAUSSCHUSS NEUE MEDIEN
J�rg Tauss, MdB * Unter den Linden 50 * 11011 Berlin
An die
Bundesministerin f�r Justiz
Prof. Dr. Herta D�ubler-Gmelin
Bundesministerium f�r Justiz
- Postaustausch -
Berlin, den 12. M�rz 2002
Softwarepatente Richtlinienentwurf der EU-Kommission
Sehr geehrte Frau Ministerin,
die EU-Kommission hat am 20. Februar 2002 den lange erwarteten
Richtlinienentwurf zur Patentierbarkeit von Software beschlossen. Wie
Sie wissen, ist diese Frage in den vergangenen Monaten und Jahren sehr
kontrovers diskutiert worden. So hat auch der Unterausschuss Neue
Medien gemeinsam mit dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am
21. Juni 2001 ein �ffentliches Expertengespr�ch durchgef�hrt, um sich
hinsichtlich der Chancen und Risiken einer Erweiterung der
Patentierbarkeit von Software zu informieren. Die kritischen
Ergebnisse habe ich kursorisch zusammenfassen lassen und dem
Vorsitzenden des Rechtsausschusses zur Verf�gung gestellt (Anlage).
Ebenso hat sich die Enquete-Kommission "Globalisierung der
Weltwirtschaft Herausforderungen und Antworten" mit dem Problem der
zunehmenden Monopolisierung des Wissens befasst und ausdr�cklich vor
den negativen Auswirklungen etwa einer zu engen Auslegung der
TRIPS-Bestimmungen gewarnt. Hier wurden als negatives Beispiel neben
der Gesundheits-, Landwirtschafts- und der Ern�hrungspolitik
insbesondere eben auch der Softwarebereich angef�hrt.
In dieser Angelegenheit hatten Sie sich auf der Konferenz zum
europ�ischen Patent�bereinkommen im November 2000 zurecht gegen eine
voreilige �nderung des Art. 52 EP� ausgesprochen. Mit dem von der
EU-Kommission nach langem internen Streit zwischen den
Generaldirektionen Binnenmarkt, Wettbewerb und
Informationsgesellschaft beschlossenen Richtlinienvorschlag (KOM
(2002) 92end.) gewinnt die Debatte nun wieder an Dynamik. Ohne den
Vorschlag an dieser Stelle im Detail bewerten zu wollen, so l�sst er
doch zahlreiche Fragen offen. Zumindest irritierend ist es aber, dass
der beschlossene Text in den entscheidenden Punkten wortgleich mit
einem bereits l�nger kursierenden Entwurf ist, als dessen Autor ein
Jurist der Business Software Alliance (BSA) gilt. Die BSA wiederum ist
ein Interessenverband der gro�en Softwarehersteller allen voran
Microsoft, der sich bisher weniger mit Patentrecht, als vielmehr mit
der internationalen Durchsetzung eigener wirtschaftlicher Interessen
besch�ftigt hat. Wieso sich die EU-Kommission den Vorschlag eines
Interessenverbandes zu eigen macht, sei dahingestellt. Politisch
stehen f�r mich aber weiterhin folgende Fragen im Vordergrund:
* Eine �bernahme des amerikanischen Softwarepatentsystems ist auch
aufgrund der bisherigen negativen Erfahrungen in den USA
abzulehnen. Ein europ�ischer Weg in der Softwarepatentpolitik
erscheint nicht nur m�glich, sondern auch angebracht und wird
offensichtlich auch in Br�ssel verfolgt.
* Die bisherige, bereits rechtlich strittige Patentierungspolitik
des EPA, ist zu evaluieren und unrechtm��ig erteilte Patente sind
zu widerrufen. In diesem Zusammenhang von der "Herstellung der
Rechtssicherheit auf Grundlage des Status Quo" zu sprechen, wie es
der Richtlinienvorschlag tut, erscheint zumindest
kl�rungsbed�rftig. Um es klar zu sagen: Das EPA hat bereits eine
Unmenge fraglicher Patente erteilt, die nicht ohne Pr�fung mit
einem Federstrich im Nachhinein legalisiert werden d�rfen. Auf
Basis einer Fehlentwicklung Rechtssicherheit herstellen zu wollen,
nur um l�stige Debatten zu beenden, erscheint mir nicht als ein
angemessenes Vorgehen.
* Eine freie Patentierbarkeit von Software entzieht alternativen
Entwicklungskonzepten die Grundlage, insbesondere Open
Source-Software wie die wirtschaftlich erfolgreiche
Serversoftware Apache oder das Betriebssystem Linux w�re in der
jetzigen Form nicht mehr m�glich (offenbar ist der Umweg �ber
Br�ssel ein guter Weg, um sich als weltweiter Monopolist seiner
�rgsten Widersacher zu entledigen). Wir k�nnen nicht einerseits
den Einsatz von Open Source-Software fordern und f�rdern, die auch
hinsichtlich der zunehmend wichtigen Sicherheits- wie
Kostenaspekte gerade f�r den �ffentlichen Bereich attraktiv sind,
andererseits diese insbesondere europ�ische Entwicklung durch
freie Patentierbarkeit unm�glich machen und amerikanischen
Unternehmen das Feld �berlassen.
Die Patentierbarkeit von Software ist eine Kernfrage der k�nftigen
Entwicklung der Informations- und Wissensgesellschaft, da die
Bedeutung sowohl elektronischer Information und Kommunikation, als
auch der IT-Infrastruktur weiter zunehmen wird. Lassen wir es weiter
zu, dass entscheidende Schnittstellen dieser Infrastruktur zunehmend
monopolisiert und der allgemeinen gesellschaftlichen Verf�gbarkeit
entzogen werden, m�ssen wir uns nicht wundern, wenn in weiten Teilen
naturgem�� rendite-orientierte Entscheidungen amerikanischer
Unternehmen die M�glichkeits- und Entwicklungsbedingungen auch der
europ�ischen Wissens- und Informationsgesellschaft wie -industrie
bestimmen. Erster Hinweise auf die Auswirkungen k�nnen bereits
beobachtet werden, hier m�chte ich nur drei Beispiele kurz anf�hren:
so ist nat�rlich in den USA eine Klage anh�ngig, in der es um die
Verwendung von Hyperlinks geht, dem beinahe wichtigsten
Navigationsprinzip im Internet. Dieses verletze Patente, so die
Kl�gerin, die sie an diesem Verfahren halte Lizenzgeb�hren f�r jeden
Mausklick im Netz an ein einziges Unternehmen? In einem zweiten
Verfahren werden patentrechtliche Anspr�che an dem Prinzip erhoben,
Kopien digitaler G�ter aus dem Internet herunterzuladen. Bei jedem
dieser Downloads, etwa eines Musikst�cks oder Programms, w�ren
Geb�hren an ein einzelnes Unternehmen f�llig, nur weil es als erstes
ein Verfahren patentieren lie�, welches viele Personen parallel
ersonnen haben und das bisher milliardenfach frei eingesetzt wurde.
Und drittens schlie�lich ist erst in diesen Tagen ein Rechtstreit in
den USA nach 3 Jahren au�ergerichtlich beigelegt worden, der 1999
zwischen zwei Unternehmen um das sogenannte One-Click-Patent
entbrannte. Hier wurde ein Verfahren patentiert, mit dem Kunden eines
Online-Shops ein aktuell angezeigtes Produkt mit nur einem einzigen
Mausklick bestellen konnten. Im Umkehrschluss verlangte die
Patentinhaberin nunmehr, dass bei der Konkurrenz mindestens zwei
Klicks notwendig sein m�ssen, um den Patentanspruch nicht zu verletzen
wieder ist der innovative Fortschritt mehr als fragw�rdig und der
Kampf um geringste Wettbewerbsvorteile mehr als offensichtlich. Die
Analogien zur Biopatentdebatte sind offenkundig, auch hier ist n�mlich
die Frage zu stellen, welchen au�erordentlichen gesellschaftlichen
Beitrag die Innovationen der Unternehmen geleistet haben, die ein
derart folgenreiches und langfristiges Verwertungsmonopol
rechtfertigen k�nnten. Die EU-Kommission dr�ckt sich um eine Antwort
auf diese im Grunde politische Frage: was soll eigentlich patentierbar
sein und was geht aus welchen Gr�nden zu weit? Bis heute gibt es keine
Antwort darauf, ob etwa die drei beschriebenen amerikanischen Patente
nun auch in Europa m�glich sein sollen, oder eben nicht. Das EPA,
darauf m�chte ich mit Nachdruck ein weiteres mal hinweisen, hat
mittlerweile mehrere Tausend Patente erteilt, deren Erfindungsh�he
sich kaum positiv von den zitierten Beispielen abhebt und daher mehr
als fraglich ist.
Die EU-Kommission geht der Kernfrage in der Debatte um die
Patentierbarkeit von Software gegenw�rtig aus dem Weg. Sie lautet
n�mlich, ob und inwiefern Software nach den allgemeinen
patentrechtlichen Grunds�tzen tats�chlich eine Erfindung darstellen
kann und auch tats�chlich dem Bereich dem Technik, auf den das
Patentrecht begrenzt ist, zuzuordnen ist. Erfindungen im Sinne einer
signifikanten Erweiterung gesellschaftlichen K�nnens resp. ihrer
technischen Probleml�sungskapazit�ten sind nicht bereits durch die
handwerklich auch noch so gelungene Anwendung bestehenden Wissens und
bestehender Verfahren gegeben, sie d�rfen vielmehr selbst f�r
fachkundige Personen nicht naheliegend sein. Technik im Sinne einer
Lehre zum planm��igen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkr�fte
zur Erreichung eines kausal �bersehbaren Erfolges (so der BGH) bedarf
offenbar des physikalischen Bezuges. Dieser ist aber in der Dualit�t
von Software/Hardware in der IT-Welt nicht ohne weiteres gegeben, war
es doch gerade die Neumann'sche Universalmaschine (die wir heute
Computer nennen), die beide Bereiche voneinander unabh�ngig machte und
eigenst�ndige Entwicklungslinien erm�glichte. Jedes Programm (als
algorithmisierte Logik) l�uft auf jedem Rechner (als physikalisches
Substrat der logischen Manipulationen), gleich welche
Programmiersprache verwendet wird oder welcher Prozessor die Befehle
abarbeitet es ist eben eine logikoffene universale Rechenmaschine.
Software ist daher eher einer handwerklichen T�tigkeit vergleichbar
und folgt als textbasiertes Medium eher logischen Regeln als
naturgesetzlichen Verfahren. Die Richtlinie verlangt von den
Mitgliedstaaten in Artikel 3 nun aber, so-genannte
computerimplementierte Erfindungen als Teil der Technologie
auszufassen und spricht sich damit grunds�tzlich f�r ihre
Patentierbarkeit aus, um die Rechtssicherheit zu erh�hen - die
Beweggr�nde zu dieser weitreichenden Regelung sind nicht ersichtlich.
Abgesehen davon, dass die rechtliche Frage der Patentierbarkeit von
Logiken strittig ist und auch die innovationspolitische Notwendigkeit
zumindest f�r den Bereich der Softwareentwicklung verneint werden
kann, sollte auch ein weiteres Ziel nicht aus den Augen verloren
werden: wir wollen den IT-Bereich wirklich internationalisieren und
eine vor allem amerikanisch dominierte Monokultur in der
Softwarelandschaft aufbrechen. Hier hat Europa eine einmalige Chance,
gerade �ber Open Source-Projekte entscheidende Elemente der k�nftigen
IT-Infrastruktur mitzubestimmen. Diese Chance darf nun nicht durch
eine einseitige, an den Interessen (amerikanischer) Gro�konzerne und
deren patentjuristischer Abteilungen orientierte Richtlinie gef�hrdet
werden. Oder, um sinngem�� die Worte von Prof. Plattner, dem
Vorsitzenden des erfolgreichen deutschen Softwarehauses SAP,
anzuf�hren: man brauche keine Softwarepatente, um auf den M�rkten f�r
Software erfolgreich zu sein. Sehr wohl braucht man diese Patente
aber, wenn man sich mit den aggressiven amerikanischen Unternehmen vor
amerikanischen Gerichten auseinandersetzen will oder gar muss. Auch
dort wolle eigentlich keiner Softwarepatente, doch wird die bestehende
rechtliche M�glichkeit zum Rent-Seeking oder Marktabschottung eben
inflation�r genutzt. Dieser Zwang besteht f�r Europa anders als es
oft kolportiert wird keineswegs, weder verlangt das TRIPS noch der
gegenw�rtig neu verhandelte Patenvertrag der WIPO explizit eine
Patentierbarkeit von Software. Niemand beabsichtigt die international
anerkannten patentrechtlichen Grunds�tze generell in Frage zu stellen.
Ich bin nur dezidiert der Auffassung, dass Software diese
Anforderungen nicht zu erf�llen vermag und Softwarepatente dar�ber
hinaus nachweislich volks- wie betriebswirtschaftlich negative Effekte
produzieren w�rde.
Die Richtlinie ist daher keineswegs �berfl�ssig, sie ist sogar
sachlich notwendig und kann ein entscheidendes Signal in die richtige
Richtung geben. Dies setzt allerdings voraus, dass es gelingt,
erhebliche �nderungen am gegenw�rtigen Entwurf durchzusetzen. Hier
unterst�tze ich in jeder Hinsicht die Kritik Frankreichs oder auch aus
dem Bundeswirtschaftsministerium zum Richtlinienvorschlag und m�chte
Sie bitten, sich ebenfalls f�r eine solche Verbesserung und auch
Klarstellung einzusetzen. Indem ich auf Ihre weitere Unterst�tzung in
dieser Auseinandersetzung sowie in den bevorstehenden Diskussionen
baue, verbleibe ich
mit freundlichen Gr��en
B. Weitere Lekt�re
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