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Date: Thu, 14 Mar 2002 00:17:43 +0100 (CET)
From: PILCH Hartmut <[EMAIL PROTECTED]>
To: [EMAIL PROTECTED]
Subject: Patentlobby mobilisiert IHKs

Die V�ter des EUBSA-Swpat-Richtlinienentwurfes bem�hen sich erneut um eine
"wirtschaftliche Mehrheit".

Immer die gleiche Masche der fabrizierten �ffentlichkeit:
uninteressierte Verb�nde werden im Namen der EU-Kommission mit
Patentpropaganda angeschrieben und schmeichelnd um Stellungnahme zu etwas
gebeten, wass sie schon wegen des esoterischen Duktus nicht verstehen
k�nnen.  Viele sind eitel genug, um ihren Patentanwalt zu beauftragen.
Und schon ergibt sich wieder eine "wirtschaftliche Mehrheit", der der
Br�sseler Patentextremismus noch nicht weit genug geht.

> An alle Mitglieder des Industrieausschusses und des Ausschusses f�r
> Informationstechnologie, -dienste
>       und Telekommunikation der Industrie- und Handelskammer Region
> Stuttgart
>
>
>       Sehr geehrte Damen und Herren,
>
>       die EU-Kommission will mit einem Richtlinienvorschlag �ber den
> Patentschutz computerorientierter Erfindungen eine einheitliche Behandlung
> softwaregest�tzter Erfindungen in den Mitgliedstaaten sicherstellen. Den
> Richtlinienvorschlag f�gen wir zu Ihrer Kenntnis in der Anlage bei.
>
>       Voraussetzung f�r den Schutz ist, dass eine Erfindung vorliegt, die
> ein Computerprogramm beinhaltet und damit ein technischer Beitrag
> geleistet wird. Die Erfindung muss geeignet sein, den Stand der Technik zu
> bereichern. Zwar k�nnen schon jetzt computerimplementierte Erfindungen
> beim Europ�ischen Patentamt oder bei den internationalen Patent�mtern der
> Mitgliedstaaten angemeldet werden, jedoch wird die Zuerkennung des
> Patentschutzes unterschiedlich gehandhabt. Die geplante Richtlinie soll
> daher einen Rechtsrahmen schaffen, um die Bedingungen f�r die
> Patentierbarkeit einheitlich zu regeln.
>
>       Der Vorschlag der Kommision geht von der derzeitigen gerichtlichen
> Praxis aus und soll bewirken, dass alle diejenigen, die neu
> computerorientierte Erfindungen entwickeln, auch angemessen von ihrer
> Arbeit profitieren. Gleichzeitig soll der Vorschlag vermeiden, dass der
> Wettbewerb zum Erliegen kommt, Kleinunternehmer behindert werden oder die
> Entwicklung interoperationsf�higer Software vereitelt wird. Ausserdem
> sollen nach dem Entwurf Computerprogramme als solche und Gesch�ftsmethoden
> nicht patentiert werden k�nnen.
>
>       Der Entwurf sieht im Einzelnen folgende Bestimmungen vor:
>
>       - Regelung der Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen,
>         Art. 1.
>       - Begriffsdefiniton einer computerimplementierten Erfindung, Art. 2.
>       - Vorausetzungen f�r die Patentierbarkeit, Art.4.
>       - Fortbestehen des Schutzes von Computerprogrammen durch das
>         Urheberrecht, insbesondere der Vorschriften �ber die
>         Dekompilierung und die Interoperabilit�t, Art. 6.
>
>       Die Kommission geht bei ihrem Vorschlag davon aus, dass sich
> Patentrecht und Urheberrecht gegenseitig erg�nzen. Das  Urheberrecht
> sch�tzt den gesamten Code eines Betriebssystems, eines Spiels oder einer
> Gesch�ftssoftware gegen unerlaubte Vervielf�ltigung, Verbreitung und
> Nutzung, w�hrend sich das Patent nur auf die patentierte Komponente als
> solche erstreckt.
>
>       Wir haben Gelegenheit zu diesem Richtlinien-Entwurf der
> EU-Kommission Stellung zu nehmen und w�ren f�r Ihre R�ck�u�erung bis zum
> 10. April 2002 dankbar.
>

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