---------- Forwarded message ---------- Date: Thu, 14 Mar 2002 00:17:43 +0100 (CET) From: PILCH Hartmut <[EMAIL PROTECTED]> To: [EMAIL PROTECTED] Subject: Patentlobby mobilisiert IHKs
Die V�ter des EUBSA-Swpat-Richtlinienentwurfes bem�hen sich erneut um eine "wirtschaftliche Mehrheit". Immer die gleiche Masche der fabrizierten �ffentlichkeit: uninteressierte Verb�nde werden im Namen der EU-Kommission mit Patentpropaganda angeschrieben und schmeichelnd um Stellungnahme zu etwas gebeten, wass sie schon wegen des esoterischen Duktus nicht verstehen k�nnen. Viele sind eitel genug, um ihren Patentanwalt zu beauftragen. Und schon ergibt sich wieder eine "wirtschaftliche Mehrheit", der der Br�sseler Patentextremismus noch nicht weit genug geht. > An alle Mitglieder des Industrieausschusses und des Ausschusses f�r > Informationstechnologie, -dienste > und Telekommunikation der Industrie- und Handelskammer Region > Stuttgart > > > Sehr geehrte Damen und Herren, > > die EU-Kommission will mit einem Richtlinienvorschlag �ber den > Patentschutz computerorientierter Erfindungen eine einheitliche Behandlung > softwaregest�tzter Erfindungen in den Mitgliedstaaten sicherstellen. Den > Richtlinienvorschlag f�gen wir zu Ihrer Kenntnis in der Anlage bei. > > Voraussetzung f�r den Schutz ist, dass eine Erfindung vorliegt, die > ein Computerprogramm beinhaltet und damit ein technischer Beitrag > geleistet wird. Die Erfindung muss geeignet sein, den Stand der Technik zu > bereichern. Zwar k�nnen schon jetzt computerimplementierte Erfindungen > beim Europ�ischen Patentamt oder bei den internationalen Patent�mtern der > Mitgliedstaaten angemeldet werden, jedoch wird die Zuerkennung des > Patentschutzes unterschiedlich gehandhabt. Die geplante Richtlinie soll > daher einen Rechtsrahmen schaffen, um die Bedingungen f�r die > Patentierbarkeit einheitlich zu regeln. > > Der Vorschlag der Kommision geht von der derzeitigen gerichtlichen > Praxis aus und soll bewirken, dass alle diejenigen, die neu > computerorientierte Erfindungen entwickeln, auch angemessen von ihrer > Arbeit profitieren. Gleichzeitig soll der Vorschlag vermeiden, dass der > Wettbewerb zum Erliegen kommt, Kleinunternehmer behindert werden oder die > Entwicklung interoperationsf�higer Software vereitelt wird. Ausserdem > sollen nach dem Entwurf Computerprogramme als solche und Gesch�ftsmethoden > nicht patentiert werden k�nnen. > > Der Entwurf sieht im Einzelnen folgende Bestimmungen vor: > > - Regelung der Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen, > Art. 1. > - Begriffsdefiniton einer computerimplementierten Erfindung, Art. 2. > - Vorausetzungen f�r die Patentierbarkeit, Art.4. > - Fortbestehen des Schutzes von Computerprogrammen durch das > Urheberrecht, insbesondere der Vorschriften �ber die > Dekompilierung und die Interoperabilit�t, Art. 6. > > Die Kommission geht bei ihrem Vorschlag davon aus, dass sich > Patentrecht und Urheberrecht gegenseitig erg�nzen. Das Urheberrecht > sch�tzt den gesamten Code eines Betriebssystems, eines Spiels oder einer > Gesch�ftssoftware gegen unerlaubte Vervielf�ltigung, Verbreitung und > Nutzung, w�hrend sich das Patent nur auf die patentierte Komponente als > solche erstreckt. > > Wir haben Gelegenheit zu diesem Richtlinien-Entwurf der > EU-Kommission Stellung zu nehmen und w�ren f�r Ihre R�ck�u�erung bis zum > 10. April 2002 dankbar. > _______________________________________________ Swpat mailing list [EMAIL PROTECTED] http://lists.ffii.org/mailman/listinfo/swpat
