> dem Recht auf den freien Zugang zur Kultur gleichgesetzt. Die Loi > Lang erm�glicht es seitdem Privaten, gesch�tzte Werke zu kopieren, > ohne Urheberrechte bezahlen zu m�ssen. So steht es zumindest im > Gesetz. Als Entsch�digung f�r den Verdienstentgang wurde eine
Entspricht das unserer uralten Privatkopie oder geht das noch darueber hinaus ? Zumindest duerfte klargestellt sein, dass man auch Sachen kopieren darf, die man nur geliehen etc hat. Oder? > sogenannte "Kompensationszahlung" - von manchen wird sie seitdem
