> dem Recht auf den freien Zugang zur Kultur gleichgesetzt. Die  Loi 
> Lang erm�glicht es seitdem Privaten, gesch�tzte Werke zu kopieren, 
> ohne Urheberrechte bezahlen zu m�ssen. So steht es zumindest im 
> Gesetz. Als Entsch�digung f�r den Verdienstentgang wurde eine 

Entspricht das unserer uralten Privatkopie oder geht das noch darueber
hinaus ? Zumindest duerfte klargestellt sein, dass man auch Sachen
kopieren darf, die man nur geliehen etc hat. Oder?


> sogenannte "Kompensationszahlung" - von manchen wird sie seitdem 

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