> > dem Recht auf den freien Zugang zur Kultur gleichgesetzt. Die Loi > > Lang erm�glicht es seitdem Privaten, gesch�tzte Werke zu kopieren, > > ohne Urheberrechte bezahlen zu m�ssen. So steht es zumindest im > > Gesetz. Als Entsch�digung f�r den Verdienstentgang wurde eine > > Entspricht das unserer uralten Privatkopie oder geht das noch darueber > hinaus ? Zumindest duerfte klargestellt sein, dass man auch Sachen > kopieren darf, die man nur geliehen etc hat. Oder?
Sonst waer das Gesetz des Herrn Lang naemlich ein schoenes Beispiel fuer franzoesisches Blabla. Man koennte zum Beispiel fragen, wie denn das Recht vor jenem Gesetz war. Waren da Privatkopieen verboten ? Die franzoesische Verlegerschaft ist etwas anders als unsere organisiert. Vielleicht gabs da Formelkompromisse oder einfach Gesetze, die in Wirklichkeit gar nicht galten. So wie das Verbot von PGP bis vor kurzemnur ein Papiertieger war. H.
