On 2002-05-08 00:11:07 +0200, Joerg-Olaf Schaefers wrote: > <quote src=Jugendschutzgesetz in der 1984er Version > mit Ergaenzgungen von 1994> > Das Rauchen in der �ffenlichkeit darf Kindern und Jugend- > lichen unter sechzehn Jahren nicht gestattet werden. > </quote>
Danke.
Wie setzt man sowas im Zweifelsfall durch? Polizei rufen?
Gru�
Martin
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