On 2002-05-08 00:11:07 +0200, Joerg-Olaf Schaefers wrote:
> <quote src=Jugendschutzgesetz in der 1984er Version
>            mit Ergaenzgungen von 1994>
> Das Rauchen in der �ffenlichkeit darf Kindern und Jugend-
> lichen unter sechzehn Jahren nicht gestattet werden.
> </quote>

Danke.

Wie setzt man sowas im Zweifelsfall durch? Polizei rufen?

Gru�
    Martin
-- 
                    http://www.tm.oneiros.de

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