On Wed, 8 May 2002 02:44:49 +0200, Martin Schroeder <[EMAIL PROTECTED]> wrote:
>On 2002-05-08 00:11:07 +0200, Joerg-Olaf Schaefers wrote: >> <quote src=Jugendschutzgesetz in der 1984er Version >> mit Ergaenzgungen von 1994> >> Das Rauchen in der �ffenlichkeit darf Kindern und Jugend- >> lichen unter sechzehn Jahren nicht gestattet werden. >> </quote> > >Danke. > >Wie setzt man sowas im Zweifelsfall durch? Polizei rufen? AFAIK Ordnungsamt: Anzeige, Zeuge. Ende. POlizei irrelevant, die hat DEUTLICH besseres zu tun als (nur) Ordnungswidrigkeiten aufzunehmen. (So w�re es, wenn einer in unsere [Fu�g�ngerzonen-]Gasse f�hrt und da nix zu suchen hat.) Ruf bei Dir lokal an, das macht schlau ;) OG -- http://www.carpe.com main site: literature online http://www.carpe.com/bm/ brain/map (blog) http://www.oliver-gassner.de private & own texts
