On Wed, 8 May 2002 02:44:49 +0200, Martin Schroeder
<[EMAIL PROTECTED]> wrote:

>On 2002-05-08 00:11:07 +0200, Joerg-Olaf Schaefers wrote:
>> <quote src=Jugendschutzgesetz in der 1984er Version
>>            mit Ergaenzgungen von 1994>
>> Das Rauchen in der �ffenlichkeit darf Kindern und Jugend-
>> lichen unter sechzehn Jahren nicht gestattet werden.
>> </quote>
>
>Danke.
>
>Wie setzt man sowas im Zweifelsfall durch? Polizei rufen?

AFAIK Ordnungsamt: Anzeige, Zeuge. Ende. POlizei irrelevant, die hat
DEUTLICH besseres zu tun als (nur) Ordnungswidrigkeiten aufzunehmen.

(So w�re es, wenn einer in unsere [Fu�g�ngerzonen-]Gasse f�hrt und da
nix zu suchen hat.)

Ruf bei Dir lokal an, das macht schlau ;)

OG
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