> Recht interessant ist der Wortlaut der Anordnung, nicht nur was > die Notwendigkeit des sofortigen Vollzugs betrifft, auch die Tak- > tik hat sich ein klein wenig geaendert. Wir erinnern uns, die Sa- > che koechelt nun knapp 1 1/2 Jahre, seitens der Bez.Reg. hiess es > bisher, man wolle eine gerichtliche Entwscheidung abwarten ...
Die Lage selbst hat sich seitdem doch nicht geaendert. Richtig uebel fand ich die Passage, wonach sich die ISPs "erfreulicherweise" nicht mit den Inhalten der zu sperrenden Seiten identifizieren. Das hat mit der Sache doch nichts zu tun, es geht doch nicht um ein Strafverfahren gegen die Provider, Gefuehlsaeusserungen gehoeren nicht in amtliche Schriftstuecke. Es zeigt nur, wie wenig der RP vom Internet versteht. H.
