Heise linkt dazu auf ein Postscript direkt bei einem der betrof- fenen Provider (oberon.net), eine doch deutliche lesbarer HTML- Fassung habe ich gerade unter
http://preview.fx3.de/odem/temp/020906_vollzug.html abgelegt.
Ich w�rde vorschlagen, da� Du den Text nochmal durchliest. Ich glaube n�mlich nicht, da� das StGB "die inl�ndische Bev�lkerung schon im Vorfeld von unmittelbaren Menschenw�rdeverletzungen SCHLITZEN" will...
Sieht nach OCR-Fehler aus.
-- Thomas Roessler <[EMAIL PROTECTED]>
