> Immer mehr Leute
> sehen, dass die herrschenden Juristen in einer anderen Welt leben und
> endlich gezwungen werden muessen, das von den Technikern, Programmierern,
> Oekonomen etc vorgegebene Pflichtenheft zu erfuellen und ansonsten
> in der Politik zu schweigen. Ebenso wie frueher die Trennung von Religion
> und Politik muss heute die Trennung von juristischem Hohepriestertum und
> Politik erreicht werden. Juristerei ist eine Magd, die bestimmte Specs zu
> erfuellen hat, mehr nicht.
>
Es ist durchaus berechtigt, "den" Juristen eine gewisse Weltfremdheit
vorzuwerfen. Daraus allein folgt aber nicht viel. Warum konnten sie denn bis
jetzt mit Weltfremdheit so einflu�reich sein? Nicht zuletzt, weil das Recht
Unsicherheit und Komplexit�t auf eine einfache und anwendbare Konvention
zur�ckf�hren konnte. Egal war, ob die jeweilige Konvention eine Fiktion oder eine
ungef�hre Ann�herung an die Wirklichkeit war. Roma locuta, causa finita. Jeder
hat ein ganz praktisches Interesse an klaren Verh�ltnissen
("Planungssicherheit"). Durch die sich integrierenden Verh�ltnisse dieser Welt
kommt aber sehr viel systematische Inkonsistenz in diese juristische
Welterkl�rung, die aus vielerlei Konventionen besteht, die sich ebenfalls - in
ein System - integrieren lassen m�ssen. Und genau dort leistet das Recht
zumindest in Deutschland nicht besonderes viel. Man kann etwa nicht �ber die
technischen und wirtschaftlichen Theorien des Patentwesens oder des Urheberrechts
sprechen, ohne anzuerkennen, da� die Argumente f�r eine neue Sicht noch viel mehr
f�r den Datenschutz gelten. Dieser ist eine einzige Fiktion. Es wird noch nicht
einmal versucht, systematische Konsistenz hineinzubringen. Mein Vorschlag: Hegel
lesen. Marx hat doch nur von ihm geklaut und dann noch freche Spr�che iSv "vom
Kopf auf die F��e" gemacht. Das hat schon Lenin gesehen ("Wer Marx verstehen
will, mu� Hegel lesen"). Juristen herrschen durch die Begriffe, die sie auslegen.
Wer aber Herrschaft nur als Machtaus�bung mi�versteht, weil er keinen dieser
zugrundeliegenden Sinn erkennen kann, ist eindeutig einer negativen
Herrschaftsform zuzurechnen (Tyrannei, Oligarchie, Ochlokratie). Das deutsche
Recht basiert letztlich auf der systematischen Methode, da es nur konsequent ein
Widerstandsrecht f�r den Fall einer - letztlich unsystematischen - negativen
Herrschaftsform einr�umt.