On 18 Sep 2002, at 13:12, Thomas Riedel wrote: > > Immer mehr Leute > > sehen, dass die herrschenden Juristen in einer anderen Welt leben > > und endlich gezwungen werden muessen, das von den Technikern, > > Programmierern, Oekonomen etc vorgegebene Pflichtenheft zu erfuellen > > und ansonsten in der Politik zu schweigen. Ebenso wie frueher die > > Trennung von Religion und Politik muss heute die Trennung von > > juristischem Hohepriestertum und Politik erreicht werden. > > Juristerei ist eine Magd, die bestimmte Specs zu erfuellen hat, mehr > > nicht. > > > > Es ist durchaus berechtigt, "den" Juristen eine gewisse Weltfremdheit > vorzuwerfen. Daraus allein folgt aber nicht viel. Warum konnten sie > denn bis jetzt mit Weltfremdheit so einflu�reich sein?
Recht, "Juristerei", ist _das_ Medium, in dem jegliche Politik ihre konkrete Gestalt annimmt. Wer politische Forderungen stellt, muss sich frueher oder spaeter damit auseinandersetzn, wie die jeweilige Forderung in Gesetze oder Verordnungen gegossen und von den Gerichten angewandt werden soll. Da scheint auch das Problem von EUROLINUX zu liegen. Eigentlich gibt es bei denen nur eine einzige politische Forderung: Dass alle Programmierer dieser Welt unbeeinflusst von Patentrechten vor ich hin programmieren und die so erzeugten Programme auch patentfrei benutzen und vermarkten duerfen. Aber zumindest phm weiss, dass diese Forderung letztlich Gesetz werden muss, um durchgesetzt zu sein. Und so schickt er sich zusammen mit seinen Kompagnions vom ffii und von EUROLINUX an, Gesetzestexte zu schmieden, denn er misstraut den ueblichen Expertenschichten in den Ministerien, die sich sonst um dieses Handwerk kuemmern. Was herauskommt, ist allerdings mangels Wissen und/oder konkreter gesetztestechnischer Erfahrung ziemlich dilettantisch, und bei den sich daraus ergebenden Kontroversen besteht die Gefahr, dass man die Grundproblematik vor lauter Detaildiskussion nicht mehr erkennen kann. --AHH (Der als PA ja eigentlich zumindest 1/2 "Techniker", jedenfalls kein "richtiger" Jurist mit zwei juristischen Staatsexamina ist.)
