Am  Thursday 06 February 2003 11:31,  Rigo Wenning said:
> Mein letzter Stand war, dass der Kunde nur bei _groben_ Verletzungen der
> Sorgfaltspflicht haftet. (z.B. Pin auf die Karte geritzt, sehr sp�te
> Meldung/Sperrung etc)
>
> Aber wie die AGB derzeit aussehen, weiss ich nicht...

Eher schlecht, wie es scheint.
Meiner Mom wurde im Urlaub in �sterreich die EC-Karte (samt kompletter 
Einkaufstasche) gestohlen, sie ist dem Dieb noch hinterhergelaufen, konnte 
ihn aber, da er auf einem kleinen Mofa zuckelte, nicht mehr erreichen.
:-(

Obwohl sie  mich gleich anrief und ich die Karte sperren lie�, wurden zwei 
Abhebungen get�tigt. (Eine Anzeige gegen Unbekannt erfolgte, die Karte wurde 
sp�ter  eingezogen, allerdings waren eben bis dahin schon die Abhebungen 
erfolgt, Videoaufnahmen des T�ters brachten �brigens keinerlei Hinweise)
Einen Zettel mit der PIN hatte sie definitiv *nicht* dabei (der Zettel lag 
brav zuhause, wie es sich geh�rt).
Die zweite Abhebung wurde eine halbe Stunde "nach" dem Anruf bei der Hotline 
und dem Anruf bei der betreffenden Bank get�tigt, dennoch hat sich die Bank 
erst nach einem recht langwierigen und unsch�nen Streit dann "kulanterweise" 
bereit erkl�rt, wenigstens einen Betrag zur�ck zu erstatten.
Sprich: die Karte wurde erst mit Versp�tung gesperrt, dennoch hie� es, dass 
man den Betrag nicht erstattet.

Der zweite Betrag - dort wurde die Abhebung kurz bevor die Bank die Nachricht 
bekam get�tigt, wurde nicht zur�ck erstattet.
Es wurde, so die Bank, prinzipiell davon ausgegangen, dass sie die PIN 
irgendwo in der Tasche etc. notiert hatte - Zitat "sonst h�tte man ja wohl 
nicht so schnell Geld abheben k�nnen"

Twister

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