Am Thursday 06 February 2003 11:31, Rigo Wenning said: > Mein letzter Stand war, dass der Kunde nur bei _groben_ Verletzungen der > Sorgfaltspflicht haftet. (z.B. Pin auf die Karte geritzt, sehr sp�te > Meldung/Sperrung etc) > > Aber wie die AGB derzeit aussehen, weiss ich nicht...
Eher schlecht, wie es scheint. Meiner Mom wurde im Urlaub in �sterreich die EC-Karte (samt kompletter Einkaufstasche) gestohlen, sie ist dem Dieb noch hinterhergelaufen, konnte ihn aber, da er auf einem kleinen Mofa zuckelte, nicht mehr erreichen. :-( Obwohl sie mich gleich anrief und ich die Karte sperren lie�, wurden zwei Abhebungen get�tigt. (Eine Anzeige gegen Unbekannt erfolgte, die Karte wurde sp�ter eingezogen, allerdings waren eben bis dahin schon die Abhebungen erfolgt, Videoaufnahmen des T�ters brachten �brigens keinerlei Hinweise) Einen Zettel mit der PIN hatte sie definitiv *nicht* dabei (der Zettel lag brav zuhause, wie es sich geh�rt). Die zweite Abhebung wurde eine halbe Stunde "nach" dem Anruf bei der Hotline und dem Anruf bei der betreffenden Bank get�tigt, dennoch hat sich die Bank erst nach einem recht langwierigen und unsch�nen Streit dann "kulanterweise" bereit erkl�rt, wenigstens einen Betrag zur�ck zu erstatten. Sprich: die Karte wurde erst mit Versp�tung gesperrt, dennoch hie� es, dass man den Betrag nicht erstattet. Der zweite Betrag - dort wurde die Abhebung kurz bevor die Bank die Nachricht bekam get�tigt, wurde nicht zur�ck erstattet. Es wurde, so die Bank, prinzipiell davon ausgegangen, dass sie die PIN irgendwo in der Tasche etc. notiert hatte - Zitat "sonst h�tte man ja wohl nicht so schnell Geld abheben k�nnen" Twister
