Das Urheberrecht, das "Arbeitsrecht der Informationsgesellschaft" (Grewlich), Digitalisierung und Vernetzung, als wuerden hier gleich ganze DVDs in Windeseile in alle Welt verschoben (Reimerdes), und die GEMA, die ja im Prinzip, was immer der CCC Koeln erlebt hat, weniger eigene Interessen vertritt, als die der Kuenstler, insoweit fast so etas ist wie eine "Gewerkschaft des Informationszeitalters" (Recktenwald), die GEMA hat sich doch gegen DRM ausgesprochen. Es waere zivilisatorisch ein Rueckfall ins amerikanische Mittelalter, was die Geraeteabgabe betrifft. Ueber diese Abgabe kann man streiten, sie ist groeber als Minipayment etc, aber doch auch sehr viel realistischer. Was ist korintenkackerisches Minipayment gegen grosszuegigen Fair Use.
Wo ist denn eigentlich der neueste Bericht der Bundesregierung ueber die Hoehe dieser Abgabe mit den Neuesten Statistiken ueber Europa zu finden? Soweit das DRM zuschlaegt, gibts solche Kohle ja nicht mehr. Und wenn es illegal wird zu umgehen, dann erst recht nicht (strafbar oder nicht). In der Berner Convention gibts den 3 Stufen Test, Fair Use im Sinne der Privatkopie faellt darunter. Man kann auch mal die Knobbe-Keuk Formel anlegen, dann wird das Problem sehr schoen transparent. 3 Methoden der Schadensberechnung bei Urheberrechtsverstoessen: (1) Abstrakte Schadensberechnung in Hoehe der Lizenz, kommt nicht in Betracht. (2) Konkrete Schadensberechnung, was tatsaechlich nicht verkauft werden konnte, das muesste die Industrie im Einzelnen nachweisen, vgl. auch SONY (Supreme Court), wo sie das im Wesentlichen nicht konnte. (3) Abschoepfung der Bereicherung (812), die es aber bei der Privatkopie, die ja nicht zu kommerziellen Zwecken geschaffen wird, definitionsgemaess nicht gibt. Man sollte das nicht nur in der "Liebe Popmusiker" Art betrachten. Von der "Regelung durch Nichtregelung" (Urheberrechtsentwurf) einmal abgesehen. Regelung durch Verweigerung, ohne Diskussion, Deutschland 2003. H.
