> (2) Konkrete Schadensberechnung, was tatsaechlich nicht verkauft werden > konnte, das muesste die Industrie im Einzelnen nachweisen, vgl. auch > SONY (Supreme Court), wo sie das im Wesentlichen nicht konnte.
Im Wesentlichen. Irgendwelche Kleckerbetraege, was der Geraeteabgabe entspricht, um mehr geht es doch sowieso nicht. Und insoweit ist das mit den kopiergeschuetzten CDs, die man durch durch die Art und Weise der Umsetzung der DRM Richtlinie durch die Bundesregierung bald nicht mehr privat kopieren darf, soweit das ueberhaupt geht, so aehnlich wie Buessow. Der Ertrag, mag es um 2 oder 1 Mio Seiten gehen, steht in keinem Verhaeltnis zum regulatorischen Aufwand. H.
