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Update .. 
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Staatsanwaltschaft stellt Verfahren zu Domain-Sperre im DNS ein



 Der niederl�ndische Anbieter der Gewaltszenen-Site ogrish.com darf mit
seiner Domain ins Ausland umziehen; die Sperre im DNS wird aufgehoben. Das
best�tigte heute auf Anfrage von heise online die zust�ndige
Staatsanw�ltin. Joker.com[1]-Chef Siegfried Langenbach sagte, er habe dem
Umzug der Domain bereits zugestimmt. Das Strafverfahren nach Paragraph 131
StGB wird damit gegenstandslos. "Es wird eingestellt", sagte die
Staatsanw�ltin. 

 Regelrecht �berrollt von Anfragen sah sich die D�sseldorfer Staatsanw�ltin
nach Bekanntwerden des Falles[2], den das bayrische Landeskriminalamt ins
Rollen gebracht hatte. Inwieweit Domainregistrare, die weder mit dem Inhalt
noch mit dem Zugang zu den Seiten in Verbindung gebracht werden k�nnen,
�berhaupt zu solchen Sperren verpflichtet werden k�nnen, soll nun erst
einmal abgekl�rt werden. Im Falle der ogrish-Domain habe die schriftlich
mitgeteilte Aufforderung zur "Abschaltung der Domain" keine Anordnung und
keinen Eingriff dargestellt, betonte die Staatsanw�ltin. Auf keinen Fall
sei Langenbach "Beschuldigter" gewesen. Vielmehr sei es eine freundliche
Aufforderung gewesen, aus der Langenbach seine Konsequenzen gezogen habe.
Ob man auch k�nftig dem Umzug der Domains zu einem ausl�ndischen Registrar
zustimmen werde, wie es die Staatsanwaltschaft heute getan hat, werde man
ebenfalls �berpr�fen.

 Bei Joker ist erst einmal froh, das Problem vom Hals zu haben. Die
Boykottaufrufe aus den USA, mit denen der Hoster prohoster.com auftrat,
quittiert Langebach mit dem Hinweis auf die Abschaltung der Satire-Seite
voteauction.com w�hrend des Pr�sidentschaftswahlkampfs in den USA. Auch
heute flatterte Joker ein Anwaltsbrief aus den USA ins Haus, in dem
verlangt wird, eine umstrittene Domain einem US-Gericht zu �bergeben.
Tatsache bleibt allerdings, dass der erste Verfassungszusatz in den USA
viele hierzulande illegale Inhalte sch�tzt. Ob im Fall von ogrish.com als
n�chste die Zugangsprovider die Inhalte ausfiltern m�ssen, wird man nach
Abschluss der gerichtlichen Verfahren wegen der Sperrverf�gungen[3] der
D�sseldorfer Bezirksregierung wissen. (Monika Ermert) / (jk[4]/c't)

URL dieses Artikels:
 http://www.heise.de/newsticker/data/jk-13.02.03-007/

Links in diesem Artikel:
 [1] https://joker.com/index.joker?mode=home
 [2] http://www.heise.de/newsticker/data/anw-12.02.03-001/
 [3] http://www.heise.de/newsticker/data/anw-11.02.03-003/
 [4] mailto:[EMAIL PROTECTED]

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