> einmal abgekl�rt werden. Im Falle der ogrish-Domain habe die schriftlich > mitgeteilte Aufforderung zur "Abschaltung der Domain" keine Anordnung und > keinen Eingriff dargestellt, betonte die Staatsanw�ltin. Auf keinen Fall > sei Langenbach "Beschuldigter" gewesen. Vielmehr sei es eine freundliche > Aufforderung gewesen, aus der Langenbach seine Konsequenzen gezogen habe.
Was sind denn das fuer Verfahren? Wer ist denn bei sowas wofuer zustaendig? > Ob man auch k�nftig dem Umzug der Domains zu einem ausl�ndischen Registrar > zustimmen werde, wie es die Staatsanwaltschaft heute getan hat, werde man > ebenfalls �berpr�fen. Was geht das die Staatsanwaltschaft ueberhaupt an? H.
