> einmal abgekl�rt werden. Im Falle der ogrish-Domain habe die schriftlich
> mitgeteilte Aufforderung zur "Abschaltung der Domain" keine Anordnung und
> keinen Eingriff dargestellt, betonte die Staatsanw�ltin. Auf keinen Fall
> sei Langenbach "Beschuldigter" gewesen. Vielmehr sei es eine freundliche
> Aufforderung gewesen, aus der Langenbach seine Konsequenzen gezogen habe.

Was sind denn das fuer Verfahren? Wer ist denn bei sowas wofuer
zustaendig? 

> Ob man auch k�nftig dem Umzug der Domains zu einem ausl�ndischen Registrar
> zustimmen werde, wie es die Staatsanwaltschaft heute getan hat, werde man
> ebenfalls �berpr�fen.

Was geht das die Staatsanwaltschaft ueberhaupt an? 



H.

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