Hallo Liste,

---[beisskannte]---

Letztes Kapitel im unendlichen Fall Yahoo
Nathalie Roller, 13.02.2003

Ein Pariser Straftribunal hat am Dienstag Yahoo-Exboss Tim Koogle
freigesprochen, gegen den wegen angeblicher "Verbrechen gegen die
Menschheit" geklagt worden war

Die unendliche Geschichte rund um die Yahoo-Auktionsseiten und die darin
feilgebotenen Nazi-Devotionalien h�tte eigentlich schon im November
2000�[1] zu einem Abschluss kommen k�nnen: Damals hatte der Pariser
"Internetrichter" Jean-Jacques Gomez ein f�r internationales Aufsehen
sorgendes Urteil gef�llt, das Yahoo.com dazu zwang, ihre
Online-Versteigerungen innerhalb von drei Monaten f�r Franzosen
unzug�nglich zu machen. Der Anti-Rassismusbewegung MRAP�[2] und einem
Verband von ehemaligen Auschwitz-Deportierten ging die Umsetzung des
franz�sische Urteils durch die US-Suchmaschine entschieden zu langsam
und man bezichtigte Yahoo und Tim Koogle der "Verbrechen gegen die
Menschheit" und der "Rechtfertigung von Kriegsverbrechen". Diesmal
allerdings auf strafrechtlichem Wege.

Rein theoretisch riskierte Tim Koogle, Yahoo-Pr�sident bis M�rz 2001,
bis zu 5 Jahren Gef�ngnis und 45.000 Euro Geldstrafe. Doch die Kl�ger
wollten blo� ein Exempel statuieren und forderten einen "symbolischen"
Euro Schadenersatz und vor allem die internationale Ver�ffentlichung des
Urteils. Wohl um dem amerikanischen "Freedom of speech" das in
Rassismusfragen strengere franz�sische Recht entgegen zu setzen. Ein
kalifornisches Gericht hatte n�mlich im November 2001�[3] Yahoo Recht
gegeben und erkl�rt, dass sich eine US-Firma nicht der franz�sischen
Gesetzgebung unterzuordnen h�tte. F�r die klagenden
Antirassismus-Bewegungen offenbar ein Affront.

Am 26.Februar 2002 erkl�rte sich das Pariser Straftribunal f�r
kompetent, um �ber die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Tim Koogle
und Yahoo zu urteilen: Die vom nationalen Territorium aus zug�ngliche
Versteigerung von Naziobjekten und die "simple Existenz eines
informatischen Links 'search', das den User dorthin einl�dt, stellt das
notwendige Element an Werbung dar, um das Delikt der Rechtfertigung von
Kriegsverbrechen zu konstituieren", wie in der
Zust�ndigkeitserkl�rung�[4] des Gerichts zu lesen steht. Yahoo hatte
sich bereits im Januar 2001 dazu bereit erkl�rt, die Nazi-Devotionalien
von der Auktions-Sektion zur�ckzuziehen und weltweite Filterma�nahmen zu
ergreifen. Noch dazu waren die Online-Versteigerungen letzten Mai in
sechs europ�ischen L�ndern, darunter auch Frankreich, v�llig fallen
gelassen worden.

Doch die franz�sische Justiz lie� nicht locker und am 7.Januar erkl�rte
der Staatsanwalt, dass "die Versteigerung von Nazi-Objekten in dem
Versuch, f�r diese den gr��tm�glichen Gewinn zu erhalten, sehr wohl den
Tatbestand eines Verbrechens gegen die Menschheit" darstelle. Weil
jedoch Yahoo die Situation mittlerweile v�llig bereinigt h�tte, forderte
der Staatsanwalt den v�lligen Straferlass, die symbolische Verurteilung
zu einem Euro Schadenersatz und die Ver�ffentlichung des Urteils. Eine
"minimale" Forderung, der nun der Richter am Dienstag nicht gefolgt ist,
da die "Rechtfertigung von Kriegsverbrechen" erst dann vorliege, wenn
diese "glorifiziert, ger�hmt oder zumindest unter ein g�nstiges Licht
gestellt wurden". Das aber sei hier nicht der Fall gewesen.

Der Freispruch d�rfte f�r Tim Koogle, der bei den beiden
Gerichtsterminen nicht pers�nlich anwesend war, dann doch eine gewisse
Erleichterung darstellen. Denn wie sein Pariser Anwalt in einem
Interview�[5] erkl�rte, sei Koogle sehr ersch�ttert dar�ber gewesen, der
Rechtfertigung von Kriegsverbrechen bezichtigt worden zu sein. Ganz
abgesehen davon, dass "vom Internet nicht mehr viel �brig bleiben w�rde,
wenn wir s�mtliche Gesetzgebungen der Welt anwenden m�ssten".

Links 
[1] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/4296/1.html
[2] http://www.mrap.asso.fr/
[3] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/11305/1.html
[4] http://www.foruminternet.org/actualites/lire.phtml?id=273
[5] http://www.journaldunet.com/0301/030110ometzner.shtml

Telepolis Artikel-URL: http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/te/14177/1.html

---[beisskannte]---

Tschuess, Tim.

-- 
'Quis custodiet ipsos custodes' - 'Wer bewacht die Waechter?'
-> Robert A. Heinlein ("Weltraumkadetten")

Antwort per Email an