Hallo Liste, ---[beisskannte]---
Letztes Kapitel im unendlichen Fall Yahoo Nathalie Roller, 13.02.2003 Ein Pariser Straftribunal hat am Dienstag Yahoo-Exboss Tim Koogle freigesprochen, gegen den wegen angeblicher "Verbrechen gegen die Menschheit" geklagt worden war Die unendliche Geschichte rund um die Yahoo-Auktionsseiten und die darin feilgebotenen Nazi-Devotionalien h�tte eigentlich schon im November 2000�[1] zu einem Abschluss kommen k�nnen: Damals hatte der Pariser "Internetrichter" Jean-Jacques Gomez ein f�r internationales Aufsehen sorgendes Urteil gef�llt, das Yahoo.com dazu zwang, ihre Online-Versteigerungen innerhalb von drei Monaten f�r Franzosen unzug�nglich zu machen. Der Anti-Rassismusbewegung MRAP�[2] und einem Verband von ehemaligen Auschwitz-Deportierten ging die Umsetzung des franz�sische Urteils durch die US-Suchmaschine entschieden zu langsam und man bezichtigte Yahoo und Tim Koogle der "Verbrechen gegen die Menschheit" und der "Rechtfertigung von Kriegsverbrechen". Diesmal allerdings auf strafrechtlichem Wege. Rein theoretisch riskierte Tim Koogle, Yahoo-Pr�sident bis M�rz 2001, bis zu 5 Jahren Gef�ngnis und 45.000 Euro Geldstrafe. Doch die Kl�ger wollten blo� ein Exempel statuieren und forderten einen "symbolischen" Euro Schadenersatz und vor allem die internationale Ver�ffentlichung des Urteils. Wohl um dem amerikanischen "Freedom of speech" das in Rassismusfragen strengere franz�sische Recht entgegen zu setzen. Ein kalifornisches Gericht hatte n�mlich im November 2001�[3] Yahoo Recht gegeben und erkl�rt, dass sich eine US-Firma nicht der franz�sischen Gesetzgebung unterzuordnen h�tte. F�r die klagenden Antirassismus-Bewegungen offenbar ein Affront. Am 26.Februar 2002 erkl�rte sich das Pariser Straftribunal f�r kompetent, um �ber die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Tim Koogle und Yahoo zu urteilen: Die vom nationalen Territorium aus zug�ngliche Versteigerung von Naziobjekten und die "simple Existenz eines informatischen Links 'search', das den User dorthin einl�dt, stellt das notwendige Element an Werbung dar, um das Delikt der Rechtfertigung von Kriegsverbrechen zu konstituieren", wie in der Zust�ndigkeitserkl�rung�[4] des Gerichts zu lesen steht. Yahoo hatte sich bereits im Januar 2001 dazu bereit erkl�rt, die Nazi-Devotionalien von der Auktions-Sektion zur�ckzuziehen und weltweite Filterma�nahmen zu ergreifen. Noch dazu waren die Online-Versteigerungen letzten Mai in sechs europ�ischen L�ndern, darunter auch Frankreich, v�llig fallen gelassen worden. Doch die franz�sische Justiz lie� nicht locker und am 7.Januar erkl�rte der Staatsanwalt, dass "die Versteigerung von Nazi-Objekten in dem Versuch, f�r diese den gr��tm�glichen Gewinn zu erhalten, sehr wohl den Tatbestand eines Verbrechens gegen die Menschheit" darstelle. Weil jedoch Yahoo die Situation mittlerweile v�llig bereinigt h�tte, forderte der Staatsanwalt den v�lligen Straferlass, die symbolische Verurteilung zu einem Euro Schadenersatz und die Ver�ffentlichung des Urteils. Eine "minimale" Forderung, der nun der Richter am Dienstag nicht gefolgt ist, da die "Rechtfertigung von Kriegsverbrechen" erst dann vorliege, wenn diese "glorifiziert, ger�hmt oder zumindest unter ein g�nstiges Licht gestellt wurden". Das aber sei hier nicht der Fall gewesen. Der Freispruch d�rfte f�r Tim Koogle, der bei den beiden Gerichtsterminen nicht pers�nlich anwesend war, dann doch eine gewisse Erleichterung darstellen. Denn wie sein Pariser Anwalt in einem Interview�[5] erkl�rte, sei Koogle sehr ersch�ttert dar�ber gewesen, der Rechtfertigung von Kriegsverbrechen bezichtigt worden zu sein. Ganz abgesehen davon, dass "vom Internet nicht mehr viel �brig bleiben w�rde, wenn wir s�mtliche Gesetzgebungen der Welt anwenden m�ssten". Links [1] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/4296/1.html [2] http://www.mrap.asso.fr/ [3] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/11305/1.html [4] http://www.foruminternet.org/actualites/lire.phtml?id=273 [5] http://www.journaldunet.com/0301/030110ometzner.shtml Telepolis Artikel-URL: http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/te/14177/1.html ---[beisskannte]--- Tschuess, Tim. -- 'Quis custodiet ipsos custodes' - 'Wer bewacht die Waechter?' -> Robert A. Heinlein ("Weltraumkadetten")
