On Thu, 2003-04-24 at 10:53, Thomas Stadler wrote:
> Gute Frage, der bislang - juristisch - IMHO wenig Beachtung geschenkt wurde. 
> Was man den Betreibern vorwerfen wuerde, ist juristisch betrachtet ein 
> Unterlassen. Ein solches kommt als Grundlage eines Schadensersatzanspruchs 
> nur dann in Betracht, wenn den Betreiber eine Verkehrssicherungspflicht 
> trifft, sich also eine Rechtspflicht konstruieren laesst, seine Systerm so 
> gut wie moeglich gegen Spamming zu wappnen.

Danke. Brauchen wir einen Internet T�V der gewisse mindeststandards
Propagiert, gar gesetzliche vorschriften, oder reicht die aktuelle
Situation, das Fachleute sich recht einig sind, was Best current
Practise ist und was mindestens gemacht werden soll? 

Ich gehe schwer davon aus, das die Fachleute sich recht einig sind,
nur nachzuweisen ist das in einem Verfahren kaum.

Zudem m�chte ich nochmal umformulieren: ersetzen wir schadensersatz
durch straftat? Wird es irgendwann eine? Schadensersatz prozesse sind
l�stig, weil man die selbst f�hren muss, und genau das m�chte ich
nicht (kandidat w�re die medien industrie, das will ich aber genau
nicht).

Kann die Aufgabe "auf die Finger klopfen" und dem wiederholungsfall
nachzugehen also auf die beh�rden verschoben werden?

Ich glaube nicht, das momentan sowas machbar ist. Aber
zukunftsorientiert finde ich das deutlich sinnvoller, als wenn
jeder ISP etc. eine rechtsabteilung aufbaut, oder andersrum
nichts macht weil aufwand und erfolgsaussicht in keinem verh�ltnis
stehen.

Tsch�ss, Andreas

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