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---[schnipp]---
Bu�geldbescheide wegen fehlender Website-Sperrungen in NRW
[24.06.2003 14:23 ]
Die Bezirksregierung D�sseldorf[1] sorgt wieder einmal unter den
Providern in Nordrhein-Westfalen f�r Verunsicherung. Mehrere
Internet-Zugangsanbieter erhielten eine Androhung eines Zwangsgeldes,
weil sie sich nicht an die Sperrungsverf�gung der Bezirksregierung[2]
hielten. Doch die amtlichen Schreiben beruhen auf einem technischen
Missverst�ndnis auf Seiten der Aufsichtsbeh�rde und sind somit
gegenstandslos.
Die Bezirksregierung hatte bundesweit als erste Aufsichtsbeh�rde die
Sperrung von Internet-Seiten mit rechtsextremistischem Inhalt verf�gt.
Die nordrhein-westf�lische Aufsichtsbeh�rde f�r das Internet hatte 76
Zugangsanbieter zur sofortigen Sperrung von zwei Neo-Nazi-Webseiten
aus den USA aufgefordert. 16 Unternehmen haben dagegen geklagt.
Diverse Gerichte[3] hatten in vorl�ufigen Entscheidungen die
Sperrungsverf�gungen best�tigt, eines der Online-Wirtschaft Recht
gegeben. Das Oberverwaltungsgericht M�nster hatte schlie�lich einen
vorl�ufigen Rechtsschutz gegen die Sperrungsverf�gungen und damit
einen Aufschub f�r ihre Durchf�hrung abgelehnt[4]; die Beschwerde
gegen die deutsche Dependance von Telefonica hatte die
Bezirksregierung dagegen aus formalen Gr�nden zur�ckgezogen[5].
Wie der Provider-Verband Electronic Conference Forum (eco[6]) nun
mitteilt, wurden bereits in der vergangenen Woche mehreren Providern
Zwangsgelder in H�he von 2.000 Euro angedroht[7]. In den Bescheiden
hei�t es, dass bei einer �berpr�fung der Server der Provider
festgestellt worden sei, dass diese die geforderten Sperrungen nicht
vorgenommen h�tten. Die Empf�nger staunten nicht schlecht -- denn sie
hatten sich genau an die Sperrungsverf�gung gehalten. Die l�sst den
Providern die freie Wahl, ob sie per DNS, IP-Blockade oder
Proxy-Server den Abruf der betroffenen Seiten erschweren.
Doch bei der �berpr�fung machte es sich die Aufsichtsbeh�rde
offensichtlich viel zu einfach: Sie �berpr�fte nach Angaben des
Verbandes lediglich die Umleitung �ber von au�en erreichbare
DNS-Server. Wer eine andere Methode anwandte, fiel durch das Raster
und bekam eine amtliche Zwangsgeldandrohung. Auch wer seine DNS-Server
lediglich f�r seine Kunden konfiguriert hat, erschien so als
vermeintlicher Blockadebrecher auf den Radarschirmen der
Bezirksregierung.
Regierungsdirektor J�rgen Sch�tte von der Bezirksregierung D�sseldorf
gibt gegen�ber heise online die technische Panne zu: "Wir sind davon
ausgegangen, dass mit der von uns angewandten Pr�fmethode s�mtliche
von uns vorgeschlagenen Sperrmethoden erfasst werden. Es hat sich aber
herausgestellt, dass mit der speziellen Pr�fung nur die DNS-Sperrung
erfasst wird." Die Beh�rde hat den Fehler erst erkannt, als ein
Provider sich beschwerte. Weitere �berpr�fungen seien jetzt notwendig,
um festzustellen, ob andere Methoden angewandt werden, erkl�rte
Sch�tte. Falls dies der Fall ist, sind die amtlichen Bescheide
gegenstandslos.
Eine verl�ssliche Pr�fung der Internet-Sperren von au�en ist technisch
schwerlich durchf�hrbar. Um verl�ssliche Angaben zu bekommen, m�sste
die Bezirksregierung Kunde jedes einzelnen Providers in
Nordrhein-Westfalen werden. Doch nicht jeder Internet-Dienstleister
bietet Zug�nge f�r die Allgemeinheit an. Das Pr�fungsverfahren d�rfte
sich somit in die L�nge ziehen. (Torsten Kleinz) / (jk[8]/c't)
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[8] mailto:[EMAIL PROTECTED]
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Tschuess, Tim.
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>Gibt es Tiere, die nicht hoeren koennen?
Ja, die Tauben. [Dieter Bruegmann in dag]