Hi,

http://www.heise.de/newsticker/data/hob-25.06.03-000/

tja, da ist Justizia wohl wirklich blind geworden...

\Thomas\bye

Spam von Rechtsau�en juristisch zul�ssig

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz
vom 10. Juni 2003 (Az 1 W 342/03) kann der Empf�nger einer
unerbetenen, massenhaft versandten E-Mail mit Werbung f�r eine
rechte Vereinigung hiergegen nicht im Wege des einstweiligen
Rechtsschutzes vorgehen. Den Erlass einer einstweiligen Verf�gung
lehnte das Gericht ab.


Im M�rz 2003 hatte ein "B�ndnis f�r echte Demokratie" per
E-Mail f�r die bevorstehende Gr�ndung einer "Deutschen
Nationalversammlung" geworben, die sich unter anderem der
Fortexistenz des Deutschen Reiches widmen wollte. Am Ende der
Mail befand sich ein Link, unter dem der Empf�nger weitere
Zusendungen angeblich abbestellen konnte, was allerdings,
datenschutzrechtlich fragw�rdig, die Angabe von Name und
E-Mail-Adresse erforderte.

Einer der Empf�nger, ein Software-Unternehmen, das zuvor
keinerlei Kontakt zu dem Verein gehabt hatte, f�hlte sich durch
die unverlangte E-Mail-Werbung mit rechtsradikalen Tendenzen
bel�stigt. Einer erfolglosen Abmahnung folgte vor dem Landgericht
Mainz ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verf�gung gegen
den Spam-Versender. Das Gericht lehnte den Erlass der Verf�gung
jedoch �berraschenderweise ab: Die Antragstellerin k�nne die
unerw�nschten E-Mail-Newsletter ja ohne weiteres "abbestellen",
ein Verf�gungsgrund sei daher nicht ersichtlich.

Auf die Beschwerde der Antragstellerin schloss sich das OLG
Koblenz dieser Ansicht zwar nicht an, wies aber die Beschwerde
gleichwohl zur�ck: Eine konkrete Wiederholungsgefahr liege
nicht vor, denn nach der erfolglosen Abmahnung habe die
Antragstellerin von dem Verein bisher keine zweite Spam-Mail
mehr erhalten. Dieser habe sich daher "strikt nach dem Wunsch
der Antragstellerin" verhalten. Dabei spiele es auch keine
Rolle, dass der Verein sich geweigert habe, eine strafbewehrte
Unterlassungserkl�rung abzugeben, was �blicherweise juristisch
erforderlich ist, um eine Wiederholungsgefahr tats�chlich
auszuschlie�en.

Rechtsanwalt Dr. Arthur Waldenberger, Vertreter der
Antragstellerin, bezeichnet das Urteil gegen�ber heise online als
"bemerkenswerte juristische Fehlleistung", die dazu f�hre, dass
im Bezirk des OLG Koblenz die Empf�nger unerbetener Werbe-Mails
rechtlich schutzlos blieben. F�r besonders befremdlich h�lt es
Waldenberger, dass die Entscheidung unter anderem auch damit
begr�ndet wird, dass es sich bei der Politwerbung nicht um
einen "klassischen Fall" von E-Mail- Werbung gehandelt habe,
sondern f�r die Gr�ndung einer vermutlich verfassungsfeindlichen
Vereinigung geworben werde. "Diese Aussage steht im Widerspruch
zur bisherigen Rechtsprechung und legt die Frage nahe, ob
das Gericht nicht mit einer an den Haaren herbeigezogenen
Begr�ndung Rechtsradikale im Internet sch�tzen wollte", erkl�rte
Waldenberger.

Anfang dieses Jahres hatte bereits das OLG D�sseldorf den
Erlass einer einstweiligen Verf�gung gegen einen Versender von
Spam-Mails verweigert. Dies begr�ndete das Gericht seinerzeit
damit, dass unerbetene Werbe-E-Mails "mit einem einzigen Klick"
entfernt werden k�nnen, sodass die Beeintr�chtigung f�r den
Empf�nger "nicht gravierend" sei. (Joerg Heidrich) (hob/c't)


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Wer sich zuviel mit kleinen Dingen abgibt,
wird gewoehnlich unfaehig zu grossen.              Rochefoucauld

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