Hi, http://www.heise.de/newsticker/data/hob-25.06.03-000/
tja, da ist Justizia wohl wirklich blind geworden... \Thomas\bye Spam von Rechtsau�en juristisch zul�ssig Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom 10. Juni 2003 (Az 1 W 342/03) kann der Empf�nger einer unerbetenen, massenhaft versandten E-Mail mit Werbung f�r eine rechte Vereinigung hiergegen nicht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vorgehen. Den Erlass einer einstweiligen Verf�gung lehnte das Gericht ab. Im M�rz 2003 hatte ein "B�ndnis f�r echte Demokratie" per E-Mail f�r die bevorstehende Gr�ndung einer "Deutschen Nationalversammlung" geworben, die sich unter anderem der Fortexistenz des Deutschen Reiches widmen wollte. Am Ende der Mail befand sich ein Link, unter dem der Empf�nger weitere Zusendungen angeblich abbestellen konnte, was allerdings, datenschutzrechtlich fragw�rdig, die Angabe von Name und E-Mail-Adresse erforderte. Einer der Empf�nger, ein Software-Unternehmen, das zuvor keinerlei Kontakt zu dem Verein gehabt hatte, f�hlte sich durch die unverlangte E-Mail-Werbung mit rechtsradikalen Tendenzen bel�stigt. Einer erfolglosen Abmahnung folgte vor dem Landgericht Mainz ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verf�gung gegen den Spam-Versender. Das Gericht lehnte den Erlass der Verf�gung jedoch �berraschenderweise ab: Die Antragstellerin k�nne die unerw�nschten E-Mail-Newsletter ja ohne weiteres "abbestellen", ein Verf�gungsgrund sei daher nicht ersichtlich. Auf die Beschwerde der Antragstellerin schloss sich das OLG Koblenz dieser Ansicht zwar nicht an, wies aber die Beschwerde gleichwohl zur�ck: Eine konkrete Wiederholungsgefahr liege nicht vor, denn nach der erfolglosen Abmahnung habe die Antragstellerin von dem Verein bisher keine zweite Spam-Mail mehr erhalten. Dieser habe sich daher "strikt nach dem Wunsch der Antragstellerin" verhalten. Dabei spiele es auch keine Rolle, dass der Verein sich geweigert habe, eine strafbewehrte Unterlassungserkl�rung abzugeben, was �blicherweise juristisch erforderlich ist, um eine Wiederholungsgefahr tats�chlich auszuschlie�en. Rechtsanwalt Dr. Arthur Waldenberger, Vertreter der Antragstellerin, bezeichnet das Urteil gegen�ber heise online als "bemerkenswerte juristische Fehlleistung", die dazu f�hre, dass im Bezirk des OLG Koblenz die Empf�nger unerbetener Werbe-Mails rechtlich schutzlos blieben. F�r besonders befremdlich h�lt es Waldenberger, dass die Entscheidung unter anderem auch damit begr�ndet wird, dass es sich bei der Politwerbung nicht um einen "klassischen Fall" von E-Mail- Werbung gehandelt habe, sondern f�r die Gr�ndung einer vermutlich verfassungsfeindlichen Vereinigung geworben werde. "Diese Aussage steht im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung und legt die Frage nahe, ob das Gericht nicht mit einer an den Haaren herbeigezogenen Begr�ndung Rechtsradikale im Internet sch�tzen wollte", erkl�rte Waldenberger. Anfang dieses Jahres hatte bereits das OLG D�sseldorf den Erlass einer einstweiligen Verf�gung gegen einen Versender von Spam-Mails verweigert. Dies begr�ndete das Gericht seinerzeit damit, dass unerbetene Werbe-E-Mails "mit einem einzigen Klick" entfernt werden k�nnen, sodass die Beeintr�chtigung f�r den Empf�nger "nicht gravierend" sei. (Joerg Heidrich) (hob/c't) -- Wer sich zuviel mit kleinen Dingen abgibt, wird gewoehnlich unfaehig zu grossen. Rochefoucauld
