Kai Raven <[EMAIL PROTECTED]> zitierte:

> (2) Fuer die Bekaempfung unerwuenscht erhaltener Werbenachrichten
> kann ein Dienstanbieter Bestands- und Verkehrsdaten der Teilnehmer
> und Nutzer erheben, verarbeiten, nutzen und nach Nachweis an
> Betroffene und deren Vertreter zum Zwecke der Verfolgung weiterleiten.

"Kann", nicht "mu�".

Offizial w�rde ich diese Anfragen unter Berufung auf den Datenschutz,
tats�chlich aus Kostengr�nden ablehnen. (Die Bearbeitung einer solchen
Anfrage kostete an der Uni 50 EUR aufw�rts, sch�tze ich.)

Antwort per Email an