Kai Raven <[EMAIL PROTECTED]> zitierte: > (2) Fuer die Bekaempfung unerwuenscht erhaltener Werbenachrichten > kann ein Dienstanbieter Bestands- und Verkehrsdaten der Teilnehmer > und Nutzer erheben, verarbeiten, nutzen und nach Nachweis an > Betroffene und deren Vertreter zum Zwecke der Verfolgung weiterleiten.
"Kann", nicht "mu�". Offizial w�rde ich diese Anfragen unter Berufung auf den Datenschutz, tats�chlich aus Kostengr�nden ablehnen. (Die Bearbeitung einer solchen Anfrage kostete an der Uni 50 EUR aufw�rts, sch�tze ich.)
