Hallo Zielgruppe,

http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/presse/anonip.htm

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P R E S S E M I T T E I L U N G

AN.ON gew�hrleistet auch weiterhin Anonymit�t

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Im Rahmen eines konkreten Strafermittlungsverfahrens des
Bundeskriminalamtes � nicht gegen das ULD, wie f�lschlich gemeldet -
erging an das ULD ein richterlicher Beschluss des Amtsgerichts
Frankfurt am Main, durch den die Mitarbeiter des Forschungsprojektes
AN.ON verpflichtet wurden, die Zugriffe auf eine bestimmte IP-Adresse,
hinter der offenbar strafbare Inhalte ver�ffentlicht wurden, f�r einen
definierten Zeitraum zu speichern und �ber die gespeicherten Daten
Auskunft zu erteilen.

Da es grunds�tzlich nicht zul�ssig ist, Informationen �ber laufende
Ermittlungsma�nahmen zu ver�ffentlichen, sind die Projektpartner nach
Erhalt des richterlichen Beschlusses zun�chst nicht an die
�ffentlichkeit gegangen. Auf Grund der Tatsache, dass die entwickelte
Software seit Beginn des Open-Source-Projektes im Quellcode
ver�ffentlicht wird, wurde selbstverst�ndlich auch die implementierte
Funktion zur Aufzeichnung ver�ffentlicht. Die Projektpartner haben die
Probleme untersch�tzt, die der Spagat zwischen den
Geheimhaltungspflichten im Rahmen eines konkreten
Ermittlungsverfahrens und ihrem eigenen Anspruch auf Transparenz mit
sich bringt. Sie wollten sich nicht dem Vorwurf der Beihilfe oder
Strafvereitelung aussetzen und damit vermeiden, dass AN.ON
kriminalisiert wird. Da es die erste richterliche Anordnung dieser Art
war, verf�gten sie auch �ber keinerlei einschl�gige Erfahrungen. Wegen
der in diesem Zusammenhang aufgetretenen Verunsicherung bei vielen
Nutzern von AN.ON sehen sich die Projektpartner jetzt allerdings
veranlasst, �ffentlich Stellung zu dem Fall zu nehmen.

Der richterliche Beschluss hat nach Auffassung des ULD in den
zitierten Rechtsvorschriften der Strafprozessordnung keine
Rechtsgrundlage. Die Rechtsauffassung des ULD wird durch die
herrschende Kommentarliteratur sowie die Amtliche Begr�ndung des
Gesetzgebers im Gesetzgebungsverfahren zu den jeweiligen
Rechtsvorschriften gest�tzt.

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MfG
 Olaf


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Henryk M. Broder ist bekannt f�r eine spitze Feder. Das sch�tze ich an 
ihm besonders. Auch sein Beitrag zu �Politik ohne L�ge� provoziert � 
zum Widerspruch und zum Nachdenken. Nur so kommt die Reformdebatte in  
unserem Land voran: ehrlich, klar und konkret.�  -- Angela Merkel, CDU 
(Quelle: http://www.angela-merkel.de/politik_sub1.php?id=3)

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