On Fr, 2003-08-22 at 03:44, Peter Ross wrote: > On Thu, 21 Aug 2003, Alvar Freude wrote: > > > Damit gäbe es nur noch das Problem, dass die Linux-Leute nicht den Urheber > > im Kommentar erwähnten, wie es die BSD-Lizenz verlangt. > > Beisst sich das nicht damit, dass > der Linux-Kernel unter der GPL steht?
Nein. Sowohl GPL als auch BSD fordern vehement, das der Author weiterhin genannt wird. Das nicht zu tun verletzt beide Lizenzen. Ansonsten gilt: der Gesamte kernel steht unter GPL, und die BSD Lizenz eines Teiles ist dabei kein Hindernis. Wenn du aber genau jenen Teil extrahierst um ihn wo anders zu verwenden, dann kannst du diesen Teil nicht nur unter der GPL verwenden, sondern auch unter der BSD Lizenz verwenden. Natürlich nur, wenn keine Änderungen unter GPL Lizenz gemacht wurden. Dann müsstest du die letzte Version vor jenen Änderungen suchen, die noch komplett unter BSD Lizenz war. BSD4 (mit advertising clause) ist übrigens nicht mit der GPL kompatibel, aber nur wenige Leute legen das so streng aus. Viele Jahre lang galten die Lizenzen als verträglich, und heute wird vielen Anwendungen die z.B: OpenSSL benutzen eben ein Zusatz verpasst, der die Kombination ausdrücklich erlaubt. Tschüss, Andreas
