On 27 Sep 2003, at 18:36, Hartmut Pilch wrote: > > "patent law specialists" gibt es nicht nur in der Industrie oder als > > (Patent-)Anwaelte, falls das hier in Vergessenheit geraten sein > > sollte. > > Es ist alles der gleiche Kreis, mit den gleichen Karrierewegen. > > > Und: Die Patentrechtsexperten in den Ministerien und in der EU- > > Kommission, die hier wohl gemeint sein duerften, sind durchwegs > > verbeamtet (und damit dem "Markt" entzogen) und haben kein > > "Geschaeftsmodell", dass sie zu eigenem Nutzen verfolgen. > > Patentrechtsexperten, die in der Regierung sitzen, gehen zu den > gleichen Konferenzen und bewerben sich in ein paar Jahren bei den > gleichen Arbeitgebern wie die Patentrechtsexperten in der "Industrie". > Zwischen all diesen Leuten besteht viel mehr Gemeinsamkeit als etwa > ziwschen der Patentabeilung und der F&E-Abteilung einer einzigen Firma > wie Siemens oder SAP.
Aha, soso: Die Patentanwaelte sollen nicht die Politik beraten, weil sie wegen ihrer wirtschaftlichen Involviertheit in das Patentwesen nicht unabhaengig sind ... und alle uebrigen Fachleute und Fachbeamten gehoeren qua (FFII-)Definition zur selben Sorte von ... <hier bitte bevorzugtes Schimpfwort eintragen!> und denen kann man also auch nicht trauen. Die Schlussfolgerung des FFII ist also die, dass man alle Leute, die Ahnung vom Patentrecht haben, aus dem Politikprozess heraushalten muss, denn jemand, der vertiefte Kenntnisse im Immaterialgueterrecht besitzt, steht ja sogleich unter Generalverdacht, Kraft genau dieser Kenntnisse "am anderen Ufer" zu stehen. Der FFII e.V. - oder zumindest sein Praesident phm - machen hier also den Dilettantismus zum politikleitenden Prinzip. Aber eins muss man dem FFII lassen, das mit dem Dilettantismus machen sie wenigstens konsequent. Auch was die Einflussnahme im Europaeischen Parlament anbetrifft. Es gibt bei _jeder_ gesetzgeberischen Arbeit (mindestens) zwei unterschiedliche Betrachtungsebenen: Eine Werteebene und eine "handwerkliche Ebene". Bei der Werteebene geht es schlicht um politische Praeferenzen, der eine will "A", der andere "nicht A", der dritte "B". Das ist die eigentliche politische Diskursebene. Daneben gibt es aber noch die Ebene des "handwerklichen" Geschickes oder Ungeschickes beim Gesetzemachen. Wenn Gesetze redundant, in sich unschluessig oder mehrdeutig sind, redet man von "schlecht gemachten" Gesetzen, und zwar unabhaengig davon, ob einem die politische Ueberzeugung, die einmal hinter dem Gesetzesvorschlag stand, gefaellt oder nicht. Beispiele hierfuer gibt es insbesondere in vom DE- Bundestag beschlossenen Texten in den letzten Jahrzehnten immer mehr. Irgendwelche Steuer- oder Verwaltungsgesetze, die - unabhaengig von der politischen Ausrichtung - bei Beamten, Richtern und last not least Buergern nur noch Verzweiflung hervorruft - was ist denn nun mit diesem oder jenen Paragraphen gemeint? Der Fehler, der phm unterlaufen ist, ist nun eben der, dass der Einfluss des FFII auf das Parlament derart massiv gewesen sein muss, dass die normalerweise vorhandenen "Filter" im politischen Prozess des Parlamentes schlicht uebergangen worden sind. Im Ergebnis ist ein Text herausgekommen, der - ich betone: unabhaengig davon, ob man fuer oder gegen Patente auf computerimplementierte Erfindungen ist - einfach sauschlecht abgefasst ist. Mehrere Definitionsansaetze von "Technizitaet" und "industrieller Anwendbarkeit" etc. ueberlappen sich teilweise, teilweise widersprechen sie sich. Ein den Zielen des FFII auch noch so wohlwollend gegenueberstehender Fachbeamter mit abgeschlossenem Jurastudium, der in einem der Justizministerien der EU-Staaten fuer seinen Minister eine Analyse des Parlamentsbeschlusses machen soll, koennte nicht anders als zu dem Ergebnis zu kommen, dass der Text nicht in der vorliegenden Form verabschiedet werden kann. Was soll so ein Fachbeamter seinem Chef empfehlen? Es waere wohl etwas naiv anzunehmen, dass die Regierungen der EU- Staaten dann ihre Fachbeamten herummaikaefern lassen, um das vom FFII Gewollte in eine anstaendige juristische Form zu bringen, falls das denn ueberhaupt theoretisch moeglich sein sollte. Auf der Ebene der EU-Ministerkonferenz sehe ich jedenfalls derzeit ueberhaupt nicht einmal einen Ansatz fuer eine "Common Position", die auch nur annaehernd derjenigen des FFII entspricht. Das britische F.O. hat ja schon eine deutliche Ansage gegeben. Und: Den Profi-Politikern ist natuerlich auch klar, dass der vom Parlament verabschiedete Text in verschiedenerlei Hinsicht gegen Art. 27 TRIPS verstoesst (Ich glaube nicht, dass die USA die FFII-eigene Auslegung von TRIPS uebernehmen werden!). Es ist sicher, dass in den U.S.A. die Entwicklung der Patentpolitik in Europa mit Argusaugen betrachtet wird; das zeigt ja auch schon das vom FFII veroeffentlichte Schreiben des U.S.- Aussenministeriums an einzelne MEPs. In der derzeitigen Lage der vorsichtigen Wiederannaeherung von Kontinentaleuropa (FR, DE) an die USA werden die Regierungen es nicht zulassen, dass wegen irgendwelcher und globalpolitisch gesehen eher nebensaechlicher Patentfragen ein neuer Handelskonflikt hochkocht. Im Ergebnis ist die Frage wohl nur noch die, wer den "Schwarzen Peter" zugeschoben bekommt, die Richtlinie zu beerdigen: Der EU- Ministerrat oder die EU-Kommission. Das Europaeische Parlament hat sich mit der Abstimmung schwer selbst geschaedigt. Es hat zugelassen, dass ein im handwerklichen Sinne dilettantisches Gesetzeswerk in erster Lesung verabschiedet worden ist, ganz abgesehen von dem dahinterligenden politischen Disput. Der Ort, an dem im parlamentarischen Prozess der juristische Sachverstand einfliesst, ist normalerweise die Ausschussarbeit. Die Fraktionen sind analog zu ihrer Staerke im Plenum auch in den Ausschuessen vertreten, und in diesen verkleinerten Abbildern des Parlamentes passt man normalerweise auf, dass der Output "Hand und Fuss" hat. Im vorliegenden Fall war das der JURI-Ausschuss, in dieser Sache koordiniert von Frau McCarthy. Es darf eigentlich im politischen Geschaeft nicht passieren, ja es ist einfach unprofessionell, dass im Plenum nach abgeschlossener Ausschussarbeit noch einmal eine wilde Abstimmungs-Orgie ueber groessenordnungsmaessig 10^2 Aenderungsantraege abgehalten wird, wobei vorher klar gewesen sein muesste, dass sich diese Antraege teilweise ueberlappen, teilweise aber auch widersprechen. Hier hat die Koordinierung der Plenumsarbeit schlicht und einfach versagt. Ich weiss nicht, warum das passiert ist; wenn die Vernunft die Oberhand behalten haette, waere es wohl klueger gewesen, den ganzen Kram nochmal an JURI zurueckzuueberweisen (falls das ueberhaupt moeglich ist; ich kenne die Geschaeftsordnungen nicht im Detail). So aber ist das Kind nun in den Brunnen gefallen, und das Parlament hat sich in der gesamten juristischen Fachwelt ziemlich blamiert. Der FFII hat es somit geschafft, mit einer einzigen Aktion sowohl das Europaeische Parlament zu blamieren als auch den Zielen der Free Software nachhaltig zu schaden: Haette sich der FFII an die sonst im Lobby-Geschaeft ueblichen Spielregeln gehalten und statt radikaler, unausgegorener Maximalforderungen kleinere, kompromisshaftere Verbesserungen fuer die Free-Software-Szene in das Parlament eingetraeufelt, waere das vermutlich durchgegangen - mit etwas Glueck auch durch den Rat. So wird kommen, was kommen muss- der grosse Rollback, allerspaetestens dann, wenn die USA deutlich machen, dass sie hinsichtlich TRIPS nicht mit sich spassen lassen. Aber vielleicht hat der FFII dann ja wenigstens den Mut, konsequent zu seinen eigentlichen Zielen zu stehen und die Abschaffung der WTO und des damit im Zusammenhang stehenden verhassten TRIPS-Abkommens zu betreiben. Womit wir wieder beim Thema FFII <---> ATTAC bzw. Globalisierungskritik waeren. Im uebrigen darf ich hier daran erinnern, dass ein Europaeischer Nationalstaat oder irgend ein Aequivalent eines solchen Nationalstaates, der von einer durch das Europaeischen Parlament gewaehlten und kontrollierten Regierung regiert wird, derzeit schlicht und einfach nicht existiert. Das EP ist derzeit ein Aliud. Das Demokratische an Europa sind derzeit die nationalen Parlamente, die die jeweiligen nationalen Regierungen kontrollieren. Alles andere leitet sich bislang bloss sekundaer davon ab, bis hin zur Besetzung der EU-Kommissarsposten und, selbstverstaendlich, der Auswahl der Leute, die im EU-Rat agieren. Das Europaeische Parlament ist eine Versammlung von Leuten, die zwar unmittelbar vom Volk gewaehlt sind; es ermangelt ihm aber eine verfassungsmaessige Rollenzuschreibung, die ihm Befugnisse gibt, die denjenigen eines Parlamentes im herkoemmlichen Sinne entsprechen. Eine Aufhebung der Entscheidung des Parlamentes durch die EU-Kommission oder durch den Rat gemaess den Bestimmungen der EU-Vertraege waere daher nicht "nur" legal; sie waere auch voll im Sinne des derzeit noch gueltigen Konstruktionsprinzips der EU. Dessenungeachtet wird der FFII-Dilettantenverein natuerlich in Riesengeheul veranstalten, falls Bolkestein von seinen Rechten Gebrauch macht; soviel scheint schon heute sicher zu sein. --AHH
