> Es gibt Kinder, denen in KZs "ueber den Tod hinaus keine weiteren > Grausamkeiten zugefuegt wurden." Deshalb konnte von grausamer Toetung > keine Rede sein, Freispruch fuer den Angeklagten wegen Verjaehrung.
Das ist die Krux mit dem schwachsinnigen deutschen Mordtatbestand. Niedrige Beweggruende? Es reicht eben nicht, wie ueberall sonst auf der Welt, mit Vorbedacht zu toeten, es muss "mehr" sein, als ob die Toetung mit Vorbedacht, im Gegensatz zu Faellen, in denen sich jemand eher spontan zur Tat hat hinreissen lassen, Scheidung auf Italienisch gabs schon bei den Roemern. Der "moderne" deutsche Mordtatbestand ist ueberigens eine Erfindung der NAZIs, die auf diese Weise "edle" Fememorde abmildern wollten. H. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
