Am 08.12.2003 23:25 schrieb Florian Weimer:
Tim Bartel wrote:

  Der Innenausschuss des Bundesrats fordert eine zw�lfmonatige
  Speicherung aller bei der Telekommunikation anfallenden
  "Verkehrsdaten" auf Vorrat.

Wenn das wirklich durchgeht, d�rfen wir auf Kosten des Steuerzahlers ein wirklich nettes Datenbanksystem beschaffen (30 Milliarden Datens�tze mit je rund 100 Bytes, 1000 INSERTs pro Sekunde). Datenbanken dieser Gr��e sind noch eine richtige Herausforderung. 8-)

Ohne jetzt gro� optimistisch zu wirken:
Der Bundesrat wird am 19. nicht zw�lf Monate fordern, weil der Wirtschaftsausschuss federf�hrend ist. Die zw�lf Monate sind der "Startwert" der Sicherheitsfreunde vom Innenausschuss. Jetzt kann man sich nat�rlich ganz kulant zeigen, wenn man nur die Speicherverpflichtung von sechs Monaten, die auch schon der Rechtsausschuss forderte, annimmt. Da haben die Wirtschaftsleutchen zwar immernoch was dagegen, ist aber nicht so schlimm, weil ist ja der Kompromiss.


Im Bundestag wollen die das aber vermutlich eh nicht h�ren, man kann also noch hoffen, dass keine Verpflichtung eingef�hrt wird. Wenn doch, w�re das aber auch nicht sooo verwunderlich, da kriegt der Bundestag halt an anderer Stelle recht (z.B. bei angeblich nicht normenklaren Formulierungen bzgl. Prepaidkarten)

Das im urspr�nglichen Regierungsentwurf aber auch schon der Rahmen f�r die Vorratsdatenspeicherung weiter ausgebaut wurde, ist da ja zweitrangig. Man verhandelt schlie�lich bereits �ber irgendwelche �berzogenen Verpflichtungen. :(

Wenn jemand Leute wei�, die man deswegen mal anschreiben sollte: Ich
habe sozusagen ein berufliches Interesse daran, da� das in vern�nftigen
Bahnen bleibt.

Wird sich zeigen.
Man k�nnte es �ber die L�nderparlamente versuchen, wobei das jetzt vielleicht etwas verfr�ht ist, erstmal die Stellungnahme am 19.12. im Bundesrat abwarten. Wenns im Bundestag ist, gehts halt wieder �ber die Abgeordneten da.
Btw. sicher werden auch die Industrieverb�nde gegen so eine Vorratsdatenspeicherung sein, die Verbrauchersch�tzer wohl auch, und nicht zu vergessen die Datensch�tzer/B�rgerrechtler.


Was man unter vern�nftigen Bahnen versteht, wird sich dann sicher auch aus der Diskussion ergeben. Der Anfangswert sollte dabei aber sicher nicht zw�lf oder sechs Monate Speicherverpflichtung sein, sondern irgendwas dass sich Grundgesetz nennt.

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