> Und wenn duerftige Ideen in einer ernsthaften Diskussion akzeptabel > waeren, muesste man sie nicht mit dem Etikett "Buergerrechte" > bemaenteln.
Man findet immer wieder etwa folgende Interessen-Gegenueberstellung: A. Schutz vor Straftaten/Gewalttaten/Taschendiebstahl ... B. Recht auf Datentschutz / informationelle Selbstbestimmung / GG / ... Hierbei faellt auf, dass in B nur abgeleitete abstrakte Begriffe vorkommen, die zudem teilweise auf fragwuerdigen Grundlagen beruhen (etwa: Recht zur Beschneidung des Informationsflusses soweit er mich betrifft). Wenn es nicht gelingt, die Interessen in der Aufstellung B ohne Rekursion auf juristische Konstrukte zu definieren, wundert es mich nicht, dass die in B angesprochenen Werte bei der Abwaegung in der oeffentlichen Diskussion den kuerzeren ziehen. -- Hartmut Pilch, FFII e.V. und Eurolinux-Allianz +49-89-18979927 290.000 Stimmen 2000 Firmen gegen Logikpatente http://noepatents.org/ Innovation statt Patentinflation http://swpat.ffii.org/ -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
