On Sun, Jan 04, 2004 at 12:35:44PM +0100, Hartmut Pilch wrote:

> Man findet immer wieder etwa folgende Interessen-Gegenueberstellung:
> 
>   A. Schutz vor Straftaten/Gewalttaten/Taschendiebstahl ...
> 
>   B. Recht auf Datentschutz / informationelle Selbstbestimmung / GG / ...
> 
> Hierbei faellt auf, dass in B nur abgeleitete abstrakte Begriffe 
> vorkommen, die zudem teilweise auf fragwuerdigen Grundlagen beruhen (etwa: 
> Recht zur Beschneidung des Informationsflusses soweit er mich betrifft).

Das ist keine fragw�rdige Grundlage. Eine gewisse Kontroll-
m�glichkeit �ber den "Informationsflu� soweit er mich betrifft"
ist unabdingbare Vorraussetzung f�r ein freies und selbst-
bestimmtes Leben.

Die Begr�ndung daf�r l��t sich leider nicht auf �hnlichem Niveau
und in �hnlicher K�rze wie "A" ausf�hren. Das hei�t nat�rlich
nicht, da� die "B" Seite ihre Argumente nicht auszuf�hren
br�uchte (siehe daf�r z.B. die Urteile des Verfassungsgerichts),
aber das man mit "Ich hab nichts zu verbergen"-Leuten �berhaupt
nicht anfangen braucht zu diskutieren. Solchen Leuten kann man nur
entgegenhalten, ihre Argumentation ist

- unfair, da sie unterstellt, die Opfer von Verbrechen w�ren
einem egal.

- irrelevant, denn man kann keine Abw�gungsfragen beurteilen,
ohne auf die andere Seite �berhaupt einzugehen.

- in der vorgebrachten Allgemeinheit fragw�rdig, denn es ist in
letzter Konsequenz die Forderung nach einem totalit�ren Staat.

Wenn man das Argument aber einschr�nkt, so da� man es nicht
als Forderung nach einem totalit�ren Staat verstehen kann,
dann w�rde man schon �ber abstrakte Dinge wie B�rgerrechte
diskutieren und der unfaire Vorteil der Trivialit�t der
Arguments (nat�rlich sollen die Menschen m�glicht vor Verbrechen
gesch�tzt werden!) w�re dahin.

Gru�,
Martin




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