On Sun, Jan 04, 2004 at 12:35:44PM +0100, Hartmut Pilch wrote: > Man findet immer wieder etwa folgende Interessen-Gegenueberstellung: > > A. Schutz vor Straftaten/Gewalttaten/Taschendiebstahl ... > > B. Recht auf Datentschutz / informationelle Selbstbestimmung / GG / ... > > Hierbei faellt auf, dass in B nur abgeleitete abstrakte Begriffe > vorkommen, die zudem teilweise auf fragwuerdigen Grundlagen beruhen (etwa: > Recht zur Beschneidung des Informationsflusses soweit er mich betrifft).
Das ist keine fragw�rdige Grundlage. Eine gewisse Kontroll- m�glichkeit �ber den "Informationsflu� soweit er mich betrifft" ist unabdingbare Vorraussetzung f�r ein freies und selbst- bestimmtes Leben. Die Begr�ndung daf�r l��t sich leider nicht auf �hnlichem Niveau und in �hnlicher K�rze wie "A" ausf�hren. Das hei�t nat�rlich nicht, da� die "B" Seite ihre Argumente nicht auszuf�hren br�uchte (siehe daf�r z.B. die Urteile des Verfassungsgerichts), aber das man mit "Ich hab nichts zu verbergen"-Leuten �berhaupt nicht anfangen braucht zu diskutieren. Solchen Leuten kann man nur entgegenhalten, ihre Argumentation ist - unfair, da sie unterstellt, die Opfer von Verbrechen w�ren einem egal. - irrelevant, denn man kann keine Abw�gungsfragen beurteilen, ohne auf die andere Seite �berhaupt einzugehen. - in der vorgebrachten Allgemeinheit fragw�rdig, denn es ist in letzter Konsequenz die Forderung nach einem totalit�ren Staat. Wenn man das Argument aber einschr�nkt, so da� man es nicht als Forderung nach einem totalit�ren Staat verstehen kann, dann w�rde man schon �ber abstrakte Dinge wie B�rgerrechte diskutieren und der unfaire Vorteil der Trivialit�t der Arguments (nat�rlich sollen die Menschen m�glicht vor Verbrechen gesch�tzt werden!) w�re dahin. Gru�, Martin
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