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heise online: Landesdatenschutzbeauftragter h�lt neues Polizeigesetz
f�r �berfl�ssig
[06.01.2004 13:54 ]
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Der rheinland-pf�lzische Datenschutzbeauftragte[1] Walter Rudolf h�lt
an seiner Kritik am geplanten neuen Polizeigesetz trotz
Zugest�ndnissen der SPD/FDP-Koalition fest. "Ich bin der �berzeugung,
dass wir keine �nderungen ben�tigt h�tten", sagte Rudolf laut dpa. Er
begr��te zwar, dass Telefon�berwachung mit dem Gesetz doch nicht
pr�ventiv m�glich werden solle. Grunds�tzlich sei die Novellierung
aber �berfl�ssig, sagte Rudolf bei der Vorlage seines Berichts[2] f�r
die Zeit von Oktober 2001 bis September 2003.
Mit Blick auf die Sicherheitsgesetze nach den Anschl�gen vom 11.
September 2001 sprach Rudolf von einer "recht turbulenten Situation im
Datenschutzrecht". Der Schutz pers�nlicher Daten sei in j�ngster
Vergangenheit auch wegen neuer Technik und genauer �berpr�fung von
Verdachtsf�llen auf Sozialhilfe-Missbrauch komplizierter geworden,
sagte Rudolf, der emeritierter Professor f�r �ffentliches Recht an der
Universit�t Mainz ist. Vor allem auf Bundesebene gab es nach seiner
Ansicht in den vergangenen zwei Jahren "eine Reihe von Gesetzen, die
nicht mehr so datenschutzfreundlich waren wie vorher".
"Das informationelle Selbstbestimmungsrecht steht zunehmend unter
Druck, gerade auch durch staatliche Handlungen", erkl�rte Rudolf. Auf
Grund der derzeitigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lage
werde das Gewicht der Argumente, die f�r den Datenschutz und die
individuelle Freiheit der B�rger sprechen, zur�ckgedr�ngt. Stattdessen
tr�ten "Gesichtspunkte der allgemeinen Sicherheit, der Erh�hung der
Verteilungsgerechtigkeit bei staatlichen Leistungen sowie der
Ma�nahmen, die f�r die wirtschaftliche Entwicklung Impulse setzen" in
den Vordergrund, kritisierte der Datensch�tzer. Rudolf bedauerte, dass
er, obwohl er "nie zu den Pessimisten im Kreis der Datensch�tzer
gez�hlt" habe, konstatieren m�sse, dass die letzten beiden Jahre in
einigen Punkten den Skeptikern in diesem Bereich Recht gegeben h�tten.
"Es bleibt zu hoffen, dass die derzeitigen globalen Entwicklungen der
Wirtschaft und der Kriminalit�t nicht dauerhaft das Klima bestimmen."
Rudolf begr��te immerhin, dass der Polizei entgegen der urspr�nglichen
Planung von SPD und FDP im neuen Polizei- und Ordnungsbeh�rdengesetz
doch nicht die M�glichkeit f�r Telefon�berwachungen im Verdachtsfall
einger�umt werden solle. Datenschutzrechtliche Bedenken habe er aber
weiter wegen der zunehmenden Sammlung personenbezogener Daten. Auch
die geplante Erfassung von Autokennzeichen bei der �berwachung des
Stra�enverkehrs sei problematisch. �ber das neue Polizeigesetz soll im
Februar abschlie�end im Landtag beraten werden. Versch�rfte
Polizeigesetze sind in diversen Bundesl�ndern geplant oder bereits
eingef�hrt; so hatte Niedersachsen etwa Mitte Dezember ein
Polizeigesetz beschlossen[3], nach dem die Polizei Telefonate k�nftig
auch ohne konkreten Verdacht auf eine Straftat abh�ren darf.
(jk[4]/c't)
URL dieses Artikels:
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-06.01.04-003/
Links in diesem Artikel:
[1] http://www.datenschutz.rlp.de/
[2] http://www.datenschutz.rlp.de/materialien/berichte/tb19.pdf
[3] http://www.heise.de/newsticker/data/anw-11.12.03-003/
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