Beide Pressemitteilung ausnahmsweise im Volltext, allein schon um Manipulationsvorwuerfe zu vermeiden. Je nach Kuerzung waeren sie wohl unvermeidlich gewesen:
--snip-- http://www.bfd.bund.de/Presse/index.html Bundesbeauftragter f�r den Datenschutz: Befugnisse zur DNA-Analyse nicht ausweiten. Zu den erneuten Forderungen, den Einsatz von DNA-Analysen erheblich auszuweiten und den genetischen Fingerabdruck unter denselben Kriterien zuzulassen wie den herk�mmlichen Fingerabdruck, erkl�rte der Bundesbeauftragte f�r den Datenschutz, Peter Schaar, am 6. Januar 2004: �Die DNA-Analyse ist ein tiefer Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Ein �genetischer Fingerabdruck� l�sst sich nicht mit dem herk�mmlichen Fingerabdruck auf eine Stufe stellen. Zwar werden nach derzeitiger Rechtslage nur die nicht codierenden Merkmale des Genoms untersucht. Aber bereits nach gegenw�rtigem Erkenntnisstand lassen sich daraus Zusatzinformationen, etwa das ungef�hre Alter, die Zugeh�rigkeit zu bestimmten ethnischen Gruppen und gewisse Krankheitsanlagen erschlie�en. Durch diese viel tiefer gehenden Erkenntnisse ist das Gefahrenpotenzial also schon nach heutigem Stand der Technik wesentlich gr��er als beim herk�mmlichen Fingerabdruck. Deshalb w�re die Anordnung einer DNA-Analyse bei jeglichem Verdacht einer Straftat mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Verh�ltnism��igkeit nicht vereinbar.� Der Gesetzgeber hat insbesondere aus Gr�nden des Pers�nlichkeitsschutzes rechtliche Schranken f�r die Anordnung der Entnahme und Untersuchung von K�rperzellen zur Erstellung und Speicherung eines genetischen Fingerabdrucks aufgestellt. Diese Untersuchungsmethode ist nur zul�ssig im Falle einer Straftat von erheblicher Bedeutung, etwa Mord oder Vergewaltigung oder k�nftig auch jeder Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Au�erdem bedarf es einer richterlichen Anordnung auf der Grundlage einer auf den Einzelfall bezogenen Gefahrenprognose. Angesichts der Tatsache, dass die bestehenden und gerade erst erweiterten Befugnisse zur Durchf�hrung und Speicherung von DNA-Analysen bisher bei weitem nicht ausgesch�pft wurden, ruft der Bundesbeauftragte f�r den Datenschutz zu Zur�ckhaltung bei Forderungen nach erweiterten gesetzlichen Befugnissen auf. --snip-- vs. --snip-- http://www.pressrelations.de/i.cfm?r=143556 �u�erungen des Datenschutzbeauftragten nicht nachvollziehbar Datenschutz steht gerade einer wirksamen Verbrechensbek�mpfung nicht entgegen 7. Januar 2004 - Zu den �u�erungen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar anl�sslich der bevorstehenden Debatte des CDU/CSU-Antrages zu einer Ausweitung der DNA-Analyse im Deutschen Bundestag erkl�rt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB: Die Warnung des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar vor einem verst�rkten Einsatz von DNA-Analysen bei Ermittlungen der Polizei und die Behauptung der 'genetische Fingerabdruck' sei ein tiefer Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmungen, best�tigen die Vorbehalte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen die Wahl des Kandidaten von Rot-Gr�n allzu schnell. Sie sind nicht nachvollziehbar und stehen im Gegensatz zu der Auffassung namhafter Verfassungsrechtler und konterkarieren die positiven polizeilichen Erfahrungen mit der DNA-Analyse im In- und Ausland. Unbestritten stellt die DNA-Analyse ein verl�ssliches, effektives und unverzichtbares Mittel zur Aufkl�rung und Verhinderung von Straftaten, vor allem aber auch zur Entlastung zu Unrecht Beschuldigter dar. Hiergegen den Datenschutz ins Feld zu f�hren zeugt entweder von fachlicher Ignoranz oder aber von einer unverantwortlichen ideologischen Betrachtung der gesellschaftlichen Probleme. Datenschutz steht gerade einer wirksamen Verbrechensbek�mpfung nicht entgegen. Ziel des in der n�chsten Woche zu debattierenden Antrags 'Verbrechen wirksam bek�mpfen - genetischen Fingerabdruck konsequent nutzen' ist es, die hierf�r rechtsstaatlich gebotenen gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen. Die �u�erungen des Bundesdatenschutzbeauftragten widersprechen aber auch den Ausf�hrungen anl�sslich seiner Vorstellung in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Herbst letzten Jahres. Hier hatte er sich aufgeschlossen und positiv im Hinblick auf eine Ausweitung der DNA-Analyse-M�glichkeiten ge�u�ert. Leider hat sich nun schon nach k�rzester Amtszeit des neuen Datenschutzbeauftragten die Ablehnung des Kandidaten als richtig erwiesen. Zu Recht hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion darauf hingewiesen, dass er im Hinblick auf Eignung und Bef�higung den Anspr�chen f�r dieses wichtige Amt nicht gen�gt. Peter Schaar hat nun erstmals bewiesen, dass es ihm allein um die Durchsetzung ideologischer Ziele fern ab jeder Realit�t und nicht um einen zeitgem��en Datenschutz bei der Verfolgung rechtsstaatlicher Ziele geht. Autor(en): Hartmut Koschyk CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Platz der Republik 1, 11011 Berlin mailto:[EMAIL PROTECTED] Politik mit Durchklick http://www.cducsu.de Diese Pressemitteilung finden Sie online unter http://www.pressrelations.de/i.cfm?r=143556 --snip-- MfG Olaf -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
