Beide Pressemitteilung ausnahmsweise im Volltext, allein schon um
Manipulationsvorwuerfe zu vermeiden. Je nach Kuerzung waeren sie
wohl unvermeidlich gewesen:

--snip-- http://www.bfd.bund.de/Presse/index.html

Bundesbeauftragter f�r den Datenschutz: Befugnisse zur DNA-Analyse
nicht ausweiten.

Zu den erneuten Forderungen, den Einsatz von DNA-Analysen erheblich
auszuweiten und den genetischen Fingerabdruck unter denselben
Kriterien zuzulassen wie den herk�mmlichen Fingerabdruck, erkl�rte der
Bundesbeauftragte f�r den Datenschutz, Peter Schaar, am 6. Januar
2004:

�Die DNA-Analyse ist ein tiefer Eingriff in das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung. Ein �genetischer Fingerabdruck�
l�sst sich nicht mit dem herk�mmlichen Fingerabdruck auf eine Stufe
stellen. Zwar werden nach derzeitiger Rechtslage nur die nicht
codierenden Merkmale des Genoms untersucht. Aber bereits nach
gegenw�rtigem Erkenntnisstand lassen sich daraus Zusatzinformationen,
etwa das ungef�hre Alter, die Zugeh�rigkeit zu bestimmten ethnischen
Gruppen und gewisse Krankheitsanlagen erschlie�en. Durch diese viel
tiefer gehenden Erkenntnisse ist das Gefahrenpotenzial also schon nach
heutigem Stand der Technik wesentlich gr��er als beim herk�mmlichen
Fingerabdruck. Deshalb w�re die Anordnung einer DNA-Analyse bei
jeglichem Verdacht einer Straftat mit dem verfassungsrechtlichen Gebot
der Verh�ltnism��igkeit nicht vereinbar.�

Der Gesetzgeber hat insbesondere aus Gr�nden des
Pers�nlichkeitsschutzes rechtliche Schranken f�r die Anordnung der
Entnahme und Untersuchung von K�rperzellen zur Erstellung und
Speicherung eines genetischen Fingerabdrucks aufgestellt. Diese
Untersuchungsmethode ist nur zul�ssig im Falle einer Straftat von
erheblicher Bedeutung, etwa Mord oder Vergewaltigung oder k�nftig auch
jeder Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Au�erdem bedarf es
einer richterlichen Anordnung auf der Grundlage einer auf den
Einzelfall bezogenen Gefahrenprognose.

Angesichts der Tatsache, dass die bestehenden und gerade erst
erweiterten Befugnisse zur Durchf�hrung und Speicherung von
DNA-Analysen bisher bei weitem nicht ausgesch�pft wurden, ruft der
Bundesbeauftragte f�r den Datenschutz zu Zur�ckhaltung bei Forderungen
nach erweiterten gesetzlichen Befugnissen auf.


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                              vs.

--snip-- http://www.pressrelations.de/i.cfm?r=143556

�u�erungen des Datenschutzbeauftragten nicht nachvollziehbar

Datenschutz steht gerade einer wirksamen Verbrechensbek�mpfung nicht
entgegen

7. Januar 2004 - Zu den �u�erungen des Bundesdatenschutzbeauftragten
Peter Schaar anl�sslich der bevorstehenden Debatte des
CDU/CSU-Antrages zu einer Ausweitung der DNA-Analyse im Deutschen
Bundestag erkl�rt der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:

Die Warnung des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar vor einem
verst�rkten Einsatz von DNA-Analysen bei Ermittlungen der Polizei und
die Behauptung der 'genetische Fingerabdruck' sei ein tiefer Eingriff
in das Recht auf informationelle Selbstbestimmungen, best�tigen die
Vorbehalte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen die Wahl des
Kandidaten von Rot-Gr�n allzu schnell.

Sie sind nicht nachvollziehbar und stehen im Gegensatz zu der
Auffassung namhafter Verfassungsrechtler und konterkarieren die
positiven polizeilichen Erfahrungen mit der DNA-Analyse im In- und
Ausland.

Unbestritten stellt die DNA-Analyse ein verl�ssliches, effektives und
unverzichtbares Mittel zur Aufkl�rung und Verhinderung von Straftaten,
vor allem aber auch zur Entlastung zu Unrecht Beschuldigter dar.
Hiergegen den Datenschutz ins Feld zu f�hren zeugt entweder von
fachlicher Ignoranz oder aber von einer unverantwortlichen
ideologischen Betrachtung der gesellschaftlichen Probleme.

Datenschutz steht gerade einer wirksamen Verbrechensbek�mpfung nicht
entgegen.

Ziel des in der n�chsten Woche zu debattierenden Antrags 'Verbrechen
wirksam bek�mpfen - genetischen Fingerabdruck konsequent nutzen' ist
es, die hierf�r rechtsstaatlich gebotenen gesetzlichen Voraussetzungen
zu schaffen.

Die �u�erungen des Bundesdatenschutzbeauftragten widersprechen aber
auch den Ausf�hrungen anl�sslich seiner Vorstellung in der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Herbst letzten Jahres. Hier hatte er
sich aufgeschlossen und positiv im Hinblick auf eine Ausweitung der
DNA-Analyse-M�glichkeiten ge�u�ert.

Leider hat sich nun schon nach k�rzester Amtszeit des neuen
Datenschutzbeauftragten die Ablehnung des Kandidaten als richtig
erwiesen. Zu Recht hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion darauf
hingewiesen, dass er im Hinblick auf Eignung und Bef�higung den
Anspr�chen f�r dieses wichtige Amt nicht gen�gt.

Peter Schaar hat nun erstmals bewiesen, dass es ihm allein um die
Durchsetzung ideologischer Ziele fern ab jeder Realit�t und nicht um
einen zeitgem��en Datenschutz bei der Verfolgung rechtsstaatlicher
Ziele geht.

Autor(en): Hartmut Koschyk
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto:[EMAIL PROTECTED]

Politik mit Durchklick
http://www.cducsu.de

Diese Pressemitteilung finden Sie online unter
http://www.pressrelations.de/i.cfm?r=143556 

--snip--


MfG
 Olaf


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