Hallo Hartmut,

On Tue, 27 Jan 2004 12:11:28 +0100 (CET) you wrote:

> Ich frage mich aber auch, ob man nicht den Betreibern von Tauschb�rsen
> derartiges als Pflicht auferlegen kann.  Wer keine Verfolgbarkeit von
> urhebertrechtswidrigen Uploads gew�hrleistet, betreibt eine illegale 
> Tauschb�rse.  W�re das nicht ohne weiteres machbar?

Wenn mir ein internes Dokument einer Beh�rde oder einer Firma in
die H�nde gespielt w�rde, dessen Ver�ffentlichung verboten, aber von
allgemeinen Interesse w�re und das ich �ber BitTorrent, Overnet o. a.
verbreiten m�chte, soll ich mich also vorher erst registrieren m�ssen?
Whistleblower M�glichkeiten per P2P ade?
Die Verfolgbarkeit/Registrierung zum Zweck der Verfolgung von Leuten,
die (urheber)rechtswidrige Inhalte sharen w�rde alle erschlagen, zumal
die meisten Tauschb�rsen nicht anonym sind und die Verfolgbarkeit
eh schon gegeben ist.
Dazu kommt, dass die Tauschb�rsensysteme nur die Plattform darstellen,
Protokolle oder Applikationen anbieten, die Tauschb�rse shart nicht.
Das ist doch wieder der gleiche Kram wie bei der Inpflichtnahme der ISPs
f�r rechtsradikale Sites in Turkmenistan (nic gegen die Turkmenen).


-- 
Ciao
Kai

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