Hallo Hartmut, On Tue, 27 Jan 2004 12:11:28 +0100 (CET) you wrote:
> Ich frage mich aber auch, ob man nicht den Betreibern von Tauschb�rsen > derartiges als Pflicht auferlegen kann. Wer keine Verfolgbarkeit von > urhebertrechtswidrigen Uploads gew�hrleistet, betreibt eine illegale > Tauschb�rse. W�re das nicht ohne weiteres machbar? Wenn mir ein internes Dokument einer Beh�rde oder einer Firma in die H�nde gespielt w�rde, dessen Ver�ffentlichung verboten, aber von allgemeinen Interesse w�re und das ich �ber BitTorrent, Overnet o. a. verbreiten m�chte, soll ich mich also vorher erst registrieren m�ssen? Whistleblower M�glichkeiten per P2P ade? Die Verfolgbarkeit/Registrierung zum Zweck der Verfolgung von Leuten, die (urheber)rechtswidrige Inhalte sharen w�rde alle erschlagen, zumal die meisten Tauschb�rsen nicht anonym sind und die Verfolgbarkeit eh schon gegeben ist. Dazu kommt, dass die Tauschb�rsensysteme nur die Plattform darstellen, Protokolle oder Applikationen anbieten, die Tauschb�rse shart nicht. Das ist doch wieder der gleiche Kram wie bei der Inpflichtnahme der ISPs f�r rechtsradikale Sites in Turkmenistan (nic gegen die Turkmenen). -- Ciao Kai HP: http://kai.iks-jena.de/ Blog: http://rabenhorst.blogg.de/ GnuPG-Key: 0x76C65282 ICQ:146714798 -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
