Axel H Horns wrote:

> <http://log.handakte.de/archiv/003309.shtml>
> 
> Wohnungsdurchsuchung bei Amtsrichterin
> 
> Die Beschwerdef�hrerin, Richterin am Amtsgericht, wendet sich mit 
> einer Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung 
> ihrer Wohnung, weil der zu Grunde liegende Verdacht der Verletzung 
> eines Dienstgeheimnisses unhaltbar gewesen sei. Das BVerfG hat darauf 
> hin festgestellt, dass die Antragstellerin durch den zugrunde 
> liegenden Gerichtsbeschluss in ihrem Grundrecht aus Art. 103 Abs. 1 
> GG verletzt werde, ihn aufgehoben und die Sache an das LG Karlsruhe 
> zur�ckverwiesen.
> 
> [...]

Die Zusammenfassung ist irref�hrend.

F�r verfassungswidrig wurde nur erkl�rt, da� der Beschwerdef�hrerin
rechtliches Geh�r *nach* der Durchsuchung verwehrt wurde. Der
Durchsuchungsbeschlu� als solcher konnte deswegen gar nicht rechtlich
angegangen werden.

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