Am Monday 20 September 2004 14:42 verlautbarte Joerg-Olaf Schaefers : > --snip-- http://www.heise.de/ct/aktuell/meldung/50805 > > [..] Nur eine "redaktionelle Klarstellung" soll den > Tauschb�rsen-Nutzern endg�ltig ihr illegales Treiben vermasseln: So > d�rfen k�nftig, so Zypries, "offensichtlich widerrechtlich zum > Download angebotene Werke" nicht kopiert werden. Bisher hatte der > Gesetzestext allein auf ein Vervielf�ltigungsverbot von einer > "rechtswidrig hergestellten Vorlage" abgestellt. [..] > > --snip-- Genau das hat aber die Schulkinder gesch�tzt, die sich bisher weitgehend beim Download hinter Par. 53 UrhG verstecken konnten. Die redaktionelle Klarstellung bedeutet, dass Infos aus P2P jedenfalls den default so gesetzt haben, dass jeglicher download erstmal suspekt ist. Dann hilft die reine Privatnutzung nicht mehr als Schutz gegen Vorw�rfe aus 106 UrhG.
Die janze Richtung passt mir nich... Ich warte darauf, bis das erste Schulkind von der Verwertungsindustrie �ffentlich aufs finanzielle Schafott gef�hrt wird. Gleichzeitig werden Ger�teabgaben verlangt, die nur dann argumentativ gehalten werden k�nnen, wenn man eben P2P akzeptiert. Ist doch toll, jetzt wird ein Generalverdacht geschaffen (alle sind b�se) und wir bezahlen deswegen alle eine Ger�te od. CD-Abgabe. Gleichzeitig ist aber nix mehr erlaubt, was die Abgabe rechtfertigen k�nnte. D.h. die Verwerter kassieren sogar zweimal: Beim pauschalierten Schadenersatz gegen die Schuldkiddies und bei den Ger�teabgaben. und Britney freut sich.. Ich finde, das Augenmass wurde verloren. Jetzt braucht es wieder jede Menge Opfer bis man das wieder gerader�ckt. Rigo
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