Hallo, folgende Meldung habe ich heute auf der Homepage des OLG Karlsruhe entdeckt (http://www.olg-karlsruhe.de und dort bei den Pressemitteilungen nachsehen). Nachstehend ein Auszug aus der Mitteilung.
Wenn man den SchluÃabsatz liest, wird auch deutlich, daà nicht endgÃltig entschieden worden ist, sondern daà es hier erst einmal um die Frage geht, ob Ãberhaupt ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Januar 2005 - 1 Ws 152/04 -) | Dies hat jetzt der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts | Karlsruhe entschieden und damit einem Antrag auf gerichtliche | Entscheidung eines ehemals bei einer Hochschule in Baden- | WÃrttemberg tÃtigen wissenschaftlichen Mitarbeiters stattgegeben. | Nach dessen Ausscheiden im Jahre 1998 hatte er Ãber die | âMail-Serverâ der Hochschule weiterhin mit dort tÃtigen Dozenten, | Wissenschaftlern und Freunden Kontakt gehalten und so z.B. auch | Ãber Vereine weitergeleitete Nachrichten Dritter auf seinem | Privatrechner erhalten. Im Herbst 2003 wurde ihm seitens der | Hochschule die Benutzung der Kommunikationseinrichtungen untersagt, | gleichzeitig wurden alle an ihn gerichteten und oder von ihm | stammenden Nachrichten, in welchen sein Name im Adressenfeld vorkam, | technisch ausgefiltert, ohne dass andere Absender oder EmpfÃnger | hiervon unterrichtet worden waren. [...] | Der 1. Strafsenat hat deshalb die Aufnahme von Ermittlungen durch | die Staatsanwaltschaft angeordnet. Diese muss nun unter anderem | klÃren, ob das Ausfiltern von âe-mailsâ unbefugt war oder hierfÃr | ein Rechtfertigungsgrund, wie etwa die BefÃrchtung der Infiltration | von Viren, zur VerfÃgung stand. -ut -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
