Guten Morgen,

wenn ich mich recht erinnere d�rfen Speichelproben von Unschuldigen
nur genommen werden um die Daten mit dem DSN-Abdruck des T�ters
zu vergleichen. Dann m�ssen die Daten und die Speichelprobe
vernichtet werden.

Wie kann es dann sein dass der Mooshammer-M�rder durch eine Probe
identifiziert wurde die er fr�her freiwillig gegeben hat? Ist das
nicht ein Rechtsbruch?

Ciao, Hanno
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