From: Heise News Ticker > Die neuen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz (Jugendschutzgesetz, > JuSCHG, und Jugendmedienschutzstaatsvertrag, JMStV) traten am 1. April > 2003 in Kraft. Nach dem Jugendschutzgesetz m�ssen beispielsweise auch > Computerspiele wie zuvor Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabe > gekennzeichnet sein; alle neuen Medien, auch Internet-Seiten, k�nnen > zudem k�nftig auf den Index gesetzt werden und damit Sperrungsverf�gungen > unterliegen.
B�ssows Legitimation? > Erweitert und versch�rft wurden au�erdem die Verbote f�r schwer > jugendgef�hrdende Medien. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag > verpflichtet Anbieter von "Telemedien" unter anderem, > Jugendschutzbeauftragte zu bestellen oder sich an eine Einrichtung der > Freiwilligen Selbstkontrolle anzuschlie�en und lizenzierte > Filterprogramme einzusetzen, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zu > pornographischen, aber auch allgemein "entwicklungsbeeintr�chtigenden" > Inhalten zu verwehren. IIRC sind *StV f�r Broadcastdienste zust�ndig. Wo sollen da Filter greifen? > Eine eindeutige Klarstellung der abgestuften Verantwortlichkeit von > Zugangs-, Host- und Contentprovidern ist zumindest in dem am Dienstag > vorgelegten Entwurfstext nicht zu finden. Was hat das mit dem *StV zu tun? Oder ist das eine TDG Reglung? Wieso mischen sich L�nder in Individualkommunikation ein? > Erst dann sollen die Richtlinien neben den vor kurzem ver�ffentlichten > "Kriterien f�r die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien" > ver�ffentlicht werden. Das l��t nichts Gutes ahnen. Kann mir jemand mal sagen, ob hier wirklich F�rderalprinzipen verletzt werden? -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
