From: Heise News Ticker
> Die neuen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz (Jugendschutzgesetz,
> JuSCHG, und Jugendmedienschutzstaatsvertrag, JMStV) traten am 1. April
> 2003 in Kraft. Nach dem Jugendschutzgesetz m�ssen beispielsweise auch
> Computerspiele wie zuvor Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabe
> gekennzeichnet sein; alle neuen Medien, auch Internet-Seiten, k�nnen
> zudem k�nftig auf den Index gesetzt werden und damit Sperrungsverf�gungen
> unterliegen.

B�ssows Legitimation?

> Erweitert und versch�rft wurden au�erdem die Verbote f�r schwer
> jugendgef�hrdende Medien. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag
> verpflichtet Anbieter von "Telemedien" unter anderem,
> Jugendschutzbeauftragte zu bestellen oder sich an eine Einrichtung der
> Freiwilligen Selbstkontrolle anzuschlie�en und lizenzierte
> Filterprogramme einzusetzen, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zu
> pornographischen, aber auch allgemein "entwicklungsbeeintr�chtigenden"
> Inhalten zu verwehren.

IIRC sind *StV f�r Broadcastdienste zust�ndig. Wo sollen da Filter greifen?

> Eine eindeutige Klarstellung der abgestuften Verantwortlichkeit von
> Zugangs-, Host- und Contentprovidern ist zumindest in dem am Dienstag
> vorgelegten Entwurfstext nicht zu finden.

Was hat das mit dem *StV zu tun? Oder ist das eine TDG Reglung?
Wieso mischen sich L�nder in Individualkommunikation ein?

> Erst dann sollen die Richtlinien neben den vor kurzem ver�ffentlichten
> "Kriterien f�r die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien"
> ver�ffentlicht werden.

Das l��t nichts Gutes ahnen. Kann mir jemand mal sagen, ob hier wirklich
F�rderalprinzipen verletzt werden? 

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