* Lutz Donnerhacke: > IIRC sind *StV f�r Broadcastdienste zust�ndig. Wo sollen da Filter > greifen?
In den Routern nat�rlich. >> Erst dann sollen die Richtlinien neben den vor kurzem ver�ffentlichten >> "Kriterien f�r die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien" >> ver�ffentlicht werden. > > Das l��t nichts Gutes ahnen. Kann mir jemand mal sagen, ob hier wirklich > F�rderalprinzipen verletzt werden? Nein, dazu m��ten hier die Kompetenzen von Bund und L�ndern klarer geregelt sein. 8-) -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
