* Lutz Donnerhacke:

> IIRC sind *StV f�r Broadcastdienste zust�ndig. Wo sollen da Filter
> greifen?

In den Routern nat�rlich.

>> Erst dann sollen die Richtlinien neben den vor kurzem ver�ffentlichten
>> "Kriterien f�r die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien"
>> ver�ffentlicht werden.
>
> Das l��t nichts Gutes ahnen. Kann mir jemand mal sagen, ob hier wirklich
> F�rderalprinzipen verletzt werden? 

Nein, dazu m��ten hier die Kompetenzen von Bund und L�ndern klarer
geregelt sein. 8-)

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