PRESSEERKL�RUNG FFII -- [ Europa / Wirtschaft / EDV ]

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Softwarepatente: Bundesregierung ignoriert auch k�nftig den Bundestag
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Hartmut Pilch, 15. M�rz 2005 -- In einem Einheits-Antwortschreiben[1],
welches derzeit verschiedene Mitarbeiter des Bundesministerium f�r
Wirtschaft und Arbeit (BMWA) an besorgte Software-Entwickler und
-Unternehmer verteilen, wird erkl�rt, Ziel der Politik der
Bundesregierung sei es, die Spruchpraxis des Europ�ischen Patentamtes
festzuschreiben. Da hiermit nur der Status Quo festgeschrieben werden,
drohe den Anfragern keine Gefahr, vielmehr beruhten ihre Sorgen auf
Missverst�ndnissen.

Die vom europ�ischen Parlament vorgeschlagene L�sung wird von der
Bundesregierung weiterhin ohne Begr�ndung abgelehnt. Das BMWA h�lt es
nicht n�tig, eine Gesetzgebung durch wirtschaftspolitische Ziele zu
rechtfertigen.  Es versteht sich vielmehr als ein Organ zur
Festschreibung "h�chstrichterlicher" Beschl�sse.

Ohne Belege und unter Ignorierung aller vom BMWA initiierten Studien
behauptet das BMWA, ein Verzicht auf die Erteilung breiter Monopole
f�r Verfahren der "zeit- oder speicherplatzsparenden Anordnung von
Daten" w�re "innovationssch�dlich". Damit versperrt das BMWA auch
jeden Weg zu dem "strengeren Technikbegriff", den der Bundestag
gefordert hat.

Das Schreiben verspricht zwar, die Forderungen des Bundestages im
sp�teren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ber�cksichtigen zu
wollen, doch das Versprechen bleibt abstrakt und unverbindlich. Von
der zun�chst entscheidenden Frage der Programmanspr�che ist �berhaupt
nicht die Rede. Hier war eine zun�chst klare Forderung des Bundestages
durch Einwirken der Ministerien (und einiger Koalitionsabgeordneter)
verw�ssert worden. Aus dem vorliegenden Schreiben l�sst sich
schlie�en, dass die Bundesregierung dies als einen Freibrief aufnimmt,
ihre bisherige Pro-Softwarepatent-Maximalposition auch in einem
Vermittlungsverfahren weiter zu vertreten.  Spielraum bleibt demnach
nur noch auf dem Nebenkriegsschauplatz des
"Interoperabilit�tsprivilegs" (Art 6a).

Derweil haben wir an den EU-Rat einige Fragen[2] zur Sitzung vom
7. M�rz gerichtet.  Wir wollen wissen, was, im Sinne der
Verfahrensregeln des Rates, auf dieser Sitzung passierte.  Wenn auf
dieser Sitzung ein Gemeinsamer Standpunkt zustande kam, dann wohl nur
dadurch, dass einige Delegationen f�r ihre Parlamente daheim Theater
spielten und gegen sich selbst stimmten.  Aber es erscheint fraglich,
ob �berhaupt eine Annahme stattfand.

Im Vorfeld dieser Sitzung hat die Bundesregierung laut Aussagen des
d�nischen Ministers Bendtsen sich einer von diesem (angeblich) im
Auftrag seines Parlaments geforderten Neuerer�ffnung der Verhandlungen
entgegengestellt.  Sicher ist, dass sie trotz bester Gelegenheiten,
trotz anderslautender Beteuerungen[3] und trotz eines Mandates des
Bundestages nicht auf Neuverhandlungen im Rat hingewirkt hat.  Dar�ber
hinaus hat die Bundesregierung die Bedenken des Bundestages nicht
einmal als "unilaterale Erkl�rung"[4] zu den Beschlussakten gegeben.

Hieraus ergibt sich die Frage, ob sich die Abgeordneten des Deutschen
Bundestag mit ihrer Einflusslosigkeit abfinden wollen.

Eine Mindestforderung an den EU-Rat m�sste darin bestehen, dass eine
von der Bundesregierung in einer Ratssitzung gegebene Zustimmung
innerhalb einer bestimmten Frist vom Bundestag durch
Mehrheitsbeschluss widerrufen werden kann.  �hnliche Forderungen
wurden vom Ausschuss der nationalen Parlamente der EU (COSAC) bereits
2001 erhoben[5].

Dies lie�e sich m�glicherweise auf der Ebene der Verfahrensregeln
des Rates durchsetzen.  Die Zeit dr�ngt.  Eine EU-Verfassung, deren
Forderung nach parlamentarischer Kontrolle des EU-Rates wie schon
bisher nur in abstrakter Form (Art I-46) erhoben wird, verdient
weder die Zustimmung des Bundestages noch die der V�lker, die in den
n�chsten Monaten nach ihrer Meinung gefragt werden.

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Zusatzinformationen
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[1] BMWA-Antwortschreiben http://wiki.ffii.org/Bmwa0503De

[2] Fragen an den EU-Rat

        http://LtrFfiiCons050308En
        http://LtrFfiiCons050308Fr

[3] Etwa Zypries im Dezember (http://wiki.ffii.org/Zypries041221De):

    "Wir werden weiter konstruktiv mitarbeiten um eine L�sung zu suchen,
    die allen Beteiligten noch besser gerecht wird als der Beschluss vom
    Mai dieses Jahres. Dabei werden wir auch die inzwischen formulierte
    Position des Deutschen Bundestages in die Debatte auf Ratsebene
    einbringen."

[4] Unilaterale Erkl�rungen (http://wiki.ffii.org/ConsUni0412En) sind
    Dokumente, die den abweichenden Standpunkt einzelner Regierungen
    erkl�ren. Sie werden zusammen mit dem Ratsstandpunkt dem Parlament
    �bermittelt.  Besonders lesenswert ist die polnische Erkl�rung

       http://register.consilium.eu.int/pdf/fr/04/st16/st16120-ad02.de04.pdf

    Von deutscher Seite liegt keine solche Erkl�rung vor, obwohl es gen�gt
    h�tte, den Text des Deutschen Bundestages zu kopieren.

[5] Antrag im Britischen Parlament

        
http://www.parliament.the-stationery-office.co.uk/pa/cm200102/cmselect/cmeuleg/152-xxxiii/15206.htm#a8

    44. As regards an amendment to the Protocol setting minimum times
        between stages of legislation, we asked the UK Permanent
        Representative about the feasibility of COSAC's proposal for a
        15 day interval between agreement in COREPER and in the
        Council. He pointed out that at present the gap is often much
        less, in fact sometimes only a day. ...

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Hartmut Pilch
phm at ffii org
tel. 089 18979927
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