PRESSEERKL�RUNG FFII -- [ Deutschland / Wirtschaft / EDV ] -- korrigiert
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BMJ bef�rwortet weiterhin Ratsposition, Bundestag l�uft ins Leere
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17. M�rz 2005 -- Das BMJ hat auf ein Schreiben eines besorgten
Softwareentwicklers zur Softwarepatentrichtlinie geantwortet.  Anders
als der Bundestag sieht das BMJ nach wie vor keine Probleme in der
Ratsposition.  Es behauptet weiterhin, dass es in dieser nicht um
Software gehe, und spielt dabei in irref�hrender und Weise mit Worten.
Den Forderungen des Bundestages r�umt das BMJ immerhin -- hierin
freundlicher als neulich das BMWA -- einen abstraken Spielraum ein.
Aber es ist zu bef�rchten, dass in der vom BMJ bevorzugten (und hier
nicht n�her ausgef�hrten) Konretisierung dieser Spielraum auf Null
zusammenschrumpft.

Im folgenden geben wir den BMJ-Text mit eingestreuten Kommentaren und
Fragen wieder.

 http://wiki.ffii.org/LtrBmjRink0503De
 [...]

 vielen Dank f�r Ihr Schreiben vom 9. Februar 2005 zur Richtlinie �ber
 die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen.

 Die derzeit diskutierte Richtlinie dient dem Zweck, die in den
 Mitgliedstaaten der Europ�ischen Union bestehenden und sehr allgemeinen
 Vorschriften zur Patentierung von Erfindungen f�r den Teilbereich der
 computerimplementierten Erfindungen konkreter auszugestalten.
 Computerimplementierte Erfindungen sind � vereinfacht gesagt � solche
 Erfindungen, bei denen ein Computer oder ein Computerprogramm im
 Zusammenhang mit einer Hardware verwendet wird, wie z.B. beim
 Antiblockiersystem ABS.

Diese Aussage ist falsch.  "Computer-Implementierte Erfindungen" sind
laut den �blichen und vom BMJ bef�rworteten Defitinionen gerade nicht
Bremssysteme und dergleichen sondern reine Softwarel�sungen, die auf
B�ro-PCs ablaufen.  Eine Umdefinition des Begriffes im ABS-Sinne, wie
sie das Europ�ische Parlament im September 2003 vorschlug, hat das BMJ
im EU-Rat abgelehnt.[1]

 Mit der angestrebten Konkretisierung, die im Wesentlichen auf die von
 der Rechtsprechung entwickelten Grunds�tze zur�ckgreift, soll
 gleichzeitig eine europaweite Harmonisierung erreicht werden. Dar�ber
 hinaus geht es aber auch um die eindeutige Festschreibung der Grenzen
 des Patentschutzes, wof�r sich Deutschland von Beginn der Verhandlungen
 �ber die Richtlinie an mit Erfolg eingesetzt hat. Die Bundesregierung
 lehnt es ab, computerimplementierten Erfindungen generell den
 Patentschutz zu versagen. Gleichzeitig wendet sie sich aber gegen eine
 Ausweitung des Patentschutzes f�r computerimplementierte Erfindungen.
 Patente f�r Software d�rfen weiterhin nicht erlaubt werden.

 Inhaltlich sehen weder die Fassung des Europ�ischen Parlaments noch die
 des Rates eine Ausweitung der Patentierungsm�glichkeiten vor.
 Computerprogramme als solche k�nnen nach dem aktuellen
 Richtlinienvorschlag nicht durch Patente gesch�tzt werden, ebenso wenig
 sch�tzbar sind kaufm�nnische Gesch�ftsmethoden. Voraussetzung f�r den
 Patentschutz in Europa ist und bleibt, dass nur technische Erfindungen
 gesch�tzt werden k�nnen. Dies ist ein ganz wesentlicher Unterschied zum
 US-amerikanischen Patentrecht, nach dem alles "N�tzliche", also auch
 kaufm�nnische Gesch�ftsmethoden und reine Software, dem Patentschutz
 zug�nglich sind.

Diese Aussage ist ebenfalls bekannterma�en falsch.  Das Verbot der
Patentierung von Urheberrechtskonstrukten ("Programme in Quell- oder
Bin�rform") durch den Ratsbeschluss ist nicht mehr als ein
irref�hrendes Wortspiel[2].  Gerade das BMJ hat im Rat durchgesetzt,
dass Programme im Patentkontext beansprucht werden k�nnen, und die vom
Ratstext gest�tzte Praxis des Europ�ischen Patentamtes unterscheidet
sich aus Sicht des (hier vom BMJ addressierten) Softwarebranche nicht
nennenswert von der des US-Patentamtes[3].

 Das Rechtsetzungsverfahren f�r die Richtlinie begann Anfang 2002 mit der
 Vorlage eines Vorschlags der Kommission, in den einige zuvor eingeholte
 Gutachten eingeflossen waren. Das Europ�ische Parlament hat den
 Kommissionsentwurf dann beraten, dessen erste Lesung im September 2003
 beendet und das Ergebnis an den Rat weitergeleitet. Nach zahlreichen
 Expertensitzungen mit intensiven Beratungen wurde im Rat am 18. Mai 2004
 mit qualifizierter Mehrheit eine politische Einigung �ber den
 "Gemeinsamen Standpunkt" des Rates erzielt, der am 07. M�rz 2005
 formell beschlossen wurde.

Es handelt sich laut Verfahrensregeln des Rates um eine eigenst�ndige
Entscheidung.  Die Herabstufung zum "formellen Beschluss" ist eine von
Ministerialbeamten und Ratsdiplomaten gepflegte "ungeschriebene
Regel".  Sie entzieht die Man�ver der letzten Minute, mit denen etwa
das BMJ die genannten irref�hrenden Wortspiele am 18. Mai 2004 in den
Ratstext einbrachte, jeder parlamentarischen Kontrolle.

Ob am 7. M�rz in korrekter Weise ein "Gemeinsamer Standpunkt" zustande
kam, erscheint h�chst zweifelhaft.  Unsere 23 Fragen an den Rat harren
der Beantwortung.  Sie liegen inzwischen in deutscher �bersetzung
vor[4].  Auch an der Sicht des BMJ sind wir interessiert.  Was ist im
Rat passiert?

Ferner w�rde uns interessieren, ob und wie laut Meinung der
Bundesregierung der Bundestag k�nftig die M�glichkeit einer Kontrolle
von "politischen Vereinbarungen" des Rates erlangen soll, und
inwieweit die EU-Verfassung in diesem Fall etwas an der
Einflusslosigkeit des Bundestages ge�ndert h�tte.[5]

 Jetzt wird sich das Europ�ische Parlament erneut mit dem
 Richtlinienvorhaben befassen und auch die inzwischen formulierte
 Position des Deutschen Bundestages aufgreifen k�nnen. Die
 Bundesregierung w�rde insbesondere die Aufnahme einer tragf�higen
 Technikdefinition und einer mit dem TRIPS-Abkommen konformen
 Interoperabilit�tsklausel begr��en.

Hiermit scheint das BMJ anzudeuten, dass die vom EP vorgeschlagene
Version von Art 6a nicht TRIPs-konform sei.  Es w�re nun interessant,
zu erfahren, welche Variante dieser Formel laut Meinung des BMJ ggf
TRIPs-konform sein k�nnte.

 Insgesamt gesehen wird die Richtlinie in der Ratsfassung die heute
 g�ltige Rechtslage allerdings nicht wesentlich �ndern 

Das BMJ geht hier von einer Verabschiedung der Ratsfassung aus und
bef�rwortet diese.  Es versucht nach wie vor, diese gesetzgeberische
Ma�nahme mit dem unwahrhaftigen[6] und belanglosen Argument des
"Status Quo" (Besitzstandswahrung) zu rechtfertigen.

  und daher kaum Auswirkungen auf den Einsatz von
  Open-Source-Projekten haben, die im �brigen auch von der
  Bundesregierung gef�rdert werden.

Projekte der freien und propriet�ren Software werden bereits heute von
der europ�ischen Patentjustiz gesch�digt.  Wir haben das BMJ
des�fteren darauf aufmerksam zu machen versucht[7].

Niemand will dem BMJ unterstellen, dass es an einer Sch�digung von
Softwareentwicklern interessiert sei.  Es nimmt sie lediglich Kauf.
Andere Interessen scheinen Vorrang zu genie�en. Welche Interessen das
sind und warum sie Vorrang genie�en, erkl�rt das BMJ leider auch
diesmal nicht.

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Zusatzinformationen
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[1] Zum Begriff "computer-implementierte Erfindungen" s.

    Was ist eine computer-implementierte Erfindung?
    http://swpat.ffii.org/papiere/eubsa-swpat0202/kinv/index.de.html 

    Man vergleiche dazu Art. 2a der Richtlinie des Parlaments vs
    Rates

    http://swpat.ffii.org/papiere/europarl0309/cons0401/tab/

    Eine Umdefinition des Parlamentes, die daf�r gesorgt h�tte,
    dass der Begriff mit der vom BMJ behaupteten Bedeutung
    �bereinstimmt, hat der EU-Rat und mit ihm das BMJ abgelehnt.

[2] Irref�hrende Wortspiele im Ratstext: wie dieser Text Software
    unbegrenzt patentierbar macht und zugleich bisherige
    Patentierbarkeitsausschl�sse in ihrem Wortlaut bekr�ftigt und
    in ihrer Substanz aushebelt:

     http://swpat.ffii.org/briefe/cons0406/text/index.de.html
     http://swpat.ffii.org/jmaebe/cons.html

[3] Zur Praxis des Europ�ischen Patentamtes s.

    http://webshop.ffii.org/
    http://swpat.ffii.org/patents/
    http://swpat.ffii.org/patents/txt/ep/last/

[4] 23 Fragen an den Rat, deutsche Fassung

    http://wiki.ffii.org/LtrFfiiCons050308De

[5] s. Bundestagsanh�rung zur EU-Verfassung
    http://wiki.ffii.org/Bundestag050316De

    Das Softwarepatent-Fallbeispiel erscheint kaum geeignet, den
    allerseits vorgetragenen Optimismus bez�glich der angeblich
    parlamentsst�rkenden Wirkung der EU-Verfassung zu untermauern.

[6] Art 52 EP�: Auslegung und Revision
    http://swpat.ffii.org/analyse/epue52/

    Die Dokumentation zeigt, dass die derzeitige Rechtsprechung
    des EPA den Auslegngsspielraum des Gesetzes verlassen hat
    und dass ohne diesen Hintergrund das EU-Richtlinienprojekt
    nicht zu verstehen ist.

    S. auch die neue Studie von Maria Allessandra Rossi hierzu:
    http://wiki.ffii.org/Rossi050310En

[7] Einige Beispiele f�r Sch�digungen freier/quelloffener
    Software finden sich unter

         http://swpat.ffii.org/patente/wirkungen/index.de.html
         http://wiki.ffii.org/SwpikxraniDe
         http://wiki.ffii.org/SwpikxraniEn

    Das 

         Video-LAN-Projekt
         http://swpat.ffii.org/patents/effects/videolan/ 

    sieht sich derzeit wegen Drohungen mit einem EPA-Patent
    kurz vor der Aufl�sung.

    Der freiberufliche Entwickler Bernd Herd berichtete vor 1 Jahr auf
    einem Parlamentarischem Abend des FFII anwesenden BMJ-Vertretern
    dar�ber, wie gleich 3 seiner Projekte (die in freie Software
    m�nden sollten) durch Patente zum Abbruch gezwungen wurden.

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Hartmut Pilch, M�nchen
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Volksbildung im Bereich der Datenverarbeitung. Der FFII unterst�tzt
die Entwicklung �ffentlicher Informationsg�ter auf Grundlage des
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Mitglieder, 1200 Firmen und 80000 Unterst�tzer haben den FFII mit
der Vertretung ihrer Interessen im Bereich der Gesetzgebung zu
Software-Eigentumsrechten beauftragt.

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Hartmut Pilch, FFII e.V. B�ro M�nchen +498918979927 Br�ssel +3227396262
Datenverarbeitung ist kein Gebiet der Technik    http://swpat.ffii.org/
390.000 Stimmen 3000 Firmen gegen Logikpatente   http://noepatents.org/


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