PRESSEERKL�RUNG FFII -- [ Deutschland / Wirtschaft / EDV ] -- korrigiert ======================================================================== BMJ bef�rwortet weiterhin Ratsposition, Bundestag l�uft ins Leere ========================================================================
17. M�rz 2005 -- Das BMJ hat auf ein Schreiben eines besorgten Softwareentwicklers zur Softwarepatentrichtlinie geantwortet. Anders als der Bundestag sieht das BMJ nach wie vor keine Probleme in der Ratsposition. Es behauptet weiterhin, dass es in dieser nicht um Software gehe, und spielt dabei in irref�hrender und Weise mit Worten. Den Forderungen des Bundestages r�umt das BMJ immerhin -- hierin freundlicher als neulich das BMWA -- einen abstraken Spielraum ein. Aber es ist zu bef�rchten, dass in der vom BMJ bevorzugten (und hier nicht n�her ausgef�hrten) Konretisierung dieser Spielraum auf Null zusammenschrumpft. Im folgenden geben wir den BMJ-Text mit eingestreuten Kommentaren und Fragen wieder. http://wiki.ffii.org/LtrBmjRink0503De [...] vielen Dank f�r Ihr Schreiben vom 9. Februar 2005 zur Richtlinie �ber die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen. Die derzeit diskutierte Richtlinie dient dem Zweck, die in den Mitgliedstaaten der Europ�ischen Union bestehenden und sehr allgemeinen Vorschriften zur Patentierung von Erfindungen f�r den Teilbereich der computerimplementierten Erfindungen konkreter auszugestalten. Computerimplementierte Erfindungen sind � vereinfacht gesagt � solche Erfindungen, bei denen ein Computer oder ein Computerprogramm im Zusammenhang mit einer Hardware verwendet wird, wie z.B. beim Antiblockiersystem ABS. Diese Aussage ist falsch. "Computer-Implementierte Erfindungen" sind laut den �blichen und vom BMJ bef�rworteten Defitinionen gerade nicht Bremssysteme und dergleichen sondern reine Softwarel�sungen, die auf B�ro-PCs ablaufen. Eine Umdefinition des Begriffes im ABS-Sinne, wie sie das Europ�ische Parlament im September 2003 vorschlug, hat das BMJ im EU-Rat abgelehnt.[1] Mit der angestrebten Konkretisierung, die im Wesentlichen auf die von der Rechtsprechung entwickelten Grunds�tze zur�ckgreift, soll gleichzeitig eine europaweite Harmonisierung erreicht werden. Dar�ber hinaus geht es aber auch um die eindeutige Festschreibung der Grenzen des Patentschutzes, wof�r sich Deutschland von Beginn der Verhandlungen �ber die Richtlinie an mit Erfolg eingesetzt hat. Die Bundesregierung lehnt es ab, computerimplementierten Erfindungen generell den Patentschutz zu versagen. Gleichzeitig wendet sie sich aber gegen eine Ausweitung des Patentschutzes f�r computerimplementierte Erfindungen. Patente f�r Software d�rfen weiterhin nicht erlaubt werden. Inhaltlich sehen weder die Fassung des Europ�ischen Parlaments noch die des Rates eine Ausweitung der Patentierungsm�glichkeiten vor. Computerprogramme als solche k�nnen nach dem aktuellen Richtlinienvorschlag nicht durch Patente gesch�tzt werden, ebenso wenig sch�tzbar sind kaufm�nnische Gesch�ftsmethoden. Voraussetzung f�r den Patentschutz in Europa ist und bleibt, dass nur technische Erfindungen gesch�tzt werden k�nnen. Dies ist ein ganz wesentlicher Unterschied zum US-amerikanischen Patentrecht, nach dem alles "N�tzliche", also auch kaufm�nnische Gesch�ftsmethoden und reine Software, dem Patentschutz zug�nglich sind. Diese Aussage ist ebenfalls bekannterma�en falsch. Das Verbot der Patentierung von Urheberrechtskonstrukten ("Programme in Quell- oder Bin�rform") durch den Ratsbeschluss ist nicht mehr als ein irref�hrendes Wortspiel[2]. Gerade das BMJ hat im Rat durchgesetzt, dass Programme im Patentkontext beansprucht werden k�nnen, und die vom Ratstext gest�tzte Praxis des Europ�ischen Patentamtes unterscheidet sich aus Sicht des (hier vom BMJ addressierten) Softwarebranche nicht nennenswert von der des US-Patentamtes[3]. Das Rechtsetzungsverfahren f�r die Richtlinie begann Anfang 2002 mit der Vorlage eines Vorschlags der Kommission, in den einige zuvor eingeholte Gutachten eingeflossen waren. Das Europ�ische Parlament hat den Kommissionsentwurf dann beraten, dessen erste Lesung im September 2003 beendet und das Ergebnis an den Rat weitergeleitet. Nach zahlreichen Expertensitzungen mit intensiven Beratungen wurde im Rat am 18. Mai 2004 mit qualifizierter Mehrheit eine politische Einigung �ber den "Gemeinsamen Standpunkt" des Rates erzielt, der am 07. M�rz 2005 formell beschlossen wurde. Es handelt sich laut Verfahrensregeln des Rates um eine eigenst�ndige Entscheidung. Die Herabstufung zum "formellen Beschluss" ist eine von Ministerialbeamten und Ratsdiplomaten gepflegte "ungeschriebene Regel". Sie entzieht die Man�ver der letzten Minute, mit denen etwa das BMJ die genannten irref�hrenden Wortspiele am 18. Mai 2004 in den Ratstext einbrachte, jeder parlamentarischen Kontrolle. Ob am 7. M�rz in korrekter Weise ein "Gemeinsamer Standpunkt" zustande kam, erscheint h�chst zweifelhaft. Unsere 23 Fragen an den Rat harren der Beantwortung. Sie liegen inzwischen in deutscher �bersetzung vor[4]. Auch an der Sicht des BMJ sind wir interessiert. Was ist im Rat passiert? Ferner w�rde uns interessieren, ob und wie laut Meinung der Bundesregierung der Bundestag k�nftig die M�glichkeit einer Kontrolle von "politischen Vereinbarungen" des Rates erlangen soll, und inwieweit die EU-Verfassung in diesem Fall etwas an der Einflusslosigkeit des Bundestages ge�ndert h�tte.[5] Jetzt wird sich das Europ�ische Parlament erneut mit dem Richtlinienvorhaben befassen und auch die inzwischen formulierte Position des Deutschen Bundestages aufgreifen k�nnen. Die Bundesregierung w�rde insbesondere die Aufnahme einer tragf�higen Technikdefinition und einer mit dem TRIPS-Abkommen konformen Interoperabilit�tsklausel begr��en. Hiermit scheint das BMJ anzudeuten, dass die vom EP vorgeschlagene Version von Art 6a nicht TRIPs-konform sei. Es w�re nun interessant, zu erfahren, welche Variante dieser Formel laut Meinung des BMJ ggf TRIPs-konform sein k�nnte. Insgesamt gesehen wird die Richtlinie in der Ratsfassung die heute g�ltige Rechtslage allerdings nicht wesentlich �ndern Das BMJ geht hier von einer Verabschiedung der Ratsfassung aus und bef�rwortet diese. Es versucht nach wie vor, diese gesetzgeberische Ma�nahme mit dem unwahrhaftigen[6] und belanglosen Argument des "Status Quo" (Besitzstandswahrung) zu rechtfertigen. und daher kaum Auswirkungen auf den Einsatz von Open-Source-Projekten haben, die im �brigen auch von der Bundesregierung gef�rdert werden. Projekte der freien und propriet�ren Software werden bereits heute von der europ�ischen Patentjustiz gesch�digt. Wir haben das BMJ des�fteren darauf aufmerksam zu machen versucht[7]. Niemand will dem BMJ unterstellen, dass es an einer Sch�digung von Softwareentwicklern interessiert sei. Es nimmt sie lediglich Kauf. Andere Interessen scheinen Vorrang zu genie�en. Welche Interessen das sind und warum sie Vorrang genie�en, erkl�rt das BMJ leider auch diesmal nicht. ========================================================================== Zusatzinformationen ========================================================================== [1] Zum Begriff "computer-implementierte Erfindungen" s. Was ist eine computer-implementierte Erfindung? http://swpat.ffii.org/papiere/eubsa-swpat0202/kinv/index.de.html Man vergleiche dazu Art. 2a der Richtlinie des Parlaments vs Rates http://swpat.ffii.org/papiere/europarl0309/cons0401/tab/ Eine Umdefinition des Parlamentes, die daf�r gesorgt h�tte, dass der Begriff mit der vom BMJ behaupteten Bedeutung �bereinstimmt, hat der EU-Rat und mit ihm das BMJ abgelehnt. [2] Irref�hrende Wortspiele im Ratstext: wie dieser Text Software unbegrenzt patentierbar macht und zugleich bisherige Patentierbarkeitsausschl�sse in ihrem Wortlaut bekr�ftigt und in ihrer Substanz aushebelt: http://swpat.ffii.org/briefe/cons0406/text/index.de.html http://swpat.ffii.org/jmaebe/cons.html [3] Zur Praxis des Europ�ischen Patentamtes s. http://webshop.ffii.org/ http://swpat.ffii.org/patents/ http://swpat.ffii.org/patents/txt/ep/last/ [4] 23 Fragen an den Rat, deutsche Fassung http://wiki.ffii.org/LtrFfiiCons050308De [5] s. Bundestagsanh�rung zur EU-Verfassung http://wiki.ffii.org/Bundestag050316De Das Softwarepatent-Fallbeispiel erscheint kaum geeignet, den allerseits vorgetragenen Optimismus bez�glich der angeblich parlamentsst�rkenden Wirkung der EU-Verfassung zu untermauern. [6] Art 52 EP�: Auslegung und Revision http://swpat.ffii.org/analyse/epue52/ Die Dokumentation zeigt, dass die derzeitige Rechtsprechung des EPA den Auslegngsspielraum des Gesetzes verlassen hat und dass ohne diesen Hintergrund das EU-Richtlinienprojekt nicht zu verstehen ist. S. auch die neue Studie von Maria Allessandra Rossi hierzu: http://wiki.ffii.org/Rossi050310En [7] Einige Beispiele f�r Sch�digungen freier/quelloffener Software finden sich unter http://swpat.ffii.org/patente/wirkungen/index.de.html http://wiki.ffii.org/SwpikxraniDe http://wiki.ffii.org/SwpikxraniEn Das Video-LAN-Projekt http://swpat.ffii.org/patents/effects/videolan/ sieht sich derzeit wegen Drohungen mit einem EPA-Patent kurz vor der Aufl�sung. Der freiberufliche Entwickler Bernd Herd berichtete vor 1 Jahr auf einem Parlamentarischem Abend des FFII anwesenden BMJ-Vertretern dar�ber, wie gleich 3 seiner Projekte (die in freie Software m�nden sollten) durch Patente zum Abbruch gezwungen wurden. ======================================================================== Kontakt ======================================================================== Hartmut Pilch, M�nchen phm at ffii org tel. +49 (0)89 18979927 tel. +49 (0)174 7313590 Christian Cornelssen, Berlin ccorn at ffii org tel. +49 (0)30 7056358 ======================================================================== �ber den FFII -- http://www.ffii.org ======================================================================== Der FFII ist ein in M�nchen eingetragener gemeinn�tziger Verein f�r Volksbildung im Bereich der Datenverarbeitung. Der FFII unterst�tzt die Entwicklung �ffentlicher Informationsg�ter auf Grundlage des Urheberrechts, freien Wettbewerbs und offener Standards. �ber 500 Mitglieder, 1200 Firmen und 80000 Unterst�tzer haben den FFII mit der Vertretung ihrer Interessen im Bereich der Gesetzgebung zu Software-Eigentumsrechten beauftragt. -- Hartmut Pilch, FFII e.V. B�ro M�nchen +498918979927 Br�ssel +3227396262 Datenverarbeitung ist kein Gebiet der Technik http://swpat.ffii.org/ 390.000 Stimmen 3000 Firmen gegen Logikpatente http://noepatents.org/ -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
